Moin,
erfreulicherweise haben sich bei viele Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen, so dass ich nun von vielen Grisus umgeben bin. Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist ja in der DGUV-I 205-023 geregelt. Für die Räumungshelfer habe ich kein entsprechendes Pendant gefunden. In ganz wenigen Bereichen habe ich noch Bedarf an Räumungshelfern. Meine naive Denke war jetzt, Mitarbeiter, die sich als Räumungshelfer betätigen wollen, mit den Kollegen der Feuerwehr in einem kleinen aber feinen Workshop mit ihren Aufgaben und den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen (welches ist das rauchfreie Treppenhaus, welche Räume sind zu kontrollieren, was ist bei der Kontrolle zu beachten, wo ist der Sammelpunkt, wie gehe ich mit mobilitätseingeschränkten Personen um usw. usw.)
Die Räumungshelfer sollen ja "nur" die möglichst schnelle geordnete Räumung sicherstellen. Hat jemand eine Rechtsvorschrift, die er mir um die Ohren hauen kann oder bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite? Ich weiß, dass es sinnvoller wäre, alle Personen, die mit Brandschutz- und Räumungsaufgaben betraut sind, im Sinne der DGUV-I 205-023 auszubilden, aber das bekomme ich hier nicht abgebildet.
Gruß Frank