Brandschutzhelferausbildung für Räumungshelfer vorgeschrieben?

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  • Moin,


    erfreulicherweise haben sich bei viele Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen, so dass ich nun von vielen Grisus umgeben bin. Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist ja in der DGUV-I 205-023 geregelt. Für die Räumungshelfer habe ich kein entsprechendes Pendant gefunden. In ganz wenigen Bereichen habe ich noch Bedarf an Räumungshelfern. Meine naive Denke war jetzt, Mitarbeiter, die sich als Räumungshelfer betätigen wollen, mit den Kollegen der Feuerwehr in einem kleinen aber feinen Workshop mit ihren Aufgaben und den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen (welches ist das rauchfreie Treppenhaus, welche Räume sind zu kontrollieren, was ist bei der Kontrolle zu beachten, wo ist der Sammelpunkt, wie gehe ich mit mobilitätseingeschränkten Personen um usw. usw.)


    Die Räumungshelfer sollen ja "nur" die möglichst schnelle geordnete Räumung sicherstellen. Hat jemand eine Rechtsvorschrift, die er mir um die Ohren hauen kann oder bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite? Ich weiß, dass es sinnvoller wäre, alle Personen, die mit Brandschutz- und Räumungsaufgaben betraut sind, im Sinne der DGUV-I 205-023 auszubilden, aber das bekomme ich hier nicht abgebildet.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,


    die Grundlage der Ausbildung Deiner Evakuierungshelfer ist §10 ArbSchG. Genau wie für den Brandschutzhelfer, wobei es für dessen Ausbildung im Gegensatz zum Evakuierungshelfer eben die von Dir genannte DGUV Information gibt.
    Bei der von Dir geplanten Vorgehensweise bist Du auf der richtigen (sicheren) Seite, wenn Du die Grundlage und das Vorgehen dafür in Deiner Gefährdungsbeurteilung festhälst.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    Hat jemand eine Rechtsvorschrift, die er mir um die Ohren hauen kann oder bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite?


    Verfahre so wie Bauco beschrieben, entsprechende Hinweise (Information) wie
    beim BS-Helfer gibt es für den Evakuierungshelfer nicht.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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