Präsenzphase

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  • Guten Tag!


    Ich habe da ein kleines Problem... Ich habe meine Sifa Ausbildung bei der BGN absolviert. Ich würde gerne zukünftig einen anderen Betrieb unserer Unternehmensgruppe betreuen. Das Problem ist, das dieser Betrieb BGHM Mitglied ist. Um diesen Betrieb betreuen zu dürfen, muss ich die Präsenzphase 5 bei der BGHM absolvieren. Da ich bei der GmbH beschäftigt bin, die Mitglied bei der BGN ist, würde ich in dem BGHM Betrieb als externe Fachkraft gelten, obwohl es die selbe Unternehmensgruppe ist. Ich habe versucht, mich bei der BGHM anzumelden. Ich bekomme von der BGHM die unterschiedlichsten Aussagen, weshalb ich mich dort nicht anmelden kann. Zuerst wurde mir gesagt, das die BGHM keine "externen Fachkräfte" ausbildet. Danach teilte man mir mit, das die Anmeldung ausschließlich über die BGN erfolgen könnte. Die letzte Aussage war, das meine Ausbildung zur Sifa (BGN) von der BGHM nicht anerkannt werden kann, da ich keine Meister Qualifikation in dem Bereich der BGHM nachweisen könnte und somit die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt wären...!? Hat jemand schonmal solche Probleme gehabt? Sind die Aussagen korrekt?




    Gruß Thomas

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  • HI
    Wo ist das Problem, wenn dein Betrieb bei der BGHM versichert ist, dann mach da den Sachkundnachweis und gut ist. Versuche aber den 5K zu machen ( Branchenabschuss BG Bau. BG ETEM und BGHM).


    Grüße aus dem Rheinland
    Erwin

  • ....Die letzte Aussage war, das meine Ausbildung zur Sifa (BGN) von der BGHM nicht anerkannt werden kann, da ich keine Meister Qualifikation in dem Bereich der BGHM nachweisen könnte und somit die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt wären...!?


    Das kann irgendwie nicht stimmen, denn ich habe auch keine der Branche entsprechende Technikerqualifikation und trotzdem das Zertifikat für den Bereich Metall, erzielt allerdings bei einem externen und anerkannten Schulungsanbieter.

    HI
    Wo ist das Problem, wenn dein Betrieb bei der BGHM versichert ist, dann mach da den Sachkundnachweis und gut ist. ...


    Das Problem ist, dass externe Sifa, überbetriebliche Dienste usw. oft nicht zum Zug kommen den branchenspezifischen Teil bei einer BG außerhalb ihrer eigenen BG zu absolvieren. Da schotten sich die BGs ab.
    Manche BGen erlauben wohl auch keine überbetrieblichen Dienstleister als SiFa, wenn ich z.B. den Meldebogen der SVLFG ansehe, so kann ich dort lesen: "Hiermit wird verbindlich erklärt, daß die zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf diesem Meldebogen ernannte Person keinem privaten überbetrieblichen Dienst angehört und Bedienstete(r) des auf diesem Meldebogen genannten Mitgliedsunternehmen der SVLFG ist."
    Warum so restriktiv? Vielleicht, weil sie ihren eigenen Sicherheitstechnischen Dienst, der genau diese Dienstleistung abdeckt unterstützen möchten? Gerade in den Branchen, die in der SVLFG versichert sind, wird man viele Kleinbetriebe vorfinden, bei denen eine betriebsinterne SiFa niemals auf ihre Stunden kommen wird, was soll also der Ausschluss von externen Dienstleistern?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    Dein Beitrag ist zwar schon etwas her, aber ich würde mal darauf Antworten!
    letzte Woche hatte ich meine zweite Präsenzphase und genau diese Frage wurde in den Raum geworfen. Der Dozent meinte, dass man mittlerweile die 5. Präsenzphase mit anderen Qualifikationen kombinieren kann! Also kann es durchaus sein, dass du die garnicht machen brauchst! Aber festlegen würde ich mich jetzt nicht darauf!


    Gruß Mene

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

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  • Grüße,


    gleiches Problem bei mir gewesen.


    Wir sind VBG und ich wollte das Seminar BGHM machen.

    Dort angerufen. Jeder sagt was anderes. Bei mir kam noch dazu. Kostenübernahme von meiner BG.

    Bei meiner BG angerufen - die haben das natürlich abgelehnt.

    Aber ein Tipp von meiner BG. Einfach über den zu betreuenden Betrieb (BGHM) einschreiben lassen, dann sollte das funktionieren.


    Grüße