Urteil Arbeitsschutz Müllwagenfahrer fehlender Einweiser Fahrlässige Tötung

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  • wegen fehlendem hinteren Einweiser

    Ich musste damals, ist auch schon etwas her, den Führerschein der Klasse C machen.
    Was uns eingetrichtert wurde, war immer, beim Rückwärtsfahren einen Einweiser. Immer! Ohne Ausnahme!
    Aussage des Prüfers damals auf meine Rückfrage dazu, dann dürfen Sie halt nicht rückwärts fahren wenn Sie Alleine sind. Weiter sagte er, auch eine Kamera oder andere technische Hilfsmittel würden mich nicht von meiner Pflicht eines Einweisers entbinden.



    Auf jeden Fall eine tragische Geschichte und für mich nicht verständlich warum der Kollege vorne Stand...

    :bremse:

  • moin s.schmid,
    was Du meintest war, das Einweisen nach Sichtzeichen. Grundsätzlich hat hinter den LKWs kein Einweiser zu stehen.
    Dieses wird auch in den Fahrschulzentren der Polizei und Bundeswehr geschult.
    Ausnahme: Wenn der Abstand zum Hindernis per Handflächen angezeigt wird, steht der Einweiser auf der Fahrerseite sichtbar hinten.


    Die Wortwahl zwischen Einweiser un der Sicherungsposten hätte umgesetzt werden sollen. der Einweiser weist den Fahrer an, der Sicherungsposten sichert den rückwärtigen Raum. das wäre hier angebracht gewesen.

  • Hallo,


    eine total blöde Situation. Jeder von uns kann sich da reindenken.


    Grundsätzlich aber:
    Ich kann und darf nicht fahren, wenn ich nichts sehen kann. Wenn kein Einweiser da ist, einen von der Straße holen. Notfalls evtl. auch die Polizei um Hilfe bitten. Das kommt sicher auf die Situation an und da gibt es vorab kein Universalrezept.


    Vielleicht sollte sich der Fuhrparkbetreiber auch einmal Gedanken über die Fahrzeuge machen. Die haben tote Winkel und gerade hinten einen Bereich den man gut mit einer Kamera sichtbar machen kann.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)


  • was Du meintest war, das Einweisen nach Sichtzeichen. Grundsätzlich hat hinter den LKWs kein Einweiser zu stehen.

    Si! Das meine ich!
    Ich bin immer davon ausgegangen, dass der Einweiser genau dafür da ist und wenn man diesen nicht sieht sofort stoppen muss. So wurde es mir damals auch beigebracht.

    :bremse:

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  • Zitat

    SIFABSB schrieb:Grundsätzlich hat hinter den LKWs kein Einweiser zu stehen.


    Das widerspricht aber definitv dem Grundsatz, das der Einweiser grundsätzlich so zu stehen hat, das er den zu befahrenden Bereich einsehen kann und vom Fahrer gesehen wird und bei Gefahr eingreifen kann.


    Das heisst, beim Rückwärtsfahren steht der Einweiser hinten seitlich vom Fahrzeug (natürlich außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs), im (Spiegel-)Sichtbereich des Fahrers.
    Der Einweiser ist die Rückversicherung, das sich im toten Winkel niemand aufhält und das sich dort keine Hindernisse befinden.


    Alles andere macht in der Situation "Rückwärtsfahren" keinen Sinn und ist, wie dieser und andere Unfälle auf tragische Weise zeigt, sau gefährlich.
    Diese Regeln gelten übrigens auch bei der Bundeswehr, der Polizei, ...


    Alternativ könnte man den Bereich auch abschranken oder eine entsprechende Anzahl Sicherungsposten aufstellen (die aber keine(!) Einweiserfunktion haben).


    Vergleiche auch:
    Unterweisungskarte G2, BG Verkehr
    M7, BGHW

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    3 Mal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

  • Hallo Gemeinde
    ich bin seit langer Zeit in dieser Branche tätig und muss bedauerlicher Weise feststellen, dass es fast jährlich in Deutschland zu tötlichen Unfällen in diesem Bereich kommt.
    Bei meinen jährlichen Unterweisungen berichte ich auch unseren Fahrern und Müllwerkern immer von aktuellen Unfällen mit tötlichem Ausgang und auch von Gerichtsurteilen und trotzdem erlebe ich immer wieder das Gegenteil.
    Abfallsammelfahrzeuge werden immer mehr aufgerüstet um sie etwas sicherer zu machen, aber was nützt das alles solange ein Umdenken in den Köpfen der Mitarbeit nicht erfolgt.
    Ich bin mir sicher, dass auch der Aushang dieses Urteils die Fahrer der Abfallsammelfahrzeuge in Deutschland nicht davon abschrecken wird weiterhin rückwärts zu fahren ohne sich einweisen zu lassen.


    Gruß
    Jürgen