Der sichere Notausgang: Normen richtig umsetzen

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    • Offizieller Beitrag

    Türen im Verlauf von Rettungswegen (Notausgänge) müssen jederzeit von innen leicht zu öffnen sein. Die so genannten Notschlüsselkästen sind schon seit vielen Jahren als Hilfsmittel am Notausgang verboten.

    Europaweit gibt es seit dem 01.03.2004 neue Europäische Normen (DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte - Anforderungen und Prüfverfahren und DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge - Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange - Anforderungen und Prüfverfahren) für Notausgangs- und Paniktürverschlüsse. Obwohl diese besonders in den letzten Monaten von der Fachpresse häufig thematisiert und diskutiert wurden, herrscht selbst unter den Fachleuten immer noch Unsicherheit, wie diese Normen in der Praxis richtig und vorschriftsmäßig umzusetzen sind.

    Beate Bartel informiert in dem Beitrag "Der sichere Notausgang", der in Ausgabe 4/2005 von "schadenprisma", Zeitschrift für Schadenverhütung und Schadenforschung des Verbandes öffentlicher Versicherer, veröffentlicht wurde.

    Weitere Informationen

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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