Einstufung von Abfall nach ADR

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  • Hallo,


    evtl. kann mir jemand von euch weiterhelfen. Ich suche eine Firma/Labor, welche mich dabei unterstützt unser Emulsion bzw. ein Verdampferkonzentrat nach ADR einzustufen. Es wird nur die Klassen 3, 6, 8 und 9 betreffen.


    Bei unseren gebrauchten Säuren ist es einfach aber der Rest wird schluck weise zusammen geschüttet...


    Danke.


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Über die baua gibt es eine Liste der Labore, welche die physikalisch chemischen Parameter bestimmen. Link.
    Ich gehe einmal davon aus, dass Deine Abfallfraktion nicht immer homogen und gleich vorliegt. Eine heute geprüfte Probe muss nicht dem Abfall von morgen entsprechen. Somit wird man über die Prüfprobe nur eine Vermutung ableiten können und dann eine "Sicherheitseinstufung" durchführen.
    Ich denke, dass der Flammpunkt und evt. Siedebeginn bestimmt werden sollte, dann noch die Metallkorrosivität und pH-Wert, evt. Pufferkapazität. Bei der Toxizität (Klasse 6) wird es schon schwieriger. Da könnte man sich evt. über die im Abfall enthaltenen Ausgangsstoffe herantasten. Kann man da abschätzen welchen Anteil welche toxischen Stoffe am Abfall haben?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    danke für die Tipps. Ja es ist inhomogen :( Wir wollten auch vom worst Case ausgehen, evtl. kann ich auch mehre Proben klassifizieren lassen.


    Für die zu entsorgenden Stoffe sind die Sicherheitsdatenblätter vorhanden, somit kann ich auch die toxischen Stoffe benennen.


    Gruß


    Stephan

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  • Hallo zusammen,
    ich hole das Thema nochmal nach vorne um eine etwas allgemeinere Frage zu formulieren.


    Mich beschäftigt die Frage, ob ich aus dem Abfallschlüssel bzw. aus dem Sammelentsorgungsnachweis die Einstufung nach Gefahrgutrecht vornehmen kann.
    Muss ich zur Einstufung nach Gefahrgutrecht jedes AVV eine Abfallanalyse durchführen lassen?
    Gibt es eine Handlungshilfe zur Festlegung der UN-Nummer anhand des AVV oder definieren die Entsorger das anhand der ADR?
    Können auch nicht gefährliche Abfälle unter das Gefahrgutrecht fallen?


    Beste Grüße
    Daniel

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
    Goran Kikic


    Ich befrage mal meine Glaskugel
    Kelte - 2017

  • Hallo,


    die Einstufung ADR und Abfallschlüssel sind unterschiedlich. Somit lässt sich nicht vom Abfallschlüssel auf eine gefahrgutrechtliche Relevanz schließen. Du musst für jeden deiner Abfälle bewerten ob sie unter das Gefahrgutrecht fallen und somit kennzeichnungspflichtig sind oder nicht.


    Es gibt nicht gefährliche Abfälle die Gefahrgut sind, z. Bsp. Isoproanol.


    Im allgemeine kann man davon ausgehen, dass wenn der Ausgangsstoff oder Produkt schon unter das ADR fällt auch deren Abfälle unter das ADR fallen. Bekannte Bsp. sind gebrauchte Säuren oder Aerosoldosen.


    Gruß


    Stephan

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