Notausstieg

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  • Guten Morgen,

    weiß jemand, wie Notausstiege (Fenster) in Büroräumen bei der Einrichtung der Räume zu berücksichtigen sind (z.B. Fläche, um den Notausstieg die freigehalten werden muss)?
    Wo steht das?

    Danke

    Gruß

    Willi

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  • ...bei einer Begehung hatte ich mal die Forderung eines Fensters als Notausstieg. Zwar keine Flächenzuweisung aber Hilfen (Handgriff, Treppchen).
    Du solltest auch beachten zu welchen Zeiten der Notausstieg benutzt werden müsste Kennzeichnung, Beleuchtung) und was vor dem Fenster ist.

    VG Reinhard

  • Moin Willi123,

    ich denke, dass Du die Antworten in der bei Dir geltenden Bauordnung findest.
    In Hamburg ist z.B. geregelt, dass die Fenster, die als Rettungsweg gelten 0,9m x 1,2m groß sein müssen und nicht höher als 1,2m liegen dürfen.

    Das die Wege dorthin freigehalten werden müssen sollte klar sein. ASR A2.3 §4 :Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.
    Beachte auch, dass auch dieser Rettungsweg gekennzeichnet wird und auch die Fläche außen freigehalten werden muss. Notfalls auch kennzeichnen.

    Grüße aus HH
    Thomas

  • Hallo,

    wie bereits erwähnt, siehe u.a. die für dich gültige LBO.

    http://www.brandschutzbuero.de/pdf/publikation2.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Zitat von ASR 2.3 Abschnitt 6 Ziffer 8

    Für Notausstiege sind erforderlichenfalls fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und raschen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe, Steigeisen oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen). Notausstiege müssen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe aufweisen.


    Ungefähr 1.350 Ergebnisse (0,79 Sekunden) :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    auch wenn der Thread schon etwas eingestaubt ist, möchte ich Euch diesen (zugegeben aus dem Jahr 2004) interessanten Artikel nicht vorenthalten. Abweichungen von der Bauordnung und der ASR 2.3 bei Rettungswegfenstern

    Für mich logisch nachvollziehbar. Da ich ein Gebäude habe, wo wir mit den Fenstergrößen etwas Probleme haben, werde ich das mal mit unserer Feuerwehr thematisieren. Mal schauen, was die zu dem Thema meinen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (25. Oktober 2018 um 08:36)

  • Hat einer von euch eine Idee, wie man ein Fenster, welches im EG eines Gebäudes als Notausstieg organisiert wurde, am besten gegen Einbruch sichern kann?

    Gibt es für Fenster auch Panikschlösser?

    Ein abschließbarer Fenstergriff, wo dann von innen der Schlüssel steckt, wird wohl kaum die Lösung sein. 8o

    Eine Alarmsicherung wäre hier sicher das beste.

    Aber vielleicht kann mir eine erfahrene Sifa hier noch helfen!?

    Freue mich über Antworten.

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  • Danke für die Rückmeldung,

    also der Fensterwächter ist eher dazu geeignet, zu alarmieren, wenn jemand dort raus will. Es geht aber darum, das Fenster gegen ein Einbrechen von außen zu sichern. Man darf das Fenster ja nicht abschließen.

    Vielleicht hilft dann auch eine Stange, die nach Feierabend angebracht werden muss, auch wenn es umständlich ist. Alle anderen Fenster sollen mit Schlössern am Rahmen und im Griff gesichert werden.

    Mir geht es eigentlich darum, dass die den Notausstieg nicht abschließen.

  • Der Fensterwächter ist aber auch eine optische Signalisation, die einen Gelegenheitseinbrecher / dummen Nachtschwärmer durchaus von einer Tat abhalten kann (Scheibe einschlagen, Fenster am Griff öffnen ...)

    Stange oder Gitter nach / bei Feierabend festmachen ... wie lange funktioniert das?
    Du glaubst nicht, wie oft ich bei meinen Zeitungstouren in Firmengebäuden (ohne Nacht-Security) offene Türen, Tore und Fenster vorfinde.

    Deshalb auch mein Hinweis auf Sicherheitsglas.
    Dass in das Fenster rein und den Griff mit der Alarmhaube sichern.
    Schnell und einfach ...

    Ein Einbruchsprofi wird sich allerdings, wenn was lohnendes zu holen ist, dadurch nicht abschrecken lassen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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