Betreuungsumfang

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  • Hallo Zusammen,


    unser Betrieb ist im Bereich der Dienstleistung für Versicherungen tätig und beschäftigt sich hier mit der Sanierung von Brand-, Wasser- und Schimmelschäden. Ich hatte mir die WZ-Schlüssel bereits angeschaut, hab aber keine Ahnung wo wir eingeordnet werden.


    Hier geht es generell um Schäden bei Tante Erna bis zu hin zur Industrie.


    Nun wird ja erst die Grundbetreuung ermittelt und dann der spezifische. Grundbetreuung ist nun ja recht einfach, bei der spezifischen stellt sich aber schon die Frage wie der Betrieb definiert ist.


    Wenn ich nun der SIFA für mehrere Niederlassungen in ganz Deutschland bin, ermittle ich den Betreuungsumfang pro Niederlassung oder gleich für ganz Deutschland, da die Schäden ja nicht örtlich planbar sind.


    Man könnte die Schäden im gesamten Betrieb der letzten Jahre analysieren und so einen bundesweiten Schnitt ermitteln, was anderes würde mir jetzt spontan nicht einfallen.


    Hat hier jemand Erfahrung mit oder noch andere Ideen ?


    Grüße aus Hessen

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  • Hallo!


    So ganz klar geschildert, scheint mit das Problem noch nicht.


    Ihr seit ein Dienstleister, der Schäden behebt? Bezahlung über den jeweiligen Sachversicherer?
    Die Beschäftigten bei diesem Dienstleister sind doch bekannt?
    Als ersten Überschlag würde ich mal eine Betreuungsstunde pro Mitarbeiter ansetzen. Damit hat man eine Größenordnung.
    Die Betreuungsstunden richten sich doch nach der Zahl der Mitarbeiter und nicht nach der Zahl der Schäden.


    So recht verstehe ich also das Problem nicht.


    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,


    mir geht es bei Deiner Schilderung wie Flügelschraube - ist "Betrieb" gleichzusetzen mit "Niederlassung" oder ist "Betrieb" gleichzusetzen mit "Tante Erna" bzw. Industriebetrieb?


    Aber eines würde ichgrundsätzlich nicht machen: Grundbetreuung aller Niederlassungen über einen Kamm scheren und die betriebsspezifische Betreuung für jede Niederlassung einzeln betrachten. Möglicherweise kommt bei der Grundbetreuung bei jeder Niederlassung von den Ansätzen her immer dasselbe raus, aber Du hast eine klare Trennung für jede Niederlassung, denn da könnte es (kann ich mir vorstellen) unterschiedliche Schwerpunkte bei der Schadensbeseitigung geben, die Einfluss auf die Ansätze der betriebsspezifischen Betreuung haben.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin Spundekäs,


    die Tätigkeiten fallen in einem Bereich an, in dem ereignisbezogen Tätigkeiten ausgeübt werden. In dem Moment, in dem der Sachversicherer sagt "Da ist Schimmel" werdet Ihr tätig. In dem Moment, in dem die Lagerhalle teilweise abgebrannt ist, werdet Ihr tätig. Da es sich um nicht planbare Ereignisse handelt, lässt sich auch keine genaue Menge der betriebsspezifischen Betreuung ermitteln. Insofern ist die Aussage von Flügelschraube, pauschal eine Stunde pro Mitarbeiter anzusetzen völliger Unsinn und würde mir als Kunden rote und weiße Flecken ins Gesicht treiben. Du kannst wie bereits beschrieben anhand der bisherigen Tätigkeiten die Einsatzfelder bestimmen und den hierfür erforderlichen Aufwand mitteln.


    Je länger der Betrachtungszeitraum ist, desto näher kommen die ermittelten Zahlen an die Realität heran. Bei mir sind die vertraglich vereinbarten Zeiten nicht in Stein gemeiselt. Wenn mehr erforderlich ist, dann gibt es eben mehr. Wenn wir bislang Ex-Schutz nicht betrachten mussten, aber irgendwann der Fall eintritt, dann ist natürlich auch hierfür Betreuungsaufwand gegeben. Darüber hinaus gibt es sicherlich "typische" Einsatzgebiete, die immer wieder kommen, da würde ich mich dann beigefügter Tabelle bedienen und/oder eines Einsatzzeitenrechners z.B. hier


    Gruß Frank

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  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Antworten und verstehe das es nicht so ganz klar war. Grundsätzlich werden wir in 80% für Versicherungen tätig. Die Gefahr ist erstmal unklar. Es heißt nur Brand- oder Wasserschaden. Sachverständiger war nicht zwingend auf dem Schaden.


    Die Beurteilung des Schadens erfolgt über eigene Mitarbeiter und wir haben eine SIFA. Hier stellt sich jetzt sie Frage wie groß ist der Betreuungsumfang.


    Nehmen wir mal an wir haben deutschlandweit 400 Mitarbeiter in 4 Regionen und 20 verschiedenen Standorten. Grundbetreuung = WZ-Schlüssel + Fahrzeiten ? Kommt hier noch etwas rein ?


    Wie ermitteln wir nun den spezifischen Betreuungsumfang für den SIFA ? Ist ein SIFA ausreichend ? Gehören Baustellenbegehungen zur spezifischen Betreuung ?


    Wie ermittelt man die spezifische Betreuung ohne vorherige Erfahrung ?


    Meine Idee hierzu währe zu ermitteln welche Anzahl Schäden anfällt und diese einigermaßen in Gruppen zu gliedern. Schäden mit hohem, mittlerem und niedrigen Betreuungsumfang. Jeder Gruppe würde ich einen Zeitaufwand pro Schaden geben, um so einen möglichen Aufwand zu ermitteln. Das ganze ist natürlich am Anfang reine Theorie, aber realistischer als keine spezifische Betreuung zu ermitteln.


    Grüße aus Hessen

  • Moin,


    in aller Kürze bevor ich ins Bett gehe. Die Fahrzeiten können nicht auf die Betreuungszeiten angerechnet werden (DGUV 2!). Wenn Du die Umfänge der Schäden vorher nicht kennst, kannst Du im Vorfeld auch keine Betreuungszeit festlegen. Hier musst Du Dich mit alten Daten der Realität annähern. Wenn Du keine alten Daten hast, nimmst Du Deine ab sofort bei Bedarf mit ins Boot und dokumentierst die Einsatzzeiten. Das ist dann die Grundlage für Prognosen für zukünftige Einsatzzeiten, wobei diese bei verschiedenen Objektgrößen und Schadensausmaßen wieder abweichen können.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    die Betreuungszeit der Grundbetreuung ist die "Minimalzeit" für eine SiFa. Wie auch schon gesagt, schaut es normalerweise so aus: 80%, Mitarbeiteranzahl mit entsprechendem WZ und Arbeitszeit fliessen da rein.


    Warum macht ihr das dann so kompliziert? Ich denke der Wz der Verwaltungsmenschen dürfte bei 0,5 liegen, der der Leute vor Ort sicherlich bei 1,5. Nehmt doch einen Mischwert mit einer Gewichtung, die für euch passt. Beispiel: 1/3 von 0,5 und 2/3 von 1,5 ergeben euren "internen" WZ für eine Überschlagsrechnung. Damit habt ihr eine Basis. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres kann man doch sehr genau sehen, wie denn dann die Zeiten der einzelnen Gruppen waren.


    Ich kenne z.B.:
    http://www.belfor.com/de/Germa…r_Damage_Restoration.aspx


    (Jetzt ohne Werbung.) Bei den Jungs, die in dem kontaminierten Bereich rumwühlen, würde ich sogar den WZ auf 2,5 setzen.


    Was sagt denn eure BG? Habt ihr schon einmal einen TAP angesprochen?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)