Kranfahrbereich

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  • Hi all,

    mich drückt da mal der Schuh:

    In der BGV D6 Krane ist im §42 zu lesen:

    "Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten
    an Kranen und Arbeiten im Kranfahrbereich
    (1) Bei allen Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten an Kranen und
    bei Arbeiten in Bereichen, in denen Personen durch den bewegten Kran
    gefährdet werden können, hat der Unternehmer folgende Sicherheitsmaßnahmen
    anzuordnen und zu überwachen:
    [...]
    3. Der Kran ist so zu sichern, dass er von anderen Kranen nicht angefahren
    werden kann."

    In der BGI 555 ist folgender Passus zu finden:

    "Bereiche, in denen Personen durch den bewegten Kran gefährdet werden können, sind z.B. Hallenwände, Dachkonstruktionen, Arbeitsbühnen auf Maschinen und Anlagen, in den Fahrbereich hineinragende Gerüste und Rohrleitungen."

    Nun liest sich das für mich so, dass ein Parkplatz, der im Drehbereich des Krans steht, genutzt werden darf. Oder ist dieser Umkehrschluss unzulässig?
    Eine entsprechende Absperrung im direkten Kranumfeld vorausgesetzt. Kran würde zwischen Baustelle und Parkplatz stehen.

    Über schnelle Antworten wäre ich megadankbar...

    TIA

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo Hardy, denke bitte an die schwebenden Lasten. Wenn du nicht ausschliessen kannst das Fahrzeuge darunter stehen oder fahren oder der Krank nur zu bestimmten Zeiten betrieben oder nach der Instandsetzung mit Probegewichtren beaufschlagt wird-

    lass es lieber.

    VG REinhard

  • Danke Reinhard für die schnelle Antwort.

    Die Last würde nicht über den Parkplatz bewegt. Allerdings könnte der Ausleger in Ruhe, durch den Wind über die PKW gedreht werden, je nach Windrichtung.
    Allerdings frage ich mich selbst, wer die Gewähr übernehmen soll, dass die Last (sinnloserweise, die Belieferung mit Materialien findet über die dem Parkplatz abgewandte Seite statt) nicht doch über die parkenden PKW bewegt wird...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Ich frag mal andersrum:

    Muss, Betonung liegt auf muss, der Parkplatz gesperrt werden?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Moin Hardy,

    gegen ein Schwenken mit Last über den Parkplatz könnte man eine Schwenkbegrenzung einsetzen.

    Sollte die Segelstellung des Krans (das freie Drehen im Wind) Kopfschmerzen bereiten, könnte man den Kran bei Nichtbenutzung auch fesseln, also den Ausleger mittels Stahlseilen an entsprechend aufnahmefähigen festen Gegenständen in der Umgebung fixieren. Das ist allerdings aufwendig und wird in der Praxis nur ungern gemacht.


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo Hardy,

    selbstverständlich darf der Kran auf einem Parkplatz aufgestellt werden, ohne dass er gesperrt werden muss. Innerstädtisch ist es oft auch nicht anders möglich.
    Du kannst, neben der Arbeitsbereichsbegrenzung (damit keine Last im Parkbereich transportiert werden kann), im Bereich der Parkmöglichkeiten auch Transport von Lasten nur mit formschlüssigen Verfahren erlauben.
    Auch darauf achten, dass zum Feierabend der Kran wie in der Betriebsanweisung beschrieben, hinterlassen wird, z.B.:
    Vor dem Verlassen muss der Kranhaken (Unterflasche oder Traverse) ohne Last hochgezogen sein.
    Bei Nadelausleger den Ausleger in die weiteste Stellung bringen.
    Bei Katzenausleger die Katze in Ruhestellung.
    Bei Turmdrehkranen Drehwerksbremse lösen.
    Mit anderen Worten: Nicht die leider überall übliche Kreissäge am Kran zum Feierabend befestigen.

    Ich würde, je nach Kranart, um den Kran eine Absperrung mittels Bauzaun mit entsprechendem Sicherheitsabstand (mind. 0,5 m) aufstellen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Hardy,

    ich würde die Personen die Ihre KFZ in der Nähe vom Kranhubkorridor drauf hinweisen, dass hier und heute Kranarbeiten durchgeführt werden und evt. denn Hauptarbeitsbereich des Kran nicht mit Autos zustellen lassen. Denn irgendwo muss ja auch noch die Last hin die du heben möchtest bzw. abstellen möchtest.

    Damit hast du auch den Personenverkehr unter Kontrolle.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo zusammen

    Auch wen die Fragen immer Toll und Interessant sind, sollten wir uns doch mal daran gewöhenen das es NEUE Bezeichnungen gibt

    BGV,BGI BGG,BGR sind TOT


    Grüße aus dem Rheinland
    Erwin