Den Zettel habe ich schon - jetzt muß ich lernen... Aber was?

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  • So, der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, ich werde eine externe SiFa. Die Qualifikation ist auf dem Papier zwar vorhanden (mit BG-spezifischem Teil der BGW), aber die DGUV-einheitliche Ausbildung umfasst ja eher die Überschriften und nicht die Inhalte. Nehmen wir ein Beispiel: Wie das ASiG eingeordnet ist habe ich gelernt. Aber was da eigentlich wo drin steht...?!? Das wurde letztlich nur ganz oberflächlich angerissen. Den Zettel, auf dem steht daß ich SiFa spielen darf habe ich zwar, aber streng genommen habe ich noch keine Ahnung.

    Zunächst werde ich eher als Assistent einer SiFa beginnen, schon weil ich ja erst einen BG-spezifischen Teil absolviert habe und es einige Zeit dauern wird, bis ich da die ersten weiteren machen kann. Zu Beginn muß ich also erst einmal Grundlagen pauken. Die Paragraphen, Vorschriften und Regelwerke, die unabhängig von der Branche und BG-Zugehörigkeit immer wichtig sind. Nur welche sind das?

    Zu oberflächlich wie für das Zertifikat dürfen meine Kenntnisse nicht sein, aber tausende Seiten kann ich zumindest am Anfang auch nicht auswendig lernen. Deshalb meine Frage an Euch: Was muß eine SiFa in der Praxis tatsächlich wissen? Welche Kenntnisse mit den passenden Stellen und Paragraphen sollte man im Kopf haben? Gibt es Werke, die die wichtigsten Informationen für SiFas brauchbar zusammenfassen?

    So wie man das Fahren erst nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung lernt, muß ich nun lernen, um wirklich zu einer SiFa im Wortsinne, also zu einer Fachkraft zu werden. Aber was muß ich lernen?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Ich nehme die berufliche Neuorientierung in der Mitte meines Berufslebens durchaus ernst - und ich denke auch, daß die Arbeit einer SiFa grundsätzlich eine Aufgabe ist, die man ernst nehmen sollte.

    Soziale Kompetenz habe ich ebenso wie Medienkompetenz schon vor der Qualifizierung gehabt und der grundsätzliche Überblick über die Arbeit einer SiFa war sehr interessant, aber wirklich vorbereitet auf die zukünftige Arbeit fühle ich mich nicht. Deshalb interessiert mich, welche Kenntnisse die erfahrenen SiFas, also die alten Hasen für in der Praxis wirklich wichtig halten.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Michael,

    lerne keine Regelen/Gesetze auswendig. Lerne das System zu verstehen, dass ist die halbe Miete. Ja die Ausbildung ist ein Teil, der andere wird sich nun auf ca. 10 Jahre erstrecken in der du Erfahrung sammelst.
    Was ist daran so schlimm nicht alles sofort zu wissen? Lieber ein Thema richtig recherchiert als eine halb falsche Antwort zu geben.

    Ich kenne deine Situation, denke viele kennen das..., wichtig ist das du einen guten Mentor hast in deinem überbetrieblichen Dienst. Der dir auch helfen kann, zusammenhänge erklären
    oder einen Tipp gibt wo du deine Information her bekommst.

    P.S.: Aufsichtsbehörden und BGen beisen auch nicht ;)

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    Einmal editiert, zuletzt von NewWave (28. Mai 2015 um 07:18)

  • Hi Micherheit,

    ich kann da New Wave nur zustimmen.
    Für mich war allerdings der kollegiale Austausch mit dass Wichtigste, das hat mir die Augen für die Probleme geöffnet.
    Besonders das Mitlesen hier im Forum ist eine sehr große Hilfe gewesen und ist es immer noch.

    Hardy

    Vo meim Dableddle

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

    Einmal editiert, zuletzt von elschwoabos (28. Mai 2015 um 07:07)

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  • ...Zunächst werde ich eher als Assistent einer SiFa beginnen, schon weil ich ja erst einen BG-spezifischen Teil absolviert habe und es einige Zeit dauern wird, bis ich da die ersten weiteren machen kann.


    Na, wenn Dir eine erfahrene SiFa zur Seite steht dürfte doch der Einstieg nicht all zu schwer sein. Da kannst Du ja einiges abschauen und evt. im Nachgang hinterfragen.


    ...Zu Beginn muß ich also erst einmal Grundlagen pauken. Die Paragraphen, Vorschriften und Regelwerke, die unabhängig von der Branche und BG-Zugehörigkeit immer wichtig sind. ...So wie man das Fahren erst nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung lernt, muß ich nun lernen, um wirklich zu einer SiFa im Wortsinne, also zu einer Fachkraft zu werden. Aber was muß ich lernen?


    Hast Du nach der Führerscheinprüfung die StVO auswendig gelernt? Oder den Bremsweg berechnet?
    In der SiFa Ausbildung dürfte doch das rechtliche Grundgerüst vermittelt worden sein und der Handlungszyklus dürfte auch bekannt sein. Somit erst einmal damit starten. Jetzt gibt es je nach Branche noch diverse spezielle Fragestellungen und Probleme und da kann man sich ja dann einlesen bzw. einarbeiten. Die Vorgehensweise ist allerdings fast immer gleich.
    Deine Unwissenheit in vielen Branchen, für die Du tätig werden kannst, kann auch ein Vorteil sein. Du betrachtest die Situation ohne "Betriebsblindheit" und kannst somit als "Laie" einfach hinterfragen, warum macht man dieses so oder so?
    Du musst auch nicht immer alle Rechtsvorgaben herunterbeten und den Praktikern vor Ort präsentieren. Paragraphenreiterei kommt meist schlecht an. Nimm einfach die Situation auf und erkläre dann, dass Du Dich nochmal erkundigst, ob dies so rechtskonform läuft. Dann befrage Kollegen, wie die zu der Situation stehen und bilde Dir am Ende eine Meinung, die Du auch vertreten und vermitteln kannst. Netzwerkarbeit dürfte hier wichtig sein. Du bist Generalist und wahrscheinlich für ein kleines Gebiet auch Spezialist. Daher musst Du eben viele Spezialisten mit ihren Spezialgebieten in Dein Netzwerk einbauen um optimale Ergebnisse liefern zu können.
    Ach, ja und dann gibt es noch so "Hypethemen" die in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken. Psychische Belastung dürfte eines dieser Themen sein, der GDA-ORGAcheck ein weiteres. Damit solltest Du Dich auch ein wenig beschäftigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Micherheit,

    ich kann da Stephan und Hardy nur zustimmen. Ich habe am Anfang meiner Laufbahn als SiFa auch viel von den AP,s der einzelnen Berufsgenossenschaften gelernt auch das Forum hier kann einen großen Beitrag leisten. Ich nutze es zur Weiterbildung denn von viele Themen die hier behandelt werden würde ich bei meiner jetzigen Tätigkeit nichts erfahren.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Moin Micherheit,

    aller Anfang ist schwer?

    Klar, es fehlt eine Routine und ein gewisse "standing".
    Versuche nicht jemanden zu kopieren. Das bringt nichts. Du musst glaubwürdig bleiben. Glaubwürdig ist für mich auch Jemand, der sagt: Moment, da muß ich einmal schauen....

    Ich denke, du musst nicht einzelne §§ zitieren können, du solltest wissen wo das stehen könnte. Nachschauen kann man immer noch. Eine SiFa als Wegbegleiter ist doch super, auch da wird man nicht ins kalte Wasser gestossen.
    Und dann, es wurde schon gesagt, tausche dich aus. Nicht nur bei kniffeligen Fragen. Ich finde, so wird Selbstvertrauen aufgebaut und auch gefördert. Suche Kontakte.

    Alles ganz einfach, oder?

    Viel Glück + viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Micherheit,

    eine gewisse Aufregung ist gut. Aber verückt machen brauchst Du Dich nicht. So wie Dir ging es bereits vielen anderen auch.
    Du musst auch nicht das gesamte ASiG, die ArbStättV oder sonst ein Gesetz auswendig kennen, solltest aber wissen worum es im groben dabei geht. Genauso solltest Du Dein staatliches und berufsgenossenschaftliches Handwerkszeug kennen: TRBS, TRGS, DGUV Vorschrift, Regel, Information, DIN Normen... auch hier musst Du nicht alles auswendig wissen, aber wo Du nachschauen kannst und welchen Konkretisierungsgrad diese Regeln, Vorschriften und Informationen haben. Das solltest Du aber alles in Deiner Ausbildung bereits gelernt haben. Danach kommt die Erfahrung.
    Da es unmöglich ist sich das gesamte Wissen einer erfahrenen Sifa anzulesen, solltest Du Dich vor einer Begehung über den Betrieb informieren. Z.B. Was ist der Grund für die Begehung (neue Maschine, Regelmäßige Begehung), welche Unfälle sind dort bisher aufgetreten, oder sind alte Begehungsprotokolle vorhanden? Falls ja, was wurde dabei festgestellt, sollten Maßnahmen umgesetzt werden, wer sollte diese umsetzen, ....

    Ich wünsche Dir einen guten erfahrenen Sifa an die Seite und viel Spaß mit dem neuen Job!

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo Michael,
    vielleicht ist es hilfreich wenn du dir vorstellst was ein Außenstehender von deiner Firma sieht. Unter Außenstehender meine ich Staatsanwalt, TAP, Auditor, Kunde. Das sind u.a. die die deinem Chef wehtun können. Ergo solltest du deren Standardfragen vorhersehen und dich und deine Firma vorbereiten.
    Und netzwerkeln mit Kollegen hilft immer. Also setze dich ins Auto und komm zu unseren Treffen. Einige Kosten kannst du über die Steuererklärung absetzen oder dein Kunde schickt dich.

    Viel Glück auf deinem Weg.

    Reinhard

    P.S. Eine gute Projektmanagementsoftware gehört auch dazu. Eine gute Alternative zu MS Projekt ist:http://www.projectlibre.org/

  • Zunächst einmal vielen Dank. Eure Antworten zeigen mir aber, daß ein paar weitere erläuternde Worte zu meinen Gedanken nicht verkehrt sind.

    Natürlich ist mir klar, daß ich nicht sämtliche Regelwerke und Vorschriften auswendig lernen kann, ich habe das auch gar nicht vor. Aber ich denke doch, daß es in jedem Bereich ein paar besonders wichtige Punkte gibt, die man kennen sollte. So wie ein Jurist den berühmten § 153a StPO kennen muß oder wie jeder im Kfz-Bereich tätige Techniker oder Ingenieur wissen muß, was die § 19 und § 21 StVZO beinhalten und was einen amtlich anerkannten Prüfer von einem amtlich anerkannten Sachverständigen in Bezug auf die Befugnisse unterscheidet(*).

    Das im Ursprungsposting als Beispiel genannte ASiG hat sicher auch einige wenige Schlüsselparagraphen, die besonders wichtig sind weil sie besonders oft Relevanz besitzen. Und das ist meine eigentliche Frage: Welche? Und natürlich auch warum.

    Daß ich anfänglich wohl fast immer Fragen nur festhalten werde, um sie später nach entsprechender Recherche zu beantworten ist klar. Aber natürlich erwarte nicht nur ich von mir, sondern auch der zahlende Kunde, daß eine gewisse Basis an Kenntnissen schon da ist, die eine gezielte Recherche ermöglichen. Ich sag es mal überspitzt: Bisher weiß ich, daß es ein ASiG gibt, aber nicht genug, was da drin steht.

    Wenn man so will, suche ich für das erste Vierteljahr so etwas wie die Buchreihe "für Dummies", in den die wichtigsten Punkte eines Themas kurz und knapp aufgeführt sind und die dem Neuling den Einstieg tatsächlich erleichtern. Wie gesagt, meiner Ansicht nach blieb die Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 2 für den Einstieg in die praktische Arbeit noch zu sehr an der Oberfläche. Auf dem Weg in die Tiefe der Materie - der sicher Jahre dauern wird - suche ich nun Hilfe beim ersten Schritt.


    Gruß Michael


    (*) Da die genannten Gesetze nicht in den Bereich Arbeitssicherheit gehören, kurz die Zuordnung: § 153a StPO ist die Verfahrenseinstellung ohne Urteil, aber (meist) mit Auflagen, die § 19 und § 21 StVZO regeln die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen.

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Micherheit


    Machs wie ich, setzt Deinen gesunden Menschenverstand ein und halte die Augen auf.

    Was man nicht weis, kann man nachlesen.

    Jeder von uns hat mal klein angefangen


    Gruß

    Wolfgang

  • Da du unbedingt eine Buchempfehlung möchtest... ;)
    Hab mal einen Blick in meine 'kleine' Bibliothek geworfen und geschaut was vllt. für den Anfang hilfreich sein könnte.

    Arbeitsschutz von A-Z erschienen bei HAUFE-Lexware GmbH & Co.KG

    Taschenbuch Betriebliche Sicherheitstechnik erschienen im Erich Schmidt Verlag

    [Kostenlos als pdf] BGHM Informationen für Arbeitsschützer Taschenbuch 2015

    Arbeitsmedizin erschienen im Springer-Verlag

    Die angegebenen Bücher sind natürlich nicht das non-plus-ultra - alles aus den Büchern wird man vermutlich auch in der ein oder anderen Internetquelle finden.
    Jedoch wird es bei einer Einzelrecherche schwer werden einen guten Überblick zu bekommen.
    Eine Bitte hätte ich noch - bitte die Bücher nicht blind kaufen, du musst auch mit dem Schreibstil der Autors klarkommen. Viele Anbeiter bieten die Möglichkeit einer Leseprobe, oder natürlich du gehst in eine Bibliothek...

    Vllt. noch ein- oder zwei weitere Tipps...
    - je nach dem wie es um deine Kenntnisse in Chemie und Werkstoffkunde steht kannst du hier auch noch etwas nacharbeiten.
    - auch ganz hilfreich finde ich die ASR'n, hier wird einiges zusammengefasst und man kann gute Impulse für weitere Recherchen mitnehmen.

    Damit hast du auf alle Fälle mal gut was zutun... :whistling:

    Gruß,
    Simon

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  • Wichtig ist ein guter Mentor. Jemand den man fragen kann und darf. Der muss nicht alles wissen, der muss einem unter die Arme greifen, zeigen wie es geht und wo ich etwas finde. Vieles kann man nachlesen wenn man etwas nicht zu 100% kennt oder weiss, dass ist keine Schande.

    :bremse:

  • Moin Michael,

    ich beschreibe es mal aus Kundensicht: Was will ich denn von Dir? (Kurz zur Erläuterung: Ich bin keine SiFa sondern sitze auf der anderen Seite des Schreibtisches. Von mir kommt die Kohle 8) )

    Beispiel 1:
    Wir machen eine Begehung der Fahrzeughalle der Feuerwehr. Die Mitarbeiter der Werkstatt hantieren mit allerlei Stoffen herum (Treibstoff, Bremsenreiniger, Öle, Fette usw.). Ich möchte, dass diese Stoffe ins Gefahrstoffkataster aufgenommen werden, in die Gefährdungsbeurteilung einfließen, eine Betriebsanweisung erstellt und die Unterweisung geregelt wird. Ob Du mir jetzt vor Ort sagen kannst, dass der Bremsenreiniger "Volle Lotte" unter die TRGS "Saugefährlich" fällt und die H-Sätze "Uffbasse", "bei Bumm volle Deckung", "nix zum Drinke" gelten, ist mir doch erst einmal wurscht, da ich es mir sowieso nicht merken kann. Du nimmst die Infos auf, arbeitest die In Ruhe sauber ab, so dass eine Übernahme ins Gefahrstoffkataster erfolgen kann.

    Dann gibst Du mir irgendwann die Betriebsanweisung, aus der ich dann den verantwortlichen Kollegen erklären kann, was sie zu unterweisen haben und welche PSA ggfs. zu Verfügung zu stellen ist.
    Danach schickst Du mir eine Rechnung, und ich bezahle.

    Beispiel 2:
    Wir begehen einen Kindergarten, weil sich dort mehrere Kinder schon die Finger an einer selbstschließenden Tür gequetscht haben. Ich will von Dir nicht vor Ort hören "Spaltmass ist okay, da müssen wir nix machen." Du schaust Dir die Sache an, misst evtl. noch ein bischen und dann machst Du Deine eigentliche Arbeit. Wer sagt mir denn dass der Gesetzgeber ein Spaltmass von 1,5cm zulässt, aber in der ASR 4711 "Selbstschließende Türen in Kinderbetreuungseinrichtungen" nicht ein maximales Mass von 1cm steht? Aber auch nur wenn es eine selbstschließende Tür in einem kommunalen Kindergarten ist, denn bei den kirchlichen greift das päpstliche Dekret "Keine Gummilippen an Türen", daher Spaltmass maximal 0,5cm.

    Die Vorschriften sind so vielfältig, dass es überhaupt nicht möglich ist, vor Ort direkt Auskünfte en detail zu erteilen. Ich will als Kunde keine schnelle Auskunft, sondern eine fundierte lösungsorientierte Antwort. Nicht mehr und nicht weniger. Da der Gesetzgeber oftmals auch nur einen Rahmen abgesteckt hat, wäre es völlig kontraproduktiv, bei gleichartigen Problemen reflexartig einen Paragrafen in die Runde zu werfen und eine Lösung zu offerieren. Was in dem einen Fall vielleicht als Lösung super greift, behebt in einem anderen das Problem nicht.

    Mit meiner SiFa arbeite ich sehr gut zusammen. Im Bereich Brandschutz, Gefahrstoffe, Rechtspflichten ist er z.B. recht fit. Wenn es jetzt aber um den Bereich laser geht, ist er eher nicht vom Fach. Warum sollte er auch ein Wissen vorhalten, mit dem er nicht einmal pro Jahr konfrontiert wird? Dann schaut er sich das vor Ort an, nimmt die Daten auf und fängt an zu recherchieren. Ob er das auf SiFapage macht, einen Kollegen in seinem riesen Konzern fragt oder bei der BG anruft, ist mir doch völlig egal. Irgendwann meldet er sich und sagt mir "Mit dem Laser dürfen nur klingonische Sternkreuzer angeleuchtet werden" und in der Betriebsanweisung steht "Direkter Augenkontakt nicht öfter als zweimal gestattet". Aus die Maus, Problem gelöst, Pflicht erfüllt, Kohle verdient.

    Wenn SiFas dem Anspruch gerecht werden müssten, den Du in Deiner Eingangsfrage gestellt hast, gäbe es diese Seite nicht. Selbst wenn Du irgendwann wirklich fit bist, wirst Du nie aufhören, immer noch etwas dazuzulernen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Deine Sicht teile ich im Grunde, habe aber leider (u. a. bei den Vorstellungsgesprächen) sehr oft hören müssen, daß viele Kunden etwas anderes erwarten.
    Wäre Deine Einstellung der Regelfall, dann wäre der Arbeitssicherheit wirklich gedient. Realistisch gesehen werde ich aber oft genug mit anderen Vorstellungen zu tun haben.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Kommt auch immer darauf an wo man sich bewirbt ;)

    Viele Kunden wollen doch nur eine Lösung. Die werden mit Sicherheit nicht erwarten dass man sofort Gewehr bei Fuß eine Musterlösung parat hat. Den Unfug habe ich auch schon oft gehört, sieht aber in der Realität häufig anders aus. Viele Kunden, habe doch gar keinen Bezug zur Arbeitssicherheit. Die sind froh wenn jemand kommt sich der Sache annimmt und eine baldige Lösung für das Problem vorliegt oder einfach Unterlagen erstellt werden die fehlen.

    Lass Dich mal nicht einschüchtern!

    :bremse:

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  • Diese Erwartungshaltung der Kunden resultiert aber oft daraus, dass leider genug SiFas auf diesem Planeten rumrennen, die sagen "Das Spaltmass der Tür darf nicht größer als 1,5cm sein".

    Kunde: "Wo steht das?"
    SiFa: "DGUV Vorschrift 08/15"
    Kunde: "Aha. Was nun?"
    SiFa: "Das Spaltmass ist auf maximal 1,5cm zu reduzieren"

    Viele SiFas werfen leider immer wieder mit Rechtsvorschriften um sich, die sie als Dogma hinstellen. Zu den Grundpflichten einer SiFa gehört aber die Beratung des Kunden. Der Gesetzgeber formuliert ja oftmal nur noch Ziele und überlässt es dem Arbeitsgeber, geeignete Massnahmen zur Zielerreichung zu treffen. Bleiben wir bei dem Beispiel Tür und stellen uns den perfekten Michael vor. :D

    Michael: "Das Spaltmass der Tür erscheint mir zu groß. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen. Da sie als Kunde ja auch die Kosten im Blick haben müssen, werde ich versuchen für sie eine Lösung zu finden, die die Gefährdung minimiert, aber trotzdem ihren Geldbeutel schont."
    Kunde wirft sich auf den Boden und trommelt mit den Fäusten auf den Teppich: "Ich will aber jetzt wissen, was ich machen muss."
    Michael: "Der Gesetzgeber schreibt für verschiedene Türen verschiedene Spaltmasse vor. Evtl. gibt es für ihren Bereich eine Ausnahmeregelung, das muss ich prüfen."

    Variante A
    Kunde: "Das bedeutet, sie haben keine Ahnung und wissen gar nicht, ob die DKV...."
    Michael: "Das heißt DGUV...."
    Kunde: "Ist doch scheißegal. Das bedeutet, sie haben keine Ahnung und wissen gar nicht, welche Rechtsnorm hier greift."
    Michael (denkt sich): "Arschloch"
    Kunde (denkt sich): "Was für ein Blindgänger"
    Michael: "Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie sie das Spaltmass von 1,5cm erreichen."
    Kunde: "Dann machen sie mir Vorschläge."
    Michael: "Das ist genau das, was ich ihnen die ganze Zeit zu erklären versuche."

    Variante B
    Kunde: "Hört sich vernünftig an, aber bitte geben sie mir zeitnah Bescheid."
    Michael: "Gerne doch":

    Eine Woche später:
    Michael: "Ich habe verschiedene Lösungen für sie."
    Kunde: "Lassen sie mal hören."
    Michael: "Prinzipiell greift die DGUV 08/15 im vorliegenden Fall. Wenn wir die Tür aber schwarz streichen, fällt diese unter die Vorschrift zum Betrieb von Schwarzbereichen, dort ist ein Spaltmass von zwei Zentimetern gestattet."
    Kunde: "No, schwarz gefällt mir nicht."
    Michael: "Wir erstezen die Tür durch eine Falttür."
    Kunde: "Ich mag keine Falten."
    Michael: Wir bringen einen Klemmschutz an."
    Kunde: "Was kostet das?"
    Michael. "So um die 20,00 EUR und ist in ein paar Minuten montiert."
    Kunde: "So wirds gemacht."
    Kunde (denkt sich) "Man was der alles weiß."
    Michael (denkt sich) "Man da habe ich mir am Anfang meiner Tätigkeit so in die Hose gemacht. Ist doch eigentlich gar nicht so schwer.

    Am gleichen Nachmittag klingelt Michaels Telefon. Eine aufgeregte Kundin ist am Telefon.
    Kundin: "Bei uns im Cateringbereich ist der Eimer mit dem Spülpulver in den Mehlsack gefallen. Ist das schlimm?
    Michael: "Lassen sie alles so wie es ist. Ich melde mich gleich wieder bei Ihnen."

    Michael kann nicht kochen und hat vom Putzen keine Ahnung. Was ist zu tun?

    IDEE 8o

    Da muss es doch jemanden geben, der sich mit so etwas auskennt. Also, Beitrag reinhauen und auf Antworten warten.
    Nach drei Minuten erläutert Simon ihm, dass das Zeug keine ausgewiesene Brandlast darstellt. Na ja, immerhin etwas.
    Eine Minute später weist ihn a.r.ni darauf hin, dass es sich um einen Bereich für die professionelle Bereitstellung von Speisen und Getränken handelt.
    Fast zeitgleich bezweifelt Flügelschraube, dass Michael das Bildrecht an seinem Avatar besitzt und weist ihn auf mögliche Konsequenzen hin.
    Kurz darauf kommt die Mitteilung, dass bei elschwabos im Krankenhaus nur flüssiges Spülmittel genommen wird und die Küchenkraft selbstständig ist und somit nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

    Es entbrennt eine zweistündige Debatte über Selbstständigkeit und deren rechtliche und steuerliche Behandlung. Michael verzweifelt.

    Reinhard Bock bringt das Thema wieder auf den Punkt, indem er Michael zum nächsten Quartalstreffen einlädt, wo man dieses Thema gerne behandeln würde.
    Waldmann fragt nach, ob der Eimer mit dem Spülpulver auf einem Regal gestanden habe und ob dieses geprüft sei.

    Plötzlich taucht ein User auf, der seit Jahren nur mitliest, aber bislang kein Thema hatte, zu dem er fundiert etwas beitragen konnte. Es handelt sich um einen Bäcker, der mit einer Putzfrau verheiratet ist. Er bittet Michael um einen Moment Geduld. Nach 15 Minuten kommt die Antwort "Schmeiß den Kram in den Müll."

    Mittlerweile liegt auch die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage, die Michael parallel bei der BG gestellt hat vor:

    Zitat von BG

    Sehr geehrter Herr Michael,

    die von Ihnen gestellte Frage lässt sich leider nicht eindeutig beantworten. Bei dieser Problematik sind unterschiedlichste Aspekte zu berücksichtigen. Wir können ihnen leider keine dedizierte Handlungsempfehlung geben. Denkbar wäre unter anderem:

    - Manuelle Trennung der vermischten Stoffe anhand der unterschiedliche Körnung
    - Ausblasen des Sackes mit Druckluft (was schneller herunterkommt ist das Spülpulver). Bitte beachten Sie hierbei die mögliche Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre.
    - Nutzung des vermischten Materials in der Spülmaschine (der weiße Babb, der übrigbleibt, ist Mehl).

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre BG

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • :D:D:D:D:D:D:Lach::Lach::Lach::Lach::Lach:

    Oh... der is gut.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike