Internes OHSAS 18001 selbst durchführen als UAG beauftragter und SIFA

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  • Hallo zusammen,


    bisher war ich lediglich stiller mitleser aber nachfolgend mein erster Post:


    Ich würde gerne das OHSAS 18001 interne Audit in meiner Firma selbst durchführen. In der Firma, in welcher ich mittlerweile seit über 2 Jahren arbeite, habe ich bereits zwei externe sowie zwei interne Audits begleitet. Das interne Audit haben wir in den vergangenen zwei Jahren über einen externen Berater bzw. Dienstleister durchgeführt - dieser Auditor hat jedoch lediglich die Audit-Checkliste welche wir im Handbuch haben durchgearbeitet + eine Begehung gemacht. Genau dies würde ich jetzt gerne selbst machen.


    Meine Frage ist nun ob dies überhaupt möglich ist da ich mich als Arbeitsschutzmanagementbeauftragter + SIFA selbst auditiere? In der Norm steht nämlich unter Punkt 4.5.5 Internes Audit, dass "Die Auswahl der Auditoren und die Audit-Durchführung(en) müssen Objektivität gewährleisten und die Unparteilichkeit des Auditprozesses sicherstellen"


    So wie ich das verstehe kann ich das interne Audit also nicht machen - meine Vorgesetzte meint jedoch dass meine Vorgänger das interne Audit alle selbst gemacht haben und es nie Probleme bei den Audits gab.


    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus


    Thomas

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  • Hallo,


    das Thema hatten wir bei uns auch. Ich habe es so gestaltet, dass ich die internen Audits für einzelne Firmenbereiche (Gruppen) durchführe - bei diesen Audits bin ich ja (relativ) objektiv.
    Die generelle Betrachtung meiner Arbeit muss dann von einer anderen SiFa (aus einer übergeordneten Organisationseinheit) oder über die Geschäftsführung erfolgen. Da gibt es im Netz auch Checklisten.


    Viele Grüße vom EHS Mann

  • Hallo,


    sowie EHS-Mann beschrieben hat kannst Du vorgehen.Bereiche in denen Du verantwortlich bist solltest Du nich auditieren.


    Gruß


    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler


    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

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  • ... "Die Auswahl der Auditoren und die Audit-Durchführung(en) müssen Objektivität gewährleisten und die Unparteilichkeit des Auditprozesses sicherstellen" ...

    Der Satz müsste eigentlich auch möglich machen, dass man intern Unabhängigkeit durch eine gezielte Gegensätzlichkeit sichert: Zusammen mit einem arbeitgeberseitigen Arbeitsschutzakteur als internem Auditor auditiert noch ein Betriebsratsmitglied mit, die/der als interner Auditor (ISO 19011) für OHSAS 18001:2007 (und später die ISO 45001) ausgebildet wurde. Der Auditbericht wird auch gemeinsam erstellt.


    Beste Grüße,
    achtzehntausendeins