Tragepflicht von Firmenausweis für betriebsfremde Personen ( Handwerker, Besucher... )

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  • Was habe ich oben geschrieben? Mal genau durchlesen. Hausrecht solange es gegen keine Rechtsvorschrift verstösst.
    Das was du schreibst, das man nur gegen Abgabe des Ausweises einen Besucherausweis bekommt verstösst gegen dieses Recht.
    Hier bin ich ja konform mit dir.ich glaube wir reden aneinander vorbei.
    Im übrigen tut dies alles nicht zur ursprünglichen Fragestellung bei.

  • Hallo,



    Ich kann ein Gesetz nicht mittels Hausordnung aushebeln.


    das ist Unstrittig, im Zweifesfall wird man aber trotzdem abwägen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo zusammen,
    ich hab da mal eine Frage : gibt es eine gesetzliche Regelung über das tragen von Firmenausweisen bei betriebsfremden Personen ( Handwerker, Besucher.. ) auf dem Firmengelände,
    oder greift da das Hausrecht ( kann die Geschäftsleitung handhaben wie sie möchte ) ?


    Vielen Dank im Voraus für euere Antworten
    meisterxx7


    u.a.:
    BGV A1 §9 (Jaja, DGUV V 1)
    BDSG §9


    Auf die Frage "Wie erfülle ich die Anforderungen" lautet die Antwort: "Indem ich weiß, wer im Haus ist, was er tut, und dass ich ihn verpflichtet habe, die Regeln einzuhalten". Da man dies nicht jedem an der Nase ansieht, hängt man ihm anderweitig ein Papperl um. Dann wissen alle Mitarbeiter, dass er zumindest unterwiesen und eingewiesen ist/sein sollte. Wer kein Papperl hat, muss vom ersten Mitarbeiter, der ihn erwischt, unverzüglich hinausbegleitet werden.


    Zudem werden Besucher mit farblich verschiedenen dem Papperln "stigmatisiert", z.B., dass die nicht allein sein dürfen (eine der Farben). Wird so ein Besucher außerhalb der Kantine allein angetroffen, muss jeder Mitarbeiter eingreifen, und den Besucher hinausbegleiten, um oben genannte Regelungen einzuhalten.


    Die Ausweise sind keine Vorschrift. Wer eine bessere Idee hat, wie man mit betriebsfremden Besuchern umgeht, immer her damit :)


    Bei Aldi müssen Besucher keine Ausweise tragen, die Gefährdung von Daten, die Eigengefährdung und die Gefährdung der Mitarbeiter ist überschaubar. Hinter dem Rolltor, seitlich vom Verkaufsraum, haben Besucher allerdings nichts verloren (oder sollten auch Ausweise tragen). In einer Gießerei sieht die Sache wiederum komplett anders aus....


    FG