Sifa schon nach LEK3?

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  • Hallo zusammen! ;)

    Ich habe jetzt die Präsenzphase 4 innklusive erfolgreicher LEK3 Präsentation (Juhu) bei der BGRCI abgeschlossen und eine Urkunde bekommen.
    In der Urkunde steht, dass ich erfolgreich die Grundausbildung und auch die vertiefende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe.
    Nun steht noch meine 5. Woche im Oktober für speziell Papierbranche in Gernsbach an. Die ist leider nur einmal im Jahr.

    Jetzt zur Frage:

    Darf ich mich jetzt schon Sifa nennen bzw. darf mich der Betrieb schon als Sifa bestellen? Oder benötigt es da eine Ausnahmegenehmigung? :?:

    Dankeschön!

    Gruß, Koesif.

    PS: Ach ja, so schlimm war die LEK3 gar nicht. Da ich auch einer von denjenigen bin, die nicht besonders gerne präsentieren und auch recht unsicher waren,
    kann ich nur dazu sagen: ÜBEN, üben, üben. man muss einfach nur seine Präsentation kennen, dann kann auch nichts schief heben. 8)

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  • Da Du die Ausbildung komplett abgeschlossen hast, darfst Du dich Sifa nennen. Ob Du für ohne die branchenspezifische LEK4 andere Betriebe betreuen darfst, entscheided die BG. Wenn die Papierbranche ebenfalls bei der BGRCI ist sollte dem nichts im Wege stehen. Ein Telefonanruf beantwortet die Frage. ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Morgen!

    Ok danke, ich werde da mal nachhaken.
    Aber ja ganz abgeschlossen ist die Ausbildung ja noch nicht. Die Präsenzphase V speziell fürPpapier ist auch von der BGRCI.

    Vielen Dank!

    Gruß, Koesif.

  • Moin,

    also bei der BGBau wurde, zumindest damals als ich dort die Ausbildung durchlaufen habe, Wert darauf gelegt, dass die P V mit der zugehörigen Lek abgelegt wurde, bevor man tätig werden durfte.

    Aber das ist jetzt schon gefühlte 100 Jahre her ^^ und mag sich geändert haben - und von BG zu BG auch noch unterschiedlich gehandhabt werden...

    Wäre schön, wenn Du nochmal berichten würdest, was "Deine" BG gesagt hat.


    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Nach der LEK 3 bist Du noch keine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Du hast damit die Ausbildungsstufe I und II, also die Grundausbildung und die vertiefende Ausbildung. Um den Titel Fachkraft für Arbeitssicherheit führen zu dürfen brauchst Du zumindest einmal die Ausbildungsstufe III, also den BG-spezifischen Teil. Wenn Du den bei einer anderen BG erwirbst, kann Deine BG diesen als ausreichend akzeptieren oder verlangen, daß Du den spezifischen Teil Deiner BG machst. Nach meinen Informationen reicht es den meisten BGs, wenn Du diesen Teil zeitnah, also meist innerhalb von ein bis zwei Jahren nachholst.

    Damit Du Dich nun schon SiFa nennen darfst und Dich Dein Unternehmer bestellen kann, gibt es einen preiswerten und schnellen Weg. Wende Dich an die BGW (siehe https://sifaboard.de/www.bgw-online.de) und mach dort die Ausbildungsstufe III. Die BGW ist die einzige BG, bei der man jederzeit die Ausbildungsstufe III machen kann. Das passiert mit einer Selbstlern-CD, die man durcharbeitet. Ist man damit fertig, fordert man den Prüfungsbogen an, den man ausfüllt und als Lernkontrolle einsendet. Nicht zu bestehen ist quasi unmöglich, weil man dann schlicht nur zu faul gewesen wäre. Man kann ja alle korrekten Antworten ohne Zeitdruck recherchieren. Einschließlich der Postwege kannst Du die Ausbildung damit innerhalb von ein bis zwei Wochen absolvieren. Die Kosten sind mt 50 bis 60 € dabei auch sehr moderat. Und dann bekommst Du auch eine Urkunde auf der "Fachkraft für Arbeitssicherheit" steht. ;)


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo zusammen! ;)

    Ich bin in der Zwischenzeit etwas schlauer geworden.

    Ich habe bei der BGRCI nachgefragt und von meiner Aufsichtsperson ein OK bekommen für die Ausübung der Sifa. --> Somit Eiverständinis der BG.
    Nun benötige ich noch das Einverständnis vom Amt für Arbeitsschutz (Regierungspräsidium?). Dort muß ich meine Urkunde für die Ausbildungsstufe 1 und 2 abgeben und zusätzlich noch eine Anmeldungskopie der letzten Präsenzphase V. Ebenfalls wird noch eine Begründung vom Betrieb gefordert. --> Somit Einvertständnis vom Amt her einholen.

    Somit müßte es laut meiner BG funktionieren. :)

    Gruß, Koesif. ;)

  • Moin Koesif,

    im Gegensatz zur BG verlangt das Amt für Arbeitsschutz dafür dann 85 Tacken, weil sie eine entsprechende Bescheinigung ausfüllen müssen.

    Diese Sonderregelung gilt dann auch nicht als Freibrief, sondern für die Betreuung (d)eines Betriebes!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Außerdem - so habe ich es in der Schulung gelernt - darfst Du dann auch nur die Funktion übernehmen, den Titel darfst Du trotzdem nicht führen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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