Pflichtenübertragung bündeln?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich wurde gefragt ob es nicht möglich sei eine Pflichtenübertragung zu erstellen, die nicht nur die Arbeitssicherheit sondern auch noch den Umweltschutz und Brandschutz mit einschließt.
    Hat jemand Erfahrung von Euch was dieses Thema betrifft? Welche Themen sollten zwingend vorhanden sein?

    Viele Grüße

    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt!
    (François Truffaut)

  • ANZEIGE
  • i.d.R. sollte eh nur eine Pflichtenuebertragung existieren, unabhaengig von dem Taetigkeitsumfang. Basis hierfuer ist, wie Du sicherlich weist, der §9, OWiG.

    Und da sind wir dann auch schon. Der Umfang der Pflichtenuebertragung richtet sich selbstverstaendlich nach den Veratnwortungsbereichen der Betroffenen. So kann zum Beispiel ein Abteilungsleiter in einem Verwaltungsbereich durchaus verantwortlich sein fuer die Durchfuehrung von Brandschutzuebungen. Solche Details sind aber ueblicherweise nicht in einer solchen Uebertragung genannt. Hier reichen haeufig allgemeine Formulierungen wie: "...fuer regelmaessige Unterweisungen in Arbeits, Brand- und Umweltschutz...", "...an Massnahmen zum Umweltschutz teilzunehmen, zu initiieren und auf Wirksamkeit zu kontrollieren.." etc. aus.

    Sehr interresant in diesem Zusammenhang ist uebrigens folgender Auszug aus der BGI 508: "Ein aus rechtlichen Gründen unwirksamer Übertragungsakt ist auf die Verantwortlichkeit des Beauftragten grundsätzlich ohne Einfluss (§ 9 Abs. 3 OWiG). Notwendig ist jedoch, dass der Beauftragte mit dem Einverständnis des Unternehmers tätig geworden ist und tatsächlich eine Stellung eingenommen hat, wie sie von § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG vorausgesetzt wird. Es muss also zumindest faktisch ein Auftragsverhältnis vorliegen."

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,

    bei uns läuft das genau so. Eine Pflichtenübertragung, in der alle Bereiche stehen, für die der Kollege verantwortlich ist. Das kann z.B. so aussehen (ist schon etwas älter deshalb noch BGV A1 ;) )

    Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten
    (§13 Abs.2 ArbSchG, §15 Abs.1 Nr.1 SGB VII, §9 Abs.2 Nr.2 OWiG, §13 BGV A1)


    Herrn Max Mustermann

    werden für den Bereich XYZ
    der Sifapage GmbH die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung
    X Anweisungen zu geben und sonstige Maßnahmen zu treffen
    X Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten
    x eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen
    X arbeitsmedizinische Untersuchungen oder sonstige arbeitsmedizinische
    Maßnahmen zu veranlassen
    soweit ein Betrag von 10.000 EUR nicht überschritten wird. Dazu gehören insbesondere:

    -Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
    -Unterweisung von Beschäftigten, Festlegen von Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle
    -Erfüllung der Anforderungen aus den Sicherheitsbestimmungen
    -Sicherheitswidrige Zustände beseitigen ggfs. Einstellen der Arbeit
    -Kritikgespräche bei Fehlverhalten der Beschäftigten

    Unterschrift Scheffe Unterschrift Leibeigener


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.