Anzahl der BSH bei externen Dozenten

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  • Hallo Gemeinde,

    ein Bildungsträger der um die 250 Personen in einem Gebäude unterrichtet, hat nur wenige Festangestellte (Verwaltung). Der Schulungsbetrieb wird durch externe Dozenten bewerkstelligt.

    Nach der 5-10% Regelung sind das ja ein Witz. Ich denke jetzt kommt die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel - oder? Aber externe Dozenten ausbilden zu lassen ist auch so eine Sache (Fluktuationsrate).

    Eine Idee?

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  • Hallo,


    Aber externe Dozenten ausbilden zu lassen ist auch so eine Sache (Fluktuationsrate).

    Ja, schwierig bis unmöglich, wobei ich grundsätzlich so meine Bedenken habe.
    In einem Fall kenne ich das so, wer unterrichten möchte, muss vor Semesterbeginn
    an einer mehrstündigen Unterweisung Erste-Hilfe/Brandschutz teilnehmen. Angesprochen
    werden hierbei immer die Dozenten die im betreffenden Semester auch unterrichten.

    Vom Prinzip nicht schlecht, hat aber auch seine Schwachstellen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Das wäre eine Möglichkeit, das ist für mich dann eher die jährliche Unterweisung...
    Aber hier hat doch die ASR wieder eine Lücke. 5-10% der Beschäftigte. Sie sind nicht beschäftigte der Schule. Sie arbeiten als freie Dozenten auf. Das müsste wenn wieder über die Gefährdungsbeurteilung laufen...

    Denn wenn man Praxis nah bleibt, brauchen die Schüler (Erwachsene) im Notfall Personen die sich auskennen. Und an wen wendet sich ein Seminarteilnehmer? An den Dozenten. Ob der angestellt oder freiberuflich tätig ist, ist dem nicht auf die Stirn geschrieben...

    Aber rein rechtlich würdet ihr die 5-10% nicht an den freien anrechnen sondern nur die festangestellten - richtig? Bedeutet für den Bildungsträger 2 Personen schulen lassen und fertig... - oder?

  • Moin,

    formaler Arbeitsschutz greift immer nach den Beschäftigten. Unterscheidung zwischen Vollstelle und Teilzeit. Freiberufler fallen da durchs System, die sind für sich selber verantwortlich.

    Andersherum gibt es für die Gebäude (Arbeitsstätten) einen Ausstattungsbedarf, z.B. an Löschern. Der orientiert sich an der Grösse der Fläche und der Brandlast. Somit braucht eine Lagerhalle mit einem Staplerfahrer eine höhere Ausstattung als ein Saal mit xxxx Leuten. ;(

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    es geht ja um viele Helfer... Ersthelfer, Evakuierungshelfer, Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte...

    Evakuierungshelfer: ich würde versuchen vorzuschlagen (man beachte die vorsichtige Ausdrucksweise), die Dozenten dahingehend zu coachen, dass sie im Alarmfall ihre "Klasse" geschlossen herausführen und prüfen, ob alle da sind. Hier würde ich eine 100%-Quote anstreben, und jeweils einen Aushang in jedem Seminarraum machen - Verhalten im Brandfall: Dozent evakuiert Raum und führt die Teilnehmer an den Sammelplatz (mit Grafik).

    Brandschutzhelfer: Die Verwaltung würde ich zu 10% zu Brandschutzhelfern machen, und für Dozenten jährlich eine Löschübung organisieren. So sind immer Welche da, die mit einem Feuerlöscher einen Entstehungsbrand löschen KÖNNTEN...

    Ersthelfer: alle Verwaltungsangestellte, die bei Blut nicht ohnmächtig umfallen, plus von Dozenten einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs (max. X Jahre alt, mit X <= 5) einfordern.

    Das gleiche Problem dürften aber auch Kinos haben, wo das Verhältnis der Angestellten zu Besuchern im krassen Missverhältnis steht... Wie machen die das eigentlich? Da gibt es ja nichteinmal mehr einen Filmvorführer.
    OK - bei Sony-Filmen sind vielleicht Geheimdienstagenten da, die verhindern sollen, dass abgefilmt wird, die könnten dann Brandschutzhelfer spielen, aber sonst...? Weiß jemand von Euch, wo im Kinosaal die Feuerlöscher sind?

    FG.

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  • Hallo,


    Brandschutzhelfer: Die Verwaltung würde ich zu 10% zu Brandschutzhelfern machen, und für Dozenten jährlich eine Löschübung organisieren. So sind immer Welche da, die mit einem Feuerlöscher einen Entstehungsbrand löschen KÖNNTEN...

    Dies macht aber nur Sinn, wenn a: es nur eine Schulstätte gibt und b: die Verwaltung
    auch zu den Unterrichtszeiten da ist. Ist dies nicht der Fall, macht dies auch keinen
    Sinn, es wären lediglich BSH auf einem Blatt Papier.

    Auch jährliche Schulungen für die Dozenten, machen nur einen Sinn wenn die
    Dozenten auch ganzjährig unterrichten. Hast Du Verhältnisse wie an einer
    VHS wird dies schon deutlich schwieriger, da man dann eine Vielzahl der Dozenten
    so gar nicht erreichen kann

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Arbeitsschutz!

    Nach meiner Meinung geht es hier nicht um ein fast unlösbares Problem.
    Arbeitssicherheit und Sicherheit der Schüler MÜSSEN gewährleistet werden. Dabei spielt der finanzielle Aufwand nur eine sehr untergeordnete Rolle.
    Selbstverständlich muss es eine Gefährdungsbeurteilung geben! Das kann doch wohl nicht sein, dass man überlegt, dies vielleicht ohne zu machen!
    Als Grundlage für die GeBe würde ich zunächst die Versammlunsstättenverordnung sehen. Dabei wäre für mich durchaus die Gesamtzahl der Anwesenden wichtig. Gruppen in mehreren Räumen verringern vermutlich die Gefahr von Vergiftungen im Brandfall kaum.
    Derjenige, der die GeBe unterschreibt und der Schulleiter sollten sich sehr wohl überlegen, welche Verantwortung sie übernehmen.
    Rechtlich gibt es ein "Das hab ich nicht gewusst" nicht. Wer wichtige Dinge nicht weiß, übernimmt damit die Organisationsverantwortung und haftet auch mit seinem Privatbesitz.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo,


    Arbeitssicherheit und Sicherheit der Schüler MÜSSEN gewährleistet werden. Dabei spielt der finanzielle Aufwand nur eine sehr untergeordnete Rolle.

    Ja, das ist die Theorie.....und wie willst Du das in der Praxis mit externen und
    wechselnden Dozenten sicherstellen?


    Versammlunsstättenverordnung

    Auf welcher Grundlage? Anwendungsbereich beachten...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Aussage:
    Arbeitssicherheit und Sicherheit der Schüler MÜSSEN gewährleistet werden. Dabei spielt der finanzielle Aufwand nur eine sehr untergeordnete Rolle.
    Antwort:
    Ja, das ist die Theorie.....und wie willst Du das in der Praxis mit externen und wechselnden Dozenten sicherstellen?

    Nein, auf solch eine Diskussion möchte ich mich nicht einlassen.
    Derartige Argumente kommen ständig von Geschäftsinhabern, die nichts gegen einen Gewinn aber gegen Kosten haben.
    Die Sicherheit liegt in der Pflicht des Arbeitgebers. Es ist nicht alleine meine Aufgabe, hier eine Lösung zu finden, obwohl ich ein paar Ideen hätte. Meine Lösungen sind allerdings mit Kosten verbunden.
    Im Theater gibt es ja auch eine Brandwache, die nicht von den Schauspielern oder Bühnenarbeitern gestellt wird.

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  • Auf welcher Grundlage? Anwendungsbereich beachten...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Die Grundlage für mich wäre die Gefährdungsbeurteilung. Ja, ich weiß, ein Reizwort für viele Arbeitsschützer. Das kommt aber daher, dass die Arbeitsschützer sich gerne um die GeBe drücken. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, nicht nur zu überlegen, was hier passieren kann, sondern dies auch zu verschriftlichen.
    Ich persönlich übernehme nicht die Verantwortung für Probleme von Mitbürgern im Brandfall. Meine Unterschrift steht unter Dokumenten, von denen ich glaube, dass der Inhalt in Ordnung ist. Keine Drohung könnte mich zwingen mal ein Auge zu zu drücken, und den Personenschaden in Kauf zu nehmen.
    Im Nachhinein fragen wir uns dann: "Wie konnte dies passieren?"

    Aus Wikipedia:

    Versammlungsstätten sind gemäß Musterbauordnung (MBO)[1] und der Landesverordnungen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung VStättV/VStättVO)[2], Gebäude mit (Versammlungs-)Räumen für mehr als 200 Personen. Gebäude, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, fallen unter diese Verordnung, wenn die Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.

  • Hallo,


    Nein, auf solch eine Diskussion möchte ich mich nicht einlassen.

    Warum? Du beschreibst -eine nachvollziehbare Forderung-, möchtest aber die
    Lösung nicht liefern.... und mit Arbeitgeber...mit Verlaub, die Lehrkräfte sind
    selbstständige Unternehmer bzw. Freiberufler.


    Im Theater gibt es ja auch eine Brandwache, die nicht von den Schauspielern oder Bühnenarbeitern gestellt wird.

    Wie war das nochmal mit Äpfel und Birnen...soll jetzt eine Brandwache in
    jeden Unterrichtsraum?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    [
    Aus Wikipedia:

    ja...sehr gute Quelle.... :whistling:
    In nahezu allen Sonderbauvorschriften findet man den Absatz,
    dass die jeweilige Vorschrift auf Unterrichtsräume
    etc. (sehr verkürzt dargestellt) keine Anwendung findet.
    "Arbeitsschutz" müsste mal erläutern was man unter
    "Bildungsträger" hier konkret zu verstehen hat.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010