Feuerfeste Unterlage Akkuladegerät

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  • aber ich muss es beweisen.

    Moin,

    Du musst gar nichts beweisen. Eintrittswahrscheinlichkeit? Schadensschwere? Das eine gegen das andere abwägen und eine Empfehlung aussprechen. Dabei die Betriebsspezifika berücksichtigen. Es machte einen Unterschied, ob Du jeweils an einem Arbeitsplatz ein Ladegerät stehen hast oder in einem zentralen Raum 50 von diesen Teilen.

    Eine brennbare Wand sagt erst mal noch gar nichts. Wenn die Geräte nicht unbeaufsichtigt z.B. über Nacht geladen werden, sieht das anders aus, als wenn die von Freitag Nachmittag bis Montag Morgen vor sich hin laden.

    Eine Holzwand geht nicht innerhalb von einer Minute in einen Vollbrand. Hast Du hinter dieser Wand die Damentoilette, ist das etwas anders, als wenn dahinter die Flaschen für die Schweißgeräte stehen usw. usw.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ich habe mal bei auf der ITS gezählt, damals. 41 Akkus in einem Abstand von weniger als 2,5 m um ein Patientenbett herum. Dort wird natürlich dauerhaft geladen - gleichwohl natürlich Medizinprodukte höhere Anforderungen und Testintervalle genießen. Brennbare Gegenstände - unendlich - dafür BMA überwacht und dauerhaft Personal.

    Wie Frank es schon schrieb, es gibt so viele Individualitäten in Abhängigkeit deines Betriebes. Rede mit deinem Chef, ist er angestellt oder Eigentümer - schilder ihm das Risiko und seine möglichen Folgen - erarbeitet zusammen betrieblich verträgliche Lösungen.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Hallo paul1959,

    Der Geschäftsführer hat keinen gesunden Menschenverstand, den ich das erklären müssen.

    Der will Fakten.

    Deine Einschätzungen teile ich - aber ich muss es beweisen.

    da es leider nicht für jede Situation eine Quelle gibt*, gilt heutzutage die Gefährdungsbeurteilung als das Maß der Dinge. Das "wo steht das" Prinzip sollte man sich nicht aufdrücken lassen! Generell sollte man dann auf das ArbSchG verweisen, Darüber wird der Arbeitgeber verpflichtet Gefährdungen am Arbeitplatz zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.

    Also mittels GBU den notwendigen Abstand festlegen, wenn es keine Vorgaben gibt.

    *ist im Vorliegenden Fall auch so, aber es gibt wenigstens Hinweise zum betrieblichen... Da werden entsprechende Vorgaben/Empfehlungen genannt, wenn auch kein konkreter Abstand.

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl