Gesamte Industriehalle als Produktionsfläche?

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  • Hallo,


    meine Frage bzw. mein Problem:


    In einer Produktionsstätte (über 20.000m²) wird Produziert, gelagert und Ware(auf Euro-Palette) mit Handhubwagen sowie Gabelstapler transportiert.
    In der Halle halten sich nur Personen auf, die dort arbeiten (kein Publikumsverkehr oder ähnliches).


    Kann man in dieser Halle gänzlich auf Fluchtwege verzichten?
    Dort sind Wegesbreiten von 2,20m und weniger vorhanden, je nach Bereich.
    Mitarbeiter überqueren diese Wege regelmäßig, ist durch ihre Arbeitsaufgabe anders nicht möglich.
    Staplerfahrer weichen sch aus, nutzen dazu jeden freien Raum, Staplerverkehr aber selten mit Gegenverkehr.


    Meine Konkrete Frage nun:
    Kann ich eine Gesamte Halle als Produktionsfläche deklarieren und somit auf Wege gemäß ASR verzichten?
    Es ist nur eine Markierung auf dem Boden vorhanden die einen Verkehrsweg freihält, sprich wo nicht gelagert werden darf.
    Einfach die Notausgangstüren kennzeichnen und gut?

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  • Hallo,



    Nein, nicht und gut. Du kannst nicht auf Flucht- und Rettungswege verzichten.
    Rest siehe in einem eventuell vorhandenen BSK, LBO und entsprechende Sonderbauvorschriften
    die je nach Unternehmen zur Anwendung kommen.


    Die Frage ob hier Publikumsverkehr vorhanden ist oder nicht, spielt hier
    überhaupt keine Rolle.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,
    ich grüble, seit ich die Frage gelesen habe darüber nach, wie man zum Einen darauf kommt, dass Besucher einen Fluchtweg brauchen, eigene Mitarbeiter aber nicht :evil::?:
    Zum Anderen, warum eine Produktionsstätte, keine Arbeitsstätte sein sollte?
    Sehr konfus. Das geht natürlich gar nicht. Jeder hat ein Recht auf einen sicheren Flucht- und auch Rettungsweg.
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Nein kann man natürlich nicht - aber die Frage macht schon nachdenklich. ?(

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Moin,


    in der Halle wird gearbeitet, wie auch immer. Damit ist dieser Arbeitsplatz gewissen Regeln unterworfen (siehe ASR's). Hier ist ersteinmal eine Infrastruktur zu schaffen in der nicht nur Wege, Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, sondern auch die 1. Hilfe und ... und ... und ..., zu berücksichtigen ist.
    Ich sehe es so, dass die gesamte Bandbreite greift. Dabei ist es auch unerheblich ob jetzt Besucher da sind und oder eigene MA.


    Nur so am Rande:
    Der Unternehmer ist verantwortlich. Wenn er meint, er könne auf vieles verzichten, so irrt er sich. Ist er sich nicht sicher, wie einige Dinge zu sehen sind, dann sollte er sich an die zuständige Bezirksregierung (=Arbeitsschutzbehörde) wenden. Hier erhält er Hilfe, konkret, und ggfs. auch "Nackenschläge".

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • kann es sein, dass es hier mit der Fragestellung Interpretationsprobleme gibt? Fragst Du hier nach expliziten, gesonderten Fluchtwegen oder missverstehe ich diese Frage?


    Deine Verkehrswege koennen selbstverstaendlich auch als Fluchtwege dienen und gekennzeichnet werden, wenn sie die entsprechenden Anforderungen erfuellen. Hast Du also ausreichend Ausgaenge, werden Weglaengen und -breiten nicht ueber- oder unterschritten, kannst Du diese Wege als Fluchtwege kennzeichnen und nutzen.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Achwas... Fluchtwege. Die Beschäftigten sollen arbeiten. Nicht flüchten.


    Mal im Ernst. Ich glaube, du solltest deine Frage etwas präzisieren.
    Geht es um die Kennzeichnung, den Flucht- und Rettungswegeplan, die zusätzlichen Fluchtwege von höhergelegenen Arbeitsplätzen?


    Ich denke nämlich nicht, dass sich jemand ernsthaft über das komplette Streichen von Flucht- und Rettungswegen Gedanken macht.


    Mike

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Mike

  • ...Kann ich eine Gesamte Halle als Produktionsfläche deklarieren und somit auf Wege gemäß ASR verzichten?
    Es ist nur eine Markierung auf dem Boden vorhanden die einen Verkehrsweg freihält, sprich wo nicht gelagert werden darf.
    Einfach die Notausgangstüren kennzeichnen und gut?


    Mit dieser Methode hast Du doch Verkehrswege als solche gekennzeichnet. Diese sollten dann auch der entsprechenden ASR genügen. Fluchtwege verlaufen in der Regel über Verkehrswege. Ich würde mir allerdings Gedanken dazu machen, wie eine Trennung von Fußgänger und Fahrzeugverkehr stattfinden oder der "Mischbetrieb" sicher gestaltet werden kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    wäre in der Sache hilfreich wenn sich Si?Fa! melden würde....


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Guten Morgen und vielen Dank euch allen!


    Es verhält sich so, dass ich am Freitag eine Begehung zu dieser Problematik hatte.
    Ich pochte hierbei auf die Umsetzung gemäß ASR (leider kein BSK vorhanden) bezogen auf die Transport- sowie Flucht- und Rettungswege.


    Der zuständige Abteilungsleiter sieht es leider so, wie ich das Thema genannt habe:
    Die Gesamte Halle ist eine Produktionsfläche, die Mitarbeiter betreten direkt mit passieren der Tür ihren Arbeitsplatz.
    Alle Versuche ihm es anders zu erklären scheiterten.


    Daher fühlte ich mich verunsichert, ob ich etwas überlesen haben könnte bei meiner Interpretation.


    Danke euch, war also nicht auf dem Holzweg.

  • Hallo,


    Danke für die Rückmeldung.
    Nicht nachgeben, würde man der Theorie des Abteilungsleiter folgen,
    wären gar keine Flucht- und Rettungswege mehr notwendig....


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ...mir ist noch immer nicht klar wo Deine Probleme liegen. Habt ihr nur eine Tuer in der Halle?!?!?! Wie sieht denn die momentane Ausstattung im Bereich Wege, Tueren etc. aus? Vielleicht geht es hier einfach nur um Verstaendnis-/Interpretationsprobleme?!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Nicht nachgeben, würde man der Theorie des Abteilungsleiter folgen,
    wären gar keine Flucht- und Rettungswege mehr notwendig....

    Genau so sieht es seiner Meinung nach aus, würde dann auch einen Super Flucht- und Rettungswegeplan ergeben ;)


    ...mir ist noch immer nicht klar wo Deine Probleme liegen. Habt ihr nur eine Tuer in der Halle?!?!?! Wie sieht denn die momentane Ausstattung im Bereich Wege, Tueren etc. aus? Vielleicht geht es hier einfach nur um Verstaendnis-/Interpretationsprobleme?!

    Nein, ausreichend Türen sind vorhande.
    Es sollte nur komplett auf Wege verzichtet werden und lediglich Bereiche gekennzeichnet werden, in denen nicht gelagert werden darf (zufällig fahren dann dort Stapler, aber Verkehrswege? Nein danke)



    Werde dran bleiben, wenn alle Stricke reißen hat er es zu verantworten.
    Aber um sein Unrecht soll er schon wissen.

  • SIFA!


    Du hast natürlich jetzt das Problem, dass Du hier mehroder weniger vor vollendeten Tatsachen stehst. Es muss eine Baugenehmigung (IndBauRL oder ähnliches) geben. In den nebenbestimmungen sollte doch klar geregelt sein, wie die Flucht- und Rettungswege auszusehen haben. Sofern dies nicht der Fall ist gilt für die Zukunft die ArbStättVO und die dazugehörige ASR A 1.8 Verkehrswege sowie die ASR A 2.3 Flucht- und Rettungswege. Allein die Tatsache, dass in der Halle entgegenkommende Stapler in den Arbeitsbereich der Anlage eindringen (ausweichen) und damit in den des Mitarbeiters ausweichen, halte ich für schwer bedenklich. Fahrwege, Laufwege und Arbeitsbereiche sind kennzeichnungstechnisch voneinder zu trennen.
    Die erforderliche Breite der Flucht- und Rettungswege erhälst Du aus der ASR 2.3. Du musst Dir dann natürlich überlegen, wieviele MA den Weg nutzen könnten / müssten. Diese Empfehlungen würde ich in einer Stellungnahme der Geschäftsleitung vorlegen. Den Rest erledigt dann dein Arbeitgeber. Oder aber auch nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick