Hallo liebe Forumsgemeinde,
bei uns im betrieb ist gerade folgende Frage aufgetaucht.
Bei uns auf dem Gelände ist noch eine Fremdfirma als Mieter. Diese benötigen desöfteren unseren Gabelstapler. Bisher haben wir das so gehandhabt, das Mitarbeiter von uns den Gabelstapler bedient haben, da diese die entspr. Berechtigung besitzen. Nun wird es uns aber zuviel, und sie haben gefragt ob sie den Gabelstapler selbst bedienen dürfen. Eigentlich würde ich das ungern machen, weil ich die Vermutung habe die Haftung wenn was passiert liegt mit Sicherheit bei uns oder ? Das war eigentlich meine Frage. Wenn natürlich wir aus der Haftung etc. komplett raus sind, bin ich gerne bereit Ihnen den Gabelstapler zu geben. Könnt ihr dazu eine Aussage treffen wie sich das verhält ? Ggf. sogar mit Paragraphen, falls es nicht geht, das ich der Fremdfirma es vorlegen kann wieso es ebend nicht geht.
Ich danke euch schonmal im Vorraus.
Martin