200 Tonnen Autokran an Böschung

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  • Hallo Leute,


    dies wird mein erster Beitrag hier im Forum :)


    Ich suche Hilfe beim Aufstellen von einem Autokran an einer Böschung. In der DIN 4124 ist ja geschrieben, dass der Mindestabstand bei Fahrzeugen > 12 t min. 2,00 m betragen soll. Angaben zu dem max. Böschungswinkeln sind auch gegeben.
    Ich habe jetzt den Fall, dass die Kranfirma (NU von AN) dem AN Angaben gemacht hat, wie die Fläche für die Stützen vorbereitet werden soll. der AN hat jetzt an den 4 Stützflächen angefangen Schotter in mehreren Lagen einzubauen und zu verdichten. Das Problem an der Sache ist jetzt, dass der Kran auf einem Deich aufgestellt werden soll. Landseitig gibt es bezüglich der Aufstandsflächen keine Probleme. Auf der Wasserseite wurde jedoch anstatt der geforderten 2,00 m nur 1,00 m Sicherheitsabstand eingeplant. Zudem wurde die Aufstandsfläche sozusagen als Keil an den bestehenden Deich angebaut. Die Frage ist jetzt wie ich mich hier verhalten soll? Dies ist meine erste Baustelle. Wie ist hier die zu erwartende max. Bodenpressung bzw. wem seine Aufgabe ist es die Standsicherheit des Krankes hier nachzuweisen?


    Danke und Grüße


    KK


    PS: Die zu hebende Last ist ca. 16,0 t

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  • Hallo,
    ich würde Ihnen Folgendes empfehlen:
    Da Sie in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Kranbetrieb stehen, müssen Sie die Informationen (Abstand 1 m) und Ihr Meinung dass diese nicht normkonform ist, an Ihren AN geben UND
    darauf aufmerksam machen, dass die DIN 4124 ganz klare Angaben, bei unterschiedlichen Gewichten, zum Mindestabstand zu Böschung macht und diese wohl nicht eingehalten werden.
    Als AN fordern Sie vom AN VOR Beginn der Arbeiten mit dem Kran, dass eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Aufbaus vom Kransachkundigen vom AN vorgelegt wird.
    Weiterhin würde ich von meinem Auftragnehmer verlangen, dass während der Arbeiten die ständige Anwesenheit einer verantwortlichen Person gewährleistet wird.


    Bei Rückfragen bezüglich Ihrer Vorgehensweise verweisen Sie auf das Urteil des OLG München zu einem umgestürzten Kran.
    (http://www.baurechtzweinull.de…-turmdrehkrans-bei-sturm/)
    Sie geben "lediglich" Ihre Bedenken schriftlich weiter. Standsicherheit, Bodenpressung, Untergrund u.ä. ist Sache der Kranfirma bzw. in diesem Fall dessen Auftraggeber.
    Hier noch eine Info über die DIN 4124:

  • Hallo,
    noch ein paar gedankliche Ergänzungen zu AL_MTSA.


    - Ein Deich ist im allgemeinen eine Auffüllung und kein "gewachsener Boden". Wie ist der Deich aufgebaut z.B. Schichten? Daher ist es nicht möglich die Tragfähigkeit einzuschätzen.
    - Auffüllungen auf bestehende Schrägen sind nicht besonders tragfähig. Hier besteht die Gefahr des abgleitens. (z.B. wird die Unterkante eines Fundaments immer abgetreppt und nicht schräg hergestellt)
    - Ist der Deich mit Oberboden (Mutterboden) angedeckt, so ist dieser auch nicht besonders tragfähig und sollte im Bereich der Aufschüttungen entfernt werden.
    - Eventuell ist auch der Wasserstand am unter der Stellfläche mit einzubeziehen.
    - Bei Kranen dieser Größe werden meist zusätzliche Lastverteilende Platten unter der Kran-Abstützung verlegt. Überwiegend haben diese Abmessungen von ca. 2.50 x 2.50 m. Der Abstand von 2.00 m zur Böschungskante wird vom Rand diese LV-Platten gemessen.


    Es gibt hier einige offen Fragen. Klarheit kann meiner Meinung nach nur ein Standsicherheitsnachweis bringen.


    Ein schönes Beispiel dazu:

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  • Sorry... das juckt mich jetzt in den Fingern.....
    Und ich denke ich bin der EINE, der den Mut hat es zu schreiben, was alle anderen denken.


    Du musst auf EINS ganz dringend aufpassen. Es geht um den Platz.


    Denn immer dran denken. Kranplätze müssen verdichtet sein!



    Und du brauchst ein Bandmaß was acht Meter lang ist. Jungejungejunge....


    Gruss.
    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hallo Karl-Koch,


    die Autokranfirma liefert Dir die Angaben der zu erwartenden Bodenpressung, ist aber nicht verantwortlich dafür das der Boden das auch hergibt. Verantwortlich für den Baugrund ist immer der Bauherr/Auftraggeber.
    Mit den genannten Anforderungen und einer Untersuchung des Deiches kann ein Baugrundgutachter einen fachgerechten/standsicheren Aufbau empfehlen und ihn nach Ausführung noch einmal kontrollieren (z.B. mittels Lastplattendruckversuch).


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Bei dem was von der Ausgangssituation beschrieben wurde wird es ein Teurer Tag. Ich persönlich würde bei meinem Kran noch nicht einmal die Abstützung raus fahren. Macht für Anfahrt und Ausfallzeit pauschal sagen wir mal 500€ für nix


    Der Standplatz ist aufgrund der Situation durch ein Bodengutachten bestätigen zu lassen ob die auftretenden Kräfte abgeleitet werden können. Wie oben bei damy und bauco schon sehr gut beschrieben zählt der äußerste Punkt für die 2m zur Böschung und selbst dann wird es knapp mit der Einleitung der Kräfte wenn man bedenkt das der Kran im Schnitt 60 Tonnen leer, ohne Gewichte und Last, auf die Waage bringt. Das wären schon 15 Tonnen pro Stütze jetzt noch der Ballast von ca. 70 Tonnen. Ich glaube mir wird schlecht.

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars


    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen



    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

  • Hallo Karl-Koch,


    deine Aussage mind. 2 Meter kann aber auch bedeuten 8 Meter Abstand.
    Bergmännisch betrachtet musst du jetzt noch betrachten, wie ist dein Bodenstruktur d. h. wo sind die Trennschichten (dies ist nicht ganz ernst gemeint, da dies schwer zu prüfen ist). Denn viele Kranunfälle kommen daher das sich zu Nahe an die Böschungsbereiche gestellt wird. Aufeinmal wundert man sich das der Dreck der auf der Kiesschicht liegt den Abgang macht.
    Diese Schichten liegen aber nich wie in den DINen so schön beschrieben im 45° Winkel sonder haben ganz komische Lagen.


    Wie schon beschrieben für den belastbaren Bodendruck bist du verantwortlich. Wir haben dafür schon mal mit in Stahlrahmen gefasste Bongosi Hölzer eine riesige Aufstellfläche geschaffen. Kam etwas günstiger als den Bodendruck herzustellen. Vorallem die Platten können wir jetzt in vielen Bereichen einsetzen.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)