Wer schreibt/erstelle eine Betriebsanweisung

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  • Hallo,

    ich hab eine einfache Frage.

    Ich arbeite in einer mittelgroßen Firma als Industriekaufmann. Ich habe vor kurzem ein Verzeichnis unserer Gefahrstoffe aktualisiert. Der Händler über die wir diese Beziehen hat auf seiner Homepage ein Angebot bereit gestellt durch welches man sich relativ komfortabel die entsprechenden BA's und Sicherheitsdatenblätter (SDB's) herunter laden konnte.

    Nun zu der Frage. Von einem weiteren Lieferanten werden nur die SDB's zur Verfügung gestellt. Die BA's muss man selber erstellen. GIbt es eine bestimmte Vorschrift WER dies machen muss? Klar ist, Ein Verantwortlicher muss diese unterzeichnen. Aber muss das Erstellen unser Sicherheitsbeauftragter machen, oder die Sicherheitsfachkraft welche für uns Zuständig ist, oder kann das im Prinzip jeder Mitarbeiter aus dem Büro erstellen?

    Es geht mir dabei nicht um das reine tippen der BA. Man muss da ja nun schon genau schauen was man wie schreibt, was rein MUSS etc.

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    MfG

    Sven

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  • Hi,

    eine Betriebsanweisung ist, wie der Name schon sagt, eine Anweisung. Also sollte sie jemand erstellen, der weisungsbefugt ist.
    Eine Standardbetriebsanweisung von einem Hersteller kann helfen, wenn man eine eigene erstellt. Diese aber allein zu benutzen, halte ich für bedenklich, weil die Besonderheiten und das Umfeld der Arbeitsstätte nicht berücksichtigt werden.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig  8)

    Einmal editiert, zuletzt von Hawkeye (19. August 2015 um 08:54)

  • Hallo Sven,

    Wer genau (welche Position o.ä. der Verfasser haben soll) ist nicht festgelegt. Aber:
    Er sollte wenigstens "sachkundig" sein, also aufgrund seiner Ausbildung / Tätigkeit, Kenntnisse über Gefahrstoffe haben (z.B. Chemielaborant, Chemieingenieur usw.) oder an entsprechenden Fortbildungen (z.B. bei der BG) teilgenommen haben.

    Darüber hinaus sollte er auch Ahnung vom weiteren Regelwerk haben (div. TRGS) und natürlich den Arbeitsplatz kennen, an dem der Stoff gehandhabt wird. Letzlich ist die BA das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung, somit sollte der Verfasser auch diese gut genug kennen. Jetzt kannst Du Dir also an deinen 10 Fingern abzählen, wer veremutlich am ehesten für diese Aufgabe qualifiziert ist... :/:whistling:

    Aber es gibt auch diverse, kostenlose Hilfestellungen zu diesem Thema, wie z.B. die bereits öfter einmal genannte GISCHEM - Datenbank der BG-Chemie, die aber für alle frei zugänglich ist (GISCHEM).
    Damit die BA Gültigkeit bekommt muss sie, wie schon erwähnt von jemanden mit Weisungsbgefungis unterschrieben werden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Sven,

    der "Cheffe" ist in der Verpflichtung. Formal muß er das also erstellen. Rein fachlich streubt er sich aber dagegen: kann ich nicht, weiss ich nicht, wieso ich, etc. sind viele Gründe, jedoch nicht akzeptabel.

    Jetzt hat Cheffe sicherlich eine FaSi oder einen anderen Menschen, der sich ein wenig auskennt. Diese können dann helfen, klar.
    Jedoch formal, ist und bleibt der Cheffe in der Verantwortung.

    Nimmt man die BA dann zum Anlass einer Unterweisung, dann geht das Spiel weiter. Wer darf unterweisen? Der Vorgesetzte, der ist weisungsbefugt.
    (Wieder der Cheffe.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    >>Man muss da ja nun schon genau schauen was man wie schreibt, was rein MUSS etc.<<

    Und das ist die Krux an der Sache - wer kann denn bewerten welche PSA benötigt wird und auf Grund von was kommt xy darauf?

    In meinen Augen kann der SB nur dabei unterstützen und es ist die Aufgabe der Sifa - egal ob intern oder extern. Der berühmte Satz "Der Unternehmer hat ..." gilt auch hier - im Zweifelsfall der Chef :thumbup:

    Grüße vom See,
    Timo

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  • Danke für die Fixe Antwort!

    Also das heisst wenn mir jemand sagt, "Erstell mal ne BA für den Umgang mit einer Flex" oder was auch immer, dann ist das im Grunde Käse. Weil ich weiss zwar das man sich entsprechend verhalten muss wenn man mit Stoff X oder Gerät Y umgeht. Aber da ich da nicht direkt mit Arbeite, und zudem garnicht weisungsbefugt bin, darf und sollte ich dies nicht tun ja?

    Reicht es aus wenn der Chef etc. sagt "Du bist jetzt weisungsbefugt, weil du weist doch wie man damit umgeht" oder brauch ich dazu eine bestimmte Qualifikation.

    Mal abgesehen davon das diese Aufgaben ja dann auch nicht den Aufgaben entsprechen die in meinem Arbeitsvertrag stehen.

    Meiner Ansicht nach darf ich zwar nen Text tippen und das Dokument erstellen, Inhalte des ganzen muss aber jemand anderes bestimmen.

  • Das müßte er dir schriftlich mitteilen* - quasi läuft das auf Unternehmerpflichtenübertragung raus ... und das kann man sich honorieren lassen wenn man die Verantwortung gerne auf sich nehmen möchte. Du kannst dir natürlich auch Berater ins oder aus dem Haus holen. Die BA wird immer "geschrieben", "geprüft" und "freigegeben" -> letzterer sollte der UN sein oder ein Bevollmächtigter und damit ist verantwortung schon aus 2 paar Schultern. "Geprüft" kann man auch weglassen. Meine Erfahrung sagt, dass ein dritter "Blinder" (Humor) immer besser ist aber keine Pflicht.

    * und das musst Du dann schriftlich annehmen!

    Grüße vom See,
    Timo

  • Hallo noch einmal...

    eines halte ich gerade im Bezug auf Gefahrstoff für elementar: die Sachkunde, also die Kenntnisse über die Stoffe.
    Was nutzt ein Vorgesetzter, der Weisungsbefugt, dem Begriffe wie GHS-Einstufung, H-Sätze und AGW böhmische Dörfer sind.

    Basis der BA ist (und daher ist es in der TRGS 555 auch explizit so beschrieben) die Gefährdungsbeurteilung. D.h. der Autor der BA sollte diese wenigstens kennen und am besten sogar bereits bei der Erstellung der GBU beteiligt gewesen sein!
    Die Vorgesetztenfunktion ist meiner Meinung nach für die reine Erstellung zweitrangig. Der vorgesetzte schaut am Ende noch einmal darüber, setzt sein Autogramm formell drunter und sorgt damit für die Legitimität der Anweisung.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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  • Ok, verstanden.

    Danke :)

    Das heisst es wäre fast schon sinnvoll jemanden so zu autorisieren oder auszubilden/einzustellen der sich praktisch hauptsächlich damit beschäftigt. Weil ein mal eben so nebenbei erstellen seh ich als unmöglich an.

    Mal abgesehen davon das die ganze Sache ja auch aktuell gehalten werden muss und gepflegt werden will.

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  • Ja richtig - und je nach Aufwand kann man einen Dienstleister wählen oder eine eigene Sifa (ausbilden lassen) . Das ist eine reine Kosten/Nutzen Betrachtung, wobei eine Sifa ja schon bestellt sein muss -> siehe vorne.

    Grüße vom See,
    Timo

  • Hallo,

    nur noch kurz am Rande.
    Ich persönlich würde es vermeiden, als Fachkraft für Arbeitssicherheit Weisungsbefugnisse anzustreben.
    Ist im Falle eines Unfalles doch etwas anderes, ob man als Berater tätig ist, oder entgegen besserem Wissens diverse Dinge nicht umgesetzt oder nicht in Betriebsanweisungen aufgenommen hat, weil die Produktivität im Vordergrund stand. ;)

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig  8)

  • Hallo,

    das kann sich manchmal auch überschneiden. Wenn jetzt der Chef auch FaSi ist, gibt es (war ich auch mal), dann bedarf es einer sauberen Trennung der Zuständigkeiten. Gleichzeitig ist das aber auch eine Chance für Umsetzungen, die schnell sein sollen.

    Völlig klar dürfte es sein, dass jemand der etwas schreibt (BA, GB, o.ä.) von der eigentlichen Thematik her ein Fachmann sein sollte. Ich greife die Flex auf. Der Handwerker kennt warscheinlich den Unterschied der verschiedenen Scheiben in Bezug auf Dicke und Material und die Nutzung. Der Laborant der gleichen Firma hat dies nicht. Für ihn macht die Flex Krach. Klare Sache, wer jetzt schreiben sollte.

    Leider geht das manchmal unter: Machen sie doch mal kurz, sie kennen sich ja aus, ist doch nicht so wild, .................

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Als FASi schreibe ich die Betriebsanweisung und lasse den Arbeitgeber als Weisungsbefugten unterschreiben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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    Wie gesagt, ich bin weder FASi noch irgendwas anderes in Richtung Sicherheit. Ich bin "nur" Industriekaufmann und für allgemeine Bürotätigkeiten eingestellt.

    Sicher weiss ich auch das man bei der Flex eine Schutzbrille tragen sollte etc. Aber das wars auch. Und sicher bin ich in der Lage eine BA abzutippen und am Rechner bisschen schön zu formatieren. Ich seh mich einfach ausgedrückt aber nicht für den reinen Inhalt zuständig.

    Und nur weil ich in einem Handwerksbetrieb arbeite, sicher auch selber schon diverse Werkzeuge selber benutzt habe, oder gewisse Stoffe genutzt habe (Einfaches Silikon oder Farbe/Lacke ist/sind ja auch schon Gefahrstoffe), sehe ich mich nicht als "Fachkraft" für diese Stoffe oder Werkzeuge. Selbst Druckertoner ist ja als GEfahrstoff anzusehen und bedarf somit einer Betriebsanweisung.

  • Hallo Sven...

    nochmal 2 wichtige Punkte:
    1. wenn Du Dich mit den verwendeten Gefahrstoffen nicht auskennst, lass die Finger davon. Du kannst keine Anweisung über etwas schreiben, was du nicht kennst. Frag doch mal nach, wer bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zum Umgang mit den Stoffen beteiligt war... (wobei - würde ich die Antwort wissen wollen...? :whistling: ) Wie gesagt: "Sachkunde" ist das Zauberwort!
    2. Man kann auch Anweisungen zusammenfassen, z.B. wenn mit lgeichartigen Stoffen umgegangen wird (also gleiches bis ähnliches Gefährdungspotential). Man brauch also den Betrieb nicht mit roten BA´s zu tapezieren :D

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
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  • Hallo Sven...

    hier kann ich meinen Kollegen nur beipflichten....kenne das selber aus der Praxis....(schnell sagt man du bist doch Sifa und musst dich auskennen...also erstell mal)...
    ich arbeite wie Thortsen mit GISCHEM aber bin am umsteigen auf EMKG von der BAUA...

    einen dritten Punkt musst Du bei der Erstellung mit berücksichtigen und zwar die Substitution des Gefahrstoffes...sprich gibt es einen anderen Stoff der weniger "gefährlich/gefährliche Stoffe" enthält.....Sollte dies bei Dir nicht der Fall sein, so musst du in einem Satz darauf hinweisen, wieso nicht...
    Dieses habe ich bei mir auch durch und hatte so einige Diskussionen mit anderer SiFa...

    Wünsche allen noch einen schönen sonnigen Tag...

    Gruß Patrick

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  • Hi Thorsten,

    Die Gefährdungsbeurteilung macht der jeweilige Projektleiter/Bauleiter. Ich hab damit garnichts zu tun. Ich sitze im Empfang und betreue die Kunden, nehme Gespräche am Telefon an und kümmer mich um die EDV. Dann erstelle ich Dokumente in Word oder baue in Excel Tabellen oder Auswertungen. Sicherlich weiss ich das man Farben oder Lacke nicht trinken soll. Hautkontakt vermeiden sollte, gleich abwaschen etc, bei Augenkontakt ausspülen und umgehend zum Arzt. All sowas eben. Beim Flexen Augenschutz tragen, ggf. Gehörschutz, bei Elek. Geräten keine Inbetriebnahme bei defekten Steckern und Kabeln.

    Grund der AUsgangsfrage ist weil ich (weil ich kann ja Excel und Word) mal eben nebenbei son paar BA's machen soll.

  • @ Patrick,

    ich bin doch gar keine SIFa, im Grunde genommen bin ich Sekretär, ich kenn mich halt nur sehr gut mit Excel und Word aus und bin daher immer derjenige der zügig optisch schöne Dokumente erstellt :)