Nutzung Betriebseigene Gabelstapler für Fremdfirmen

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  • Hallo liebe Forumsgemeinde,



    bei uns im betrieb ist gerade folgende Frage aufgetaucht.



    Bei uns auf dem Gelände ist noch eine Fremdfirma als Mieter. Diese benötigen desöfteren unseren Gabelstapler. Bisher haben wir das so gehandhabt, das Mitarbeiter von uns den Gabelstapler bedient haben, da diese die entspr. Berechtigung besitzen. Nun wird es uns aber zuviel, und sie haben gefragt ob sie den Gabelstapler selbst bedienen dürfen. Eigentlich würde ich das ungern machen, weil ich die Vermutung habe die Haftung wenn was passiert liegt mit Sicherheit bei uns oder ? Das war eigentlich meine Frage. Wenn natürlich wir aus der Haftung etc. komplett raus sind, bin ich gerne bereit Ihnen den Gabelstapler zu geben. Könnt ihr dazu eine Aussage treffen wie sich das verhält ? Ggf. sogar mit Paragraphen, falls es nicht geht, das ich der Fremdfirma es vorlegen kann wieso es ebend nicht geht.



    Ich danke euch schonmal im Vorraus.



    Martin

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  • Hi,


    handelt es sich hier um ein Privatgelände, oder ein öffentliches Privatgelände?
    Denn wenn es öffentliches Privatgelände ist, könnte schon die Überführung des Staplers zu einem Problem werden.

    Viele Grüße,
    Hawkeye


    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

  • Hallo MartinLo!


    Im Grunde brauchte man einen Anwalt, um alle Eventualitäten abzuklären.


    Das beginnt damit, dass Du von einer Fremdfirma sprichst. Ich vermute einfach, es handelt sich um eine fremde Firma?


    Ausleihe oder Vermietung des Fahrzeugs führt i.d.R. nicht zu Haftungsansprüchen gegenüber dem Eigentümer.
    Dazu müssen natürlich ein paar Voraussetzungen vorhanden sein:
    - Das Fahrzeug muss technisch in Ordnung und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein.
    - Es muss eine schriftliche Vereinbarung vorliegen, die z.B. die Übergabebedingungen regelt.
    - Das Fahrzeug wird an jemanden ausgehändigt, der dies bedienen darf.
    - Über Besonderheiten wird der Ausleiher bei Übergabe hingewiesen (Übernahme-Protokoll)


    Um eine schriftliche Dokumentation kommst du nicht herum. Was im Übrigen schon bei der derzeitigen Praxis gilt. Was passiert, wenn es einen Staplerunfall passiert, an einer Stelle außerhalb der Firma, ohne Auftrag der Firma, ohne Gefährdungsbeurteilung für eben diese Tätigkeit?
    Im Grunde stelle ich mir eine Rahmenvereinbarung vor und einen einzigen Fahrer, der das Förderzeug übernimmt. Dann müssen nicht jedes Mal alle Bedingungen abgeklappert werden.
    Der Verantwortliche der fremden Firma bestätigt, dass alle Bedingungen eingehalten werden, die zum sicheren Führen des Förderzeugs notwendig sind.
    Natürlich führen Auffälligkeiten wie z.B. Alkoholgeruch, sofort zur Sperrung der Übergabe.
    Derjenige, der das Fahrzeug übergibt braucht natürlich eine Checkliste und ein paar Exemplare einer Betriebsanweisung.


    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Zusammen,


    in einem Unternehmen das ich vor meiner jetzigen Tätigkeit betreute wurde es so ähnlich gemacht wie es Flügelschraube in seinen Beitrag beschrieb.
    Bei uns kam noch hinzu das das auszuleihende Betriebsmittel geprüft war und das Übergabeprotokoll vom Fahrer unterschrieben werden musste.


    Aber ich muss zugeben das wir erst nach einen Arbeitsunfall bei der befreundeten Firma auf anraten der Gewerbeaufsicht so verfahren haben. Leider weiß ich nicht mehr auf welcher Grundlage die Gewerbeaufsicht dieses Vorgehen empfahl.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hi...


    vom meinem prakischen Empfinden her würde ich auch Flügelschraubes Verfahrensweise unterstützen.
    Ein Übergabeblatt, ggf. mit Fotos vor und nach dem Ausleihen macht schon Sinn, zm dokumentieren zu können, welche Schäden zu welchem Zeitpunkt vorlagen (macht man bei einer Autovermietung ja auch nicht anders).


    Eine Beauftragung des Bedienpersonals des "Empfängers" muss natürlich vorliegen. Ggf. würde ich abklären, ob ich Kopien von Beauftragung und Befähigungsnachweis als "Ausleiher" erhalten kann.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo Martin,


    klopft auch mal ab, ob die Haftpflicht der Fremdfirma einen Schaden am Stapler übernehmen würde.
    Ansonsten hat Flügelschraube ja schon einiges genannt. Auch wenn sich das im ersten Moment extrem viel anhört ist es tatsächlich machbar. Ich habe bei mehreren Kunden diese Konstellation und es funktioniert problemlos.
    Neben den Bedingung wie sie Flügelschraube genannt hat müssen die Fahrer der Fremdfirma eine entsprechende Ausbildung haben, einen Fahrauftrag ihres Unternehmers und an der jährlichen Unterweisung teilnehmen, ansonsten dürfen sie den Stapler nicht fahren.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl


  • Die Firma soll das hier bezahlen:


    http://www.get-ersatzteile.de/?p=878


    Ihr legt dann eine gemeinsame Nutzung gegen Entgelt oder ohne Entgelt fest. Kombiniert mit einem Fahrtenschreiber (z.B., um Stöße zu registrieren), hast Du sogar genau in der Hand, wer was angestellt hat (wenn Stapler defekt). Auch die Sicherung gegen unbefugte Nutzung ist damit erledigt. Unterweisungen und Co. musst Du nicht einfordern: da der Nachweis des Fahrers nun vorliegt, muss sich der Beauftragter darum kümmern, nicht der Verleiher.

  • Hallo,


    egal wie ihr es macht, macht es formal und schriftlich.
    Fixiert alle Eckpunkte und denkt an Führerscheine, Unterweisungen, GB, BA, Arzt, Fahrauftrag und an all die Dinge, die im Schadensfalle nur Ärger bringen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,


    ich habe einge gleichgelagerte Frage, nur bei uns kommt der Fahrer nachts an, hat einen Hallenschlüssel/Schlüsselcodezur Halle in dem der Stapler steht, den er zum Abladen der Ware in diesen Hallenteil benutzt.
    Wir wissen nie, welcher Fahrer kommt, nur dass diese Fahrer aus den Niederlanden sind.
    Welche Vorgaben müsste ich hier beachten?
    Ich möchte mir von den Spedition zunächst schriftlich bestätigen lassen, dass die Fahrer a) einen Staplerschein haben und b) dass sie jährlich unterwiesen sind.
    Bin ich für die schriftliche Beaufdtragung überhaupt zuständig, da ich einen Vertrag mit der Spedition habe und die Mitarbeiter nicht zu meinem Betrieb gehören?


    Wäre nett, wenn Ihr mir hier ein paar hilfreiche Tipps geben könntet.
    Danke
    Kaspar54

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  • Hallo Kaspar54,


    etwas überspitzt gefragt, wie stellst Du denn sicher, dass sich der Fahrer mit "eurem" Stapler und den Gefahrenquellen auf eurem Gelände auskennt, wenn ihr ihn nicht unterweist?
    Wie stellt ihr sicher, dass nicht etwas in der Halle fehlt? Wie stellt ihr sicher, dass ihm geholfen wird, falls ihm etwas passiert?
    Das sind so ein paar grundlegende Fragen, die ich erst einmal hinterfragen würde.


    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D