Aushängepflichtige Gesetze

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  • Hi zusammen,

    ist es möglich statt ein Buch auszulegen einfach den Mitarbeitern ein Link zu schicken, wo sie die Gesetzte finden?

    Danke schon mal für eure Unterstützung :)

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  • Hi,

    möglich ist alles, ob es rechtlich einwandfrei ist, bezweifle ich:

    Der Sinn der Aushangpflicht ist die ständige Zugänglichkeit für jeden. Die muss nach meinem Verständnis ständig möglich sein.
    Was wenn der Mitarbeiter die Mail löscht, den Brief mit dem Link in die Rundablage entsorgt oder in den tiefen des Schreibtisch versenkt?

    Was sicherlich möglich ist, ist eine Ablage im Intranet, sofern vorhanden.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Für mich stellen sich in solchen Situationen immer folgende Fragen:

    - ist die elektronische Verfügbarkeit für jeden Mitarbeiter, auch zu jeder Zeit uneingeschränkt gegeben?
    - ist sichergestellt, dass Zugriffe auf diese Ordner / Dateien nicht erfasst und archiviert werden?

    Ich sehe als Alternative zum Buch eigentlich eher die Manuelle Bereitstellung z.B. als Ordner oder Hefter an den wichtigsten Stellen des Betriebes.
    Das hat auch den Vorteil, dass man nur die Gesetze aktualisiert, die sich akut geändert haben und nicht fürjede Gesetzesänderung ein neues Buch kaufen muss...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin,


    also wie der Name schon sagt müssen die "Aushangpflichtigen Gesetze" an einem für alle Mitarbeiter, jederzeit, im Betrieb, "öffentlichen" Platz ausgehängt werden. Sollte das der Unternehmer unterlassen, können sogar Bußgelder die Folge sein. So habe ich das zumindest gelernt ;)

    VG Thony

    Viele Grüße Thony :D

  • Moin moin

    Wir haben die aushangpflichtigen Gesetze im Intranet veröffentlicht. Dies wurde vorher mit der Aufsichtsführenden Behörde abgestimmt, so das es aus dieser Richtung keinen Ärger gibt.

    VG Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Moin,

    meine alte VBG und meine jetzige UK akzeptieren:

    Eine griffbereite CD mit den Gesetzen und ein Zugriff per Intranet (jeder MA hat mind. einen PC).

    Somit kann man sich auch die tollen Ordner sparen, die jedes Jahr als Sonderangebot eintrudeln. :thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Kommentar meiner BG: "Ein Aushang hat noch keinen einzigen Unfall verhindert."
    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

    Gruß Frank

    Kommentar meiner BG: "Ein Aushang hat noch keinen einzigen Unfall verhindert."
    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

    Gruß Frank

    Tja, da hat die BG wohl nicht den Hintergrund verstanden. Typischer Kommentar....

  • *hüstel*

    Dann hast Du wohl meinen Beitrag nicht verstanden. ;) Natürlich sind die Vorschriften unseren Beschäftigten zugänglich, aber wir haben sie nirgends an die Wand gedübelt oder in Klarsichtfolien als Tapetenersatz in den Fluren. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ...Tja, da hat die BG wohl nicht den Hintergrund verstanden. Typischer Kommentar....

    Ich wohl auch nicht, aber Du kannst mir bestimmt den Hintergrund der Aushangpflicht erklären.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin moin,

    aber welche Gesetze und Vorschriften sind denn nun Aushangpflichtig ???
    Wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ???
    Auf meine Nachfrage bei der Aufsichtsführenden Behörde bekam ich als Antwort " Wir orientieren uns an der handelsüblichen Literatur!"
    Also habe ich das Inhaltsverzeichnis der handelsüblichen Literatur um ein paar Branchenspezifische Vorschriften ergänzt und an den Mitarbeiter der Behörde gemailt und als Antwort kam dann "Okay".
    Und diese haben wir dann ins Intranet gestellt.

    VG Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Willkommen in Deutschland.....

    Ich möchte auch gerne wissen, wo der Passus steht, dass

    - es aushangpflichtige Gesetze gibt
    - woran ich erkenne, dass sie aushangpflichtig sind
    - warum ausgerechnet diese und die anderen nicht aushangpflichtig sind
    - ich sie aushängen muss

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Moin moin,

    aber welche Gesetze und Vorschriften sind denn nun Aushangpflichtig ???


    z.B.
    1. Arbeitszeitgesetz
    2. Mutterschutzgesetz
    3. Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
    4. Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
    5. Jugendarbeitsschutzgesetz
    6. Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
    7. Arbeitssicherheitsgesetz (Auszug)
    8. Arbeitsstättenverordnung (Auszug)
    9. Bildschirmarbeitsverordnung
    10. Bürgerliches Gesetzbuch
    11. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
    12. Arbeitsgerichtsgesetz (Auszug)
    13. Nachweisgesetz
    14. Pflegezeitgesetz
    15. Familienpflegezeitgesetz
    16. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Auszug)
    17. Ladenschlussgesetz

    Wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ???

    VG Christian


    Im Gesetz 8)

    z.B.
    Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 16 Abs. 1
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 12 Abs. 5
    Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) §§ 47,48
    Ladenschlussgesetz (LSchlG) § 21 Abs. 1
    Mutterschutzgesetz (MuSchG) § 18

    Einwürfe in Suchmaschinen fördern erstaunliches zu Tage ;)

    Klick Klack Zick Zack

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ...guckst Du hier: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betrifft-unter…ge-gesetze.html

    Das schoene an unserem Staate: Alles ist schoen wage formuliert. Keiner sagt Dir genau was Du alles brauchst, gut, nae?!?!?

    Anyway, selbstverstaendlich ist mit einer elektronischen Form, in richtiger Art und Weise, den Anforderungen Genuege getan. Bei mir gibt's schon seit 100 Jahren keine Papieraushaenge mehr (Stichwort: Zustand, Aktualitaet etc, pp.).

    Voellig losgeloest von der Fragestellung: Wer hat je einen MA gesehen, Betriebsraete klammere ich hier mal aus, der jemals da reingeschaut und, obacht (!), auch verstanden hat was er da gelesen hat?!?!?!?

    Meine ganz persoenliche Meinung: Diese Aushangpflicht waere fuer eine schoene Verschlankung der Regularien praedestiniert. In den "smarten Zeiten", s. Tread zu anderem Thema an anderer Stelle, "Flatrate" und dem "privaten" Surfverhalten der MA am Arbeitsplatz kommt jeder der es moechte so oder so an diese Infos...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)


  • So sieht es aus. Reingucken wird wohl kaum jemand.

    Aber meine Fragen sind damit nicht beantwortet. Ich kann mich totgoogeln, aber eine verlässliche Quelle, was jetzt wirklich "ausgehängt werden muss", gibt es nicht. Ich kann also jedes "Gesetz" durchforsten, ob drinsteht, dass es "aushangpflichtig" ist.

    Das E-Book in deinem Link enthält die "wichtigsten". Soso. Sie werden also auch noch in wichtig und nicht so wichtig unterschieden...... ;(

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • ...und nun ist wieder die Frage da, "Und wo steht, dass das aushangplichtig ist???"

    Ich habs nun endlich mal gefunden:

    DGUV V1 §12 Abs.1

    Der Unternehmer hat den Versicherten die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln an geeigneter Stelle zugänglich zu machen.

    Gruß Canislupus