Kontaminationserklärung

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  • Hi @ all,


    meine Firma hat ein Produkt zurück bekommen, was mit div. Gefahrstoffen betrieben worden ist. Ich habe von dem Kunden nun alle angaben der Stoffe bekommen die in Kleinstmengen verwendet wurden. Bedeutet, ich habe jetzt ca. 25 Sicherheitsdatenblätter die ich durch gehen muss.
    Weiß einer wie ich jetzt damit umgehen sollte? Ich habe mir überleget ein Gefahrstoffkataster zu erstellen dort alle Stoffe einzutragen und dann meine Schlüsse daraus abzuleiten.
    Da ich jedoch kein Chemiker bin und nicht weiß wie die Stoffe nun untereinander reagieren können, bin ich mir nicht sicher ob das der richtige Weg ist den ich einschlage.


    Gruß0 Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Um was handelt es sich denn bei deinem "Produkt"? Irgendwie ist ja über die Produktgröße abzuschätzen wie viel hier kontaminiert sein kann. Dann ist noch relevant, ob sichtbare Kontamination vorhanden ist oder nicht. Hat das Produkt Hohlräume, Leitungen, Behälter usw.? Über all diese Parameter dürfte man eine Mengenabschätzung machen können. Diese dann in Bezug setzen zu den Stoffen. Sind krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe eingesetzt worden? Sensibilisierende Stoffe? Akut toxische bei Aufnahme über die Haut oder Atemwege? Ätzende?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es handelt sich um einen Topf. Ca. 70mm hoch und 80mm Durchmesser.
    Alle Stoffe wurden Im Vakuum verdampft. Die Rückstände davon können sich ggf in dem Topf anlegen.


    Die Stoffe waren Proben mit denen irgendwelche Messungen gemacht worden sind.
    Bedeutet die Menge der Gefahrstoffe ist gering würde schätzen pro Stoff unter 1mg.


    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Bei den Abmessungen und Angaben würde ich davon ausgehen, dass keine Gefährdung durch die Stoffe vorhanden ist. In den Bereich einer toxischen Dosis kannst Du damit in der Regel nicht kommen. Als Kaffeetasse würde ich den Topf trotzdem nicht unbedingt verwenden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,


    habe es jetzt so gemacht:
    Wenn einer noch ein paar Anmerkungen hat einfach her damit :).


    Gruß

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  • Also ich hätte auf geringe Exposition und geringe Menge => geringe Gefährdung plädiert und damit auf eine BA verzichtet.
    Deine BA verwendet teilweise alte Symbole und für die Partikelmaske das falsche Symbol.


    Wie führst Du einen Tankvorgang am Pkw durch? Im Vollschutzanzug mit umluftunabhängigem Atemschutz?
    Deine BA und die Auflistung der potentiell möglichen Stoffe an dem Topf stehen in keinem Verhältnis zur zu erwartenden Gefährdung.
    Würde jetzt jemand täglich und über längere Zeit an dem Topf herumschleifen könnte ich mir vorstellen, dass eine BA erforderlich wird. Dann aber weniger wegen der möglichen Kontaminationsstoffe, als durch die bei diesem Vorgang entstehenden Schleifstäube.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi tiefflieger,


    danke für deine Anregung. Das Symbol schau ich mir gleich noch mal an :).
    Zu den erwarteten Gefährdungen.... Ich habe keine Ahnung was mit dem Ding gemacht werden soll und wieviel von den Gefahrstoffen da noch dran hängt.
    Ich gehe davon aus, dass das defekte Teil ausgabeut wird und überarbeitet wird.
    Danach wird es wohl wieder verwendet?!


    Vielleicht ist es zu viel was ich gemacht habe oder auch nicht. Da ich jedoch nicht weiß, wie man mit sowas sonst umgehen soll, bin ich halt mal den Weg gegangen der ein wenig länger ist :rolleyes: .


    Wenn du vielleicht schonmal sowas gemacht hast kannst du mir ja gerne mal eine Version von dir zuschicken.


    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • DAS nenn' ich mal eine BA!!!!


    Also:
    - Du darfst keinesfalls mit Wasser an das Gefaess, wg. gefaehrlicher Reaktionen - musst aber auf der anderen Seite bei Hautkontakt mit viel Wasser spuehlen (!!!). Ebenfalls untersagt ist Luftkontakt.
    - Du darfst nur unter inerter Atmosphaere arbeiten,
    - Dein Topf ist brennbar
    - Personen mit Allergien duerfen den Topf gar nicht anfassen
    - ...


    Glaubst Du nicht, dass Du hiermit ein wenig ueber das Ziel hinaus schiesst?!?! Eine solche BA ist in einem solchen Fall definitiv nicht zu gebrauchen!!!!


    Kleine konstruktive Anmerkung: Wenn Du gar nicht weist, was mit dem Ding geschehen soll, ist eine Betrachtung möglicher Gefaehrdungen schlicht unmöglich. Versuche doch mal, dich bei den entsprechenden Stellen schlau zu machen und etwas mehr Informationen zu sammeln, bevor Du mit solchen Aktivitaeten anfaengst. Ich glaube viele Ueberlegungen erledigen sich dann von selbst.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Jo genau das ist das Problem.
    Ein Produkt was mit 33 Gefahrstoffen bedampft/beschichtet worden ist bringt halt sowas mit sich.


    Das mit dem "Schlau machen" wollte ich ja hier tun. :whistling:
    Leider stand ich nun im Zugzwang, etwas zu erstellen, da das Produkt morgen bei uns eintrift und Zeit ist bei uns nicht nur relativ sondern ein wichtiger Faktor ;( .


    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Hallo Michael H.,


    grundsätzlich ist zwar in einer Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen, inwieweit beim zukünftigen Umgang mit dem mit verschiedenen Gefahrstoffen verunreinigten Produkt eine Gefährdung für den Mitarbeiter/Benutzer auftritt. Sei es durch Brand oder Explosionsgefahr oder durch Aufnahme in den Körper über Hautkontakt, Einatmen oder orale Aufnahme (z.B. beim Esssen des Pausenbrot mit ungewaschenen Dreckpfoten) und durch welche Maßnahmen das verhindert werden kann.


    In diesem Fall würde ich jedoch auf eine schriftliche bzw. aufwendige Ausarbeitung verzichten, solange die elementaren Grundregeln zum Umgang mit Chemikalien beachtet werden. Die Größenordnung der Kontamination (Milligrammbereich) ist so gering, dass man vermuten darf, dass da wohl keine speziellen Schutzmaßnahmen notwendig sind. Wobei wir wieder bei der Frage sind, was mit dem Teil zukünftig gemacht werden soll. Wenn damit im Laborbereich von qualifizierten Mitarbeitern weitere Messungen durchgeführt werden sollen, würde ich mir unter Sicherheitsgesichtspunkten keinerlei Sorgen machen (unter Qualitätsgesichtspunkte wären sicherlich Fragen zu klären). Das Frühstücksmüsli im Kindergarten z.B. aber würde ich natürlich nicht darin anrühren.


    Kläre also, was zukünftig mit dem Produkt geschehen soll und entscheide pragmatisch. Der zukünftige Anwender sollte natürlich über die mögliche Verunreinigung informiert sein.


    Vielleicht kann auch einfach ein qualifizierter Laborkollege das Teil soweit reinigen, dass eine Restgefährdung völlig auszuschließen ist?


    Ich hoffe, das hilft etwas weiter.


    Alles Gute,


    Osnabrück

  • ...Leider stand ich nun im Zugzwang, etwas zu erstellen, da das Produkt morgen bei uns eintrift und Zeit ist bei uns nicht nur relativ sondern ein wichtiger Faktor ;( .


    Was soll mit dem Produkt in Zukunft geschehen?
    Wird es aufgearbeitet und dann weiteren Kunden übergeben?
    Für mich klingt das System als wäre es ein Bauteil für eine Beschichtungsanlage, bei der unter Vakuum bestimmte Stoffe auf Oberflächen aufgebracht werden. Ich könnte mir eine Anwendung im Elektronik Bereich denken.
    Die Stoffe als solches haben ein gewisses Gefahrenpotential, allerdings nicht bei den genannten Mengen. Ich gehe davon aus, dass keine wesentlich größeren Mengen an Stoffen am Topf haften.
    Aluminium als Pulver wird z.B. erwähnt. Dies dürfte, sofern der Topf nicht kontinuierlich unter Schutzgas gehalten wurde inzwischen zum Aluminiumoxid geworden sein.
    Siliciumdioxid, welches auch gelistet ist, ist nichts anderes als Sand.
    Ich vermute, bevor hier Personenschutz zu betreiben ist, muss Produktschutz durchgeführt werden. Wird der Topf bei einem anderen Kunden mit anderen Stoffen verwendet, könnte sein, dass die Produktqualität durch Verunreinigungen in Spuren zu entsprechenden Fehlern führen. Insofern ist die Auflistung der eingesetzten Produkte sinnvoll, als Gefahrstoffverzeichnis würde ich sie nicht verwenden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.