Hubarbeitsbühnen

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  • Hallo zusammen,


    wir sind uns bei uns im Betrieb nicht einig.


    Muss ich für Arbeiten mit einer fahrbaren Hubarbeitsbühne die einen drehbaren Arbeitskorb hat einen Kranschein besitzen?


    Dies ist immer eine große Streitfrage bei uns.


    Ich habe noch nichts im Netz gefunden wo dies beschrieben ist. Immer nur allgemeine Regeln (Alter, gesund, räumliches Sehen, gut hören usw.) gefunden, aber nichts wo dies beschrieben ist.


    Vielleicht kann mir da einmal einer helfen.


    Danke Euch schon einmal.


    Gruß


    Rainer

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  • Hallo Rainer,
    eine Hubarbeitsbühne ist kein Kran.
    Die Ausbildung für "Bedienpersonal von Hubarbeitsbühnen" ist nach BGG 966 klar definiert.
    Ich hoffe, daß dir damit weitergeholfen ist.


    Schönen Gruß


    Gerold

  • Danke erst einmal für die schnelle Reaktion auf meine Frage.


    Unsere Sifa hat mir eine BG Information der mmbg BGI5131 zukommen lassen, dort steht drin, dass für eine Fahrbare Hubarbeitsbühnen der Kranschein erforderlich ist.


    Gilt die BGI 5131 von der MM BG auch für die Etem BG. ?(


    Da müsste man ja in allen BG´n nachschauen, um sicher zu sein was man darf oder nicht.

  • Hallo Rainer62,


    die von Dir genannte BGI gibt es auch von der DGUV als DGUV Info Nr. 209-075. Somit gilt sie bei allen berufsgenossenschaften, die in dem Dachverband DGUV vertreten sind (somit auch BG ETEM)
    Bei Teleskopladern mit Drehkranz kenne ich Die Einstufung als Kran, wenn ein Drehkranz vorhanden ist. Bei einer Hubarbeitsbühne mit Drehkranz habe ich die Einstufung noch nicht gesehen und halte sie auch für wenig sinnvoll. Hier wäre ein Blick in die Bedienungsanleitung des Herstellers sinnvoll. Ist dort nichts genannt und es kann keine Einigung getroffen werden, empfehle ich die Frage bei komnet.nrw.de zu stellen.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo,


    Hubarbeitsbühnen gibt es als Scherrenbühne nur auf und runter und als Gelenkmastbühne. Hier kann man viele Positionen fahren wie auch den Korb bzw. den Mast drehen.


    DIese fallen beide unter Hubarbeitsbühnen und nicht unter Kran.


    Grüße aus Neuwied

  • Hallo Rainer!


    Alle hier gegebenen Antworten sind richtig. Eine FHAB (Fahrbare Hubarbeitsbühne) ist kein Kran. Entsprechend ist kein Kranschein notwendig.


    Grund für die Verwirrung: die von dir zitierte Publikation BGI 5131 ist als PDF am PC etwas schwer bis gar nicht zu lesen. Wenn du dir die Seiten genau ansiehst, so sind diese in der Mitte geteilt (blauer Strich ist unterbrochen). Der obere Teil der Bildschirm-Seite gehört nicht zum unteren Teil. Man erkennt dies auch an der Überschrift und dem blauen Balken am Ende der Seite. Diese betiteln jeweils den eigentlichen Inhalt.
    Der Teil auf den du Bezug nimmst (Anforderungen an den Bediener) trägt augenscheinlich die Überschrift "Fahrbare Hubarbeitsbühnen (HAB)", gehört aber zu den "Teleskopmaschinen mit Arbeitskorb" (siehe Balken unten).


    Als Ergänzung:
    Ein Satz aus der BGI 5131 liegt mir immer besonders am Herzen:
    "Fahrbare Hubarbeitsbühnen (HAB) sind Maschinen, die Personen zu Arbeitsplätzen befördern, an denen sie vom Arbeitskorb aus Arbeiten verrichten."
    Dies ist ein Zitat aus der DIN EN 280, die Norm nach der Hubarbeitsbühnen entworfen, berechnet, gebaut, geprüft und abgenommen werden.
    Diesen einen Satz sollte man sich immer wieder vor Augen halten, wenn man mit einer Arbeitsbühne unterwegs ist. Sie ist "nur" für die Beförderung von Personen gebaut worden ... kein Kran, kein Abschleppwagen, kein Werbemast, keine Jahrmarktsattraktion. Entsprechend ist die Statik, die Konstruktion, die Bedienung ausgelegt!


    Viele Grüße!

  • Ich kann mich als langjähriger Ausbilder für Hubarbeitsbühnen, Kran und Stapler, den Ausführungen von jj.seattle nur anschließen!! :thumbup:


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen


    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?