Muss erst freigegeben werden, wird etwas dauern
danke......
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenMuss erst freigegeben werden, wird etwas dauern
danke......
Hallo zusammen,
die Ausarbeitung der Unterlagen ist super!!
Hab noch eine Frag zu den Unterschriften auf der Unfallmeldung. Vielleicht kann mir einer weiter helfen.
Laut Sozialgesetzbuch VII § 195 (5)
Zitat
Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnenDies bedeutet für mich, der Unternehmer muss diese auch unterschreiben oder gibt es hierzu andere Meinungen oder gar einen gesetztes Text der dies vorschreibt.
Vielen Dank für eure Antworten und Unterstützung in der Sache.
Hintergrund ist ---> digital werden und auf Papier soweit es möglich ist zu verzichten.
Viele Grüße!
Stefan
Servus,
du kannst die Anzeigen ja in den jeweiligen Extranet der Berufsgenossenschaften erstellen.
Schreibst die dementsprechenden Ansprechpartner rein, schickst die Anzeige ab.Gewerbeaufsichtsamt nicht vergessen...
Und kannst dann die Anzeige als pdf an die jeweiligen Ansprechpartner schicken.
Gruß
Andi
Und kannst dann die Anzeige als pdf an die jeweiligen Ansprechpartner schicken.
Aber eigentlich müssen die Ansprechpartner die Unfallmeldung bekommen, bevor diese an die BG gesendet wird. Das ist bei vielen Online-Verfahren faktisch nicht möglich.
der Unternehmer muss diese auch unterschreiben oder gibt es hierzu andere Meinungen oder gar einen gesetztes Text der dies vorschreibt.
Unternehmerinnen und Unternehmer können auch Personen bevollmächtigen die Unfallanzeige zu unterschreiben.
Aber eigentlich müssen die Ansprechpartner die Unfallmeldung bekommen, bevor diese an die BG gesendet wird
Genau so.
Da es sich um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, sind etwaige Abweichungen auch mit diesem zu besprechen. Am besten diese Frage direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger klären. Die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde bekommt in der Regel auch eine Mitteilung.
Bei uns fülle ich die Unfallmeldung aus, halte Rücksprache bezüglich der genauen Unfallbeschreibung mit dem Verunfallten, den Zeugen und dem Produktionsleiter (Vorgesetzter). Dann wird die Unfallmeldung über das VBG-Portal an die BG und automatisch auch an die Gewerbeaufsicht verschickt. Danach wird die Unfallanalyse erstellt und evtl. die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert.
Gruß Frank
Ich fülle die Unfallmeldung aus, nach Rücksprache mit Verunfallten, Zeugen und Vorgesetzten, dann unterschreibt unser HR-Manager als Vertreter des Unternehmers und noch der Betriebsrat. Dann geht das ganze zur BG und danach mache ich eine Unfalluntersuchung.
Alles anzeigenIch fülle die Unfallmeldung aus ---> richtig
nach Rücksprache mit Verunfallten, Zeugen und Vorgesetzten ---> richtig
dann unterschreibt unser HR-Manager als Vertreter des Unternehmers --> ok
und noch der Betriebsrat --> aber kein Muss
dann geht das ganze zur BG --> richtig
und danach mache ich eine Unfalluntersuchung --> die du eigentlich mit Bearbeitung der Unfallmeldung schon gestartet hast