Tragepflicht von Firmenausweis für betriebsfremde Personen ( Handwerker, Besucher... )

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  • Hallo zusammen,
    ich hab da mal eine Frage : gibt es eine gesetzliche Regelung über das tragen von Firmenausweisen bei betriebsfremden Personen ( Handwerker, Besucher.. ) auf dem Firmengelände,
    oder greift da das Hausrecht ( kann die Geschäftsleitung handhaben wie sie möchte ) ?

    Vielen Dank im Voraus für euere Antworten
    meisterxx7

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  • Hi,

    das unterliegt dem Hausrecht des Unternehmers. Das kann er handhaben wie er möchte.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo,

    Hallo zusammen,
    ich hab da mal eine Frage : gibt es eine gesetzliche Regelung über das tragen von Firmenausweisen bei betriebsfremden Personen ( Handwerker, Besucher.. ) auf dem Firmengelände,
    oder greift da das Hausrecht ( kann die Geschäftsleitung handhaben wie sie möchte ) ?

    Vielen Dank im Voraus für euere Antworten
    meisterxx7

    gesetzliche Grundlage gibt es da nicht, ein Firmengelände ist schließlich
    Privateigentum. Dementsprechend greift hier das Hausrecht.
    Dieses Hausrecht wird teilweise auch sehr intensiv genutzt (Ausweis sichtbar
    tragen, Kontrollen, Hinterlegen vom Personalausweis usw.).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    ja, letztlich wird aber wohl jeder abwägen was ihm wichtiger ist....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin,
    jeder macht es anders und für sich richtig.

    Wir "norden" Handwerker vor einem Auftrag ein. Zum Arbeitsbeginn gibt es beim Pförtner Besucherausweise. Schlüssel für Räume werden nur gegen Lichtbildausweis (irgendwas: Führerschein, Perso, ..) als Pfand abgegeben und gleichzeitig in einer Kladde ein- und ausgetragen. Parken auf dem Gelände und das Befahren geht auch nur über den Pförtner.

    Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. Wir haben unsere Hausordnung, weil wir eben auch das Hausrecht haben können wir dies entsprechend durchsetzen. Wer nicht will, bleibt eben draussen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • moin moin,

    ....... Schlüssel für Räume werden nur gegen Lichtbildausweis (irgendwas: Führerschein, Perso, ..) als Pfand abgegeben und gleichzeitig in einer Kladde ein- und ausgetragen................
    Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. Wir haben unsere Hausordnung, weil wir eben auch das Hausrecht haben können wir dies entsprechend durchsetzen. Wer nicht will, bleibt eben draussen.

    Es gibt aber eine gesetzliche Grundlage die es verbietet des Perso als Pfand zu nehmen.
    Satz aus §1 PAuswG stört keinen?
    "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."

    Hallo,

    ja, letztlich wird aber wohl jeder abwägen was ihm wichtiger ist....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Ich kann ein Gesetz nicht mittels Hausordnung aushebeln.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Es gibt aber eine gesetzliche Grundlage die es verbietet des Perso als Pfand zu nehmen.
    Satz aus §1 PAuswG stört keinen?
    "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."

    Da bist du und andere aber im Irrglaube. Dieser besagt nur , dass man einen Ausweis besitzen muss. Von immer dabei haben steht da nix, ich muss mich halt auf verlangen Ausweisen können.Kann ich dies nicht, weil ich ihn nicht dabei habe wird die Identität anderweitig festgestellt oder ich muss z.B. zur Wache und ihn vorlegen wenn eine Behörde dies verlangt. Dies gilt im öffentlichem Bereich und auf einem Privatgelände nur wenn Polizei,Staatsanwaltschaft,Zoll...auf dem Gelände ist. Also einen Ausweis haben ja--immer mit sich tragen nicht zwingend aber angebracht.

    Selbstverständlich kann ich jemanden darum bitten seinen Ausweis als Pfand zu hinterlegen.Wenn er dies tut ist das seine Sache-.
    Hat er kein Pfand wie Ausweis,Schlüssel usw. kann man ihn reinlassen oder auch nicht. Ist Privatgelände und hier gilt das Hausrecht.
    Wie man mit dem Einlass oder Besucherausweisen umgeht bleibt alleine der Firma überlassen, sofern keine Rechtsverstösse damit eingehen.
    Gruß Martin

  • Zitat von »awen« Es gibt aber eine gesetzliche Grundlage die es verbietet des Perso als Pfand zu nehmen.
    Satz aus §1 PAuswG stört keinen?
    "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."


    Dieser Satz steht im § 1 des PAuswG.


    Da bist du und andere aber im Irrglaube. Dieser besagt nur , dass man einen Ausweis besitzen muss. Von immer dabei haben steht da nix, ich muss mich halt auf verlangen Ausweisen können.Kann ich dies nicht, weil ich ihn nicht dabei habe wird die Identität anderweitig festgestellt oder ich muss z.B. zur Wache und ihn vorlegen wenn eine Behörde dies verlangt. Dies gilt im öffentlichem Bereich und auf einem Privatgelände nur wenn Polizei,Staatsanwaltschaft,Zoll...auf dem Gelände ist. Also einen Ausweis haben ja--immer mit sich tragen nicht zwingend aber angebracht.


    Ich hab auch nicht gesagt, das man ihn immer bei sich haben muss, ich habe gesagt, dass man nicht verlangen darf ihn als Pfand zu hinterlegen. Das verstößt nämlich gegen den § 1
    des PAuswG


    Selbstverständlich kann ich jemanden darum bitten seinen Ausweis als Pfand zu hinterlegen.Wenn er dies tut ist das seine Sache-.
    Hat er kein Pfand wie Ausweis,Schlüssel usw. kann man ihn reinlassen oder auch nicht. Ist Privatgelände und hier gilt das Hausrecht.
    Wie man mit dem Einlass oder Besucherausweisen umgeht bleibt alleine der Firma überlassen, sofern keine Rechtsverstösse damit eingehen.
    Gruß Martin

    Das Verlangen den Perso als Pfand zu hinterlegen ist ein Verstoß gegen das PAuswG. Der neue Perso darf auch nicht kopiert werden. https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-…ieren-verboten/

    Zitat aus dem PAuswG
    "§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung."

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo,

    ... Dieser besagt nur , dass man einen Ausweis besitzen muss.

    Darum ging es doch in der Fragestellung gar nicht? ?(

    Selbstverständlich kann ich jemanden darum bitten seinen Ausweis als Pfand zu hinterlegen.

    Genau das ist nicht zulässig und ein Verstoß gegen das PAuswG. Da hat awen völlig recht.
    Ich persönlich habe das schon mit dem Innenministerium und Landeskriminalamt eines deutschen Freistaates durchexerziert. Und unsere Sicherheitsabteilung musste dann nach langem und schweren Widerstand ihre Prozedur ändern. Ausgelöst wurde das Ganze übrigens durch einen Besuch eines Beamten des Regierungspräsidiums...

    Da bist du und andere aber im Irrglaube.

    Glauben oder nicht glauben machen manche Sachverhalte nicht richtiger.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Wenn man darum bittet den Ausweis zu hinterlegen verstösst dies nicht gegen dieses Gesetz, ebenso wenig wenn man dieser Bitte nachkommt. Nur direkt Velangen kann man dies nicht.
    Kleiner aber feiner Unterschied--Soviel zumThema Ausweis hinterlegen mit der Ausführung von Simon
    Besucherausweis ausstellen/tragen ist Firmensache um beim ursprünglichen Thema zu bleiben
    Gruß Martin

  • Naja, dann kann ich um alles Mögliche "bitten", ändert aber nix daran, dass es nicht erlaubt ist
    Vielleicht glaubst du ja dem Landesbeauftragten für Datenschutz NRW klick siehe 13.

    Gruß Moritz

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  • Moin,

    wir müssen jetzt hier kein Perso-Fass aufmachen.

    Ob jetzt das Ding freiwillig als Pfand abgegeben wird oder etwas anderes ist doch egal. Es geht (uns) jetzt um eine Feststellung der Identität (auch nur für den Fall: Schlüssel ist weg) und um etwas, was auch wieder abgeholt wird. Wir wollen letztlich unseren Schlüssel wiederhaben. Da gab es auch noch nie Diskussionen. Eben alles freiwillig! Der Perso war als Beispiel genannt. Ein Lichtbildausweis reicht und das kann alles sein, was jetzt irgendwie offiziell ist.

    Die Eingangsfrage bezog sich auch auf das "Machen". Hier wurde der praktische Bezug abgefragt.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wenn man darum bittet den Ausweis zu hinterlegen verstösst dies nicht gegen dieses Gesetz, ebenso wenig wenn man dieser Bitte nachkommt. Nur direkt Velangen kann man dies nicht.
    Kleiner aber feiner Unterschied--Soviel zumThema Ausweis hinterlegen mit der Ausführung von Simon
    Besucherausweis ausstellen/tragen ist Firmensache um beim ursprünglichen Thema zu bleiben
    Gruß Martin

    Bei der Verpflichtung einen Besucherausweis auf dem Firmengelände zu tragen handelt es sich eindeutig um Hausrecht, keine Frage. Wenn die Abgabe des Personalausweises die Vorraussetzung dafür ist, einen Besucherausweis zu bekommen, handelt es sich dabei aber nicht um eine Bitte sondern um ein Verlangen.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016