Moin,
bei uns tobt zur Zeit ein kleiner Glaubenskrieg bezüglich der Einstellungsuntersuchungen. Zur Zeit wird bei uns jeder, der ein Beschäftigungsverhältnis eingehen möchte, zu einer Einstellungsuntersuchung geschickt. Der Betriebsarzt erhält von uns nur die Mitteilung, in welchem Bereich die Person eingesetzt werden soll (z.B. Hausmeister, Kinderbetreuung, Buchhalter etc.). Eine Gefährdungsbeurteilung bzw. genaue Beschreibung der Tätigkeiten wird dem Betriebsarzt nicht mitgeteilt (Wie es anders uns besser laufen müsste, ist bekannt und soll hier nicht Gegenstand der Diskussion sein).
Nach meinem Dafürhalten sind solche Einstellungsuntersuchungen absolut überflüssig. Entweder ich habe eine Tätigkeit, vor deren Aufnahme ich eine Eignungsuntersuchung durchführen muss, weil das Vorhandensein bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der sie begleitenden Bedingungen eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme darstellt oder es ist eine Tätigkeit, an die keine besonderen Anforderungen oder Gefährdungen geknüpft sind, dann benötige ich auch keine Eignungsuntersuchung.
Bei einem Buchhalter kann ich so etwas jedoch nicht erkennen. Weder unterliegt er besonderen Gefährdungen, noch werden an diesen Job erhöhte physische Anforderungen gestellt.
Habe ich jetzt einen Hausmeister, der zweimal im Jahr die Regenrinnen der Dächer unserer Immobilien reinigt, würde ich aufgrund der Absturzgefährdung eine Eignungsuntersuchung empfehlen.
In den Fällen, in denen eine Eignungsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist, erübrigt sich natürlich jede Diskussion.
Man möchte bei uns jedoch unbedingt nicht von der obligatorischen Einstellungsuntersuchung abrücken.
Natürlich hat auch der Betriebsarzt kein Interesse daran, die Anzahl der Untersuchungen zu verringern.
Die Einstellungsuntersuchung wird bei uns folgendermaßen begründet:
Es soll festgestellt werden:
- dass die arbeitsvertraglich vorgesehene Tätigkeit verrichtet werden kann,
- durch die auszuübende Tätigkeit keine Gesundheitsgefahren für den Beschäftigten entstehen
- die Gesundheit anderer Mitarbeiter aufgrund ansteckender Erkrankungen nicht gefährdet wird
Für mich aber keine Argumente für eine pauschale Einstellungs-/Eignungsuntersuchung.
Wie wird das bei Euch gehandhabt, bzw. wie steht Ihr zu der Frage?
Gruß Frank