Datenschutzerklärung

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  • Hallo Forenuser*,

    ich biete meinen Kunden unter anderem Schulungen an. Damit ich im Falle eines Verlustes (häufiger weil der Arbeitgeber bei Kündigung die Unterlagen nicht rausrückt :rolleyes: ) des Zertifikates, ein neues ausstellen kann, oder für den Fall, dass jemand die Richtigkeit der Ausbildung kontrollieren möchte (ähnlich SCC-Reg Nr.) speichere ich personenbezogene Daten. Bisher hatte ich dazu lediglich einen kurzen Absatz in meinen AGB'S.
    Ein Auditor hat mich darauf hingewiesen, das mein Vorghen so nicht ausreichend sei und die Teilnehmer der Seminare die Datenschutzerklärung ausgehändigt bekommen müssen und das Einverständnis durch Unterschrift bestätigen sollen. :S
    Jetzt benötige ich etwas, was ich meinen Kunden/den Seminarteilnehmern zum unterschreiben vorlegen kann. Im Internet habe ich von einem lapidaren Satz bis hin zu einer 10 seitigen Vorlage der IHK alles gefunden.

    Wie wird das bei euch gehandhabt? Hast Du eventuell eine Vorlage für mich, die ich anpassen kann?

    Gruß
    Stephan

    *Nicht irritieren lassen, ich nutze hier die vom Forum zur Verfügung gestellte automatische Funktion der direkten Useransprache

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

    Einmal editiert, zuletzt von bauco (21. März 2015 um 09:21) aus folgendem Grund: Danke für die Hilfe, erledigt!

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  • Hallo Stephan,
    vielleicht hast du es nur mit einem übereifrigen Auditor zu tun? Ich speichere auch die personenbezogenen Daten.
    Ich würde in dem Anmeldeformular auf die Speicherung der Daten hinweisen und mit seiner Unterschrift (Willenserklärung) bestätigt der TN die Rechtmässigkeit.
    In unserer Betriebssoftwar kommt folgender Passus vor den du vielleicht abwandeln kannst:

    "Für alle Informationen, die Sie als Unternehmen in orgavision eingeben, mit Ausnahme der oben genannten
    Kontaktdaten, die Sie bei der Anmeldung angeben, werden von orgavision weder an Dritte weitergegeben oder
    verkauft, noch an Dritte zum Zwecke der Werbung genutzt, noch zu eigenen Werbezwecken verwendet.
    orgavision behält sich das Recht vor, statistische Erhebungen über die Anzahl der Datenelemente für interne
    Zwecke zu nutzen."

    Bei Gelegenheit kannst du mir ja mal die Funktion der direkten Useransprache zeigen.

    LG Reinhard

  • Hallo bauco,
    ich bin nächste Woche wieder auf einem Seminar beim TÜV-Nord. Aus Erfahrung werden dort zu Beginn des Seminars die hinterlegten Kontaktdaten abgeglichen. Ich werde mir das Formular mal genauer anschauen... ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Stephan,

    bin leider noch bis ca. 20:00 Uhr im Kundengespräch, treffen uns aber morgen Abend in Gasthaus Zum Schwanen · Hollerberg 7 · 61440 Oberursel.

    Gruß und euch einen schönen Feierabend.

    MfG

    Olaf

    Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.

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  • ...Ein Auditor hat mich darauf hingewiesen, das mein Vorghen so nicht ausreichend sei und die Teilnehmer der Seminare die Datenschutzerklärung ausgehändigt bekommen müssen und das Einverständnis durch Unterschrift bestätigen sollen. :S ....

    Mein erster Schreck ist verflogen, nette Forenfunktion. :D
    Ich finde die Variante (hab sie allerdings nur überflogen) von Erwin Vogt recht gut. Ohne jetzt übermäßig sattelfest in Sachen Datenschutzgesetz zu sein, kann ich die Argumentation des Auditors nachvollziehen. Meiner Meinung nach gehört jeder darüber informiert, wenn personenbezogene Daten von ihm gespeichert und evt. weiter verarbeitet werden. Auch der Zweck gehört genannt. Den hast Du ja hier beschrieben und das gehört meiner Meinung nach auch der Person mitgeteilt, deren Daten Du speicherst. Kaum jemand wird dagegen einen Einwand haben und wenn doch, dann darf nicht gespeichert werden mit möglicherweise negativen Konsequenzen für den Kunden. Eine solche Aufklärung in den AGB zu "verstecken" halte ich für den falschen Weg, auch wenn er bequem ist. Die AGB könnte in diesem Punkt angefochten werden, da hier eine nicht zu erwartende Beeinträchtigung des Kunden erfolgt. Überraschende Formulierungen in AGB wurden schon von so manchem Gericht gekippt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo tiefflieger (diesmal ohne Funktion),

    Zitat von tiefflieger

    ...Ohne jetzt übermäßig sattelfest in Sachen Datenschutzgesetz zu sein, kann ich die Argumentation des Auditors nachvollziehen...


    ich kann das auch nachvollziehen. Habe mir aber (auch aus Unkentnis) darüber bisher ehrlich gesagt keine Gedanken gemacht. Bisher habe ich lediglich folgenden kurzen Absatz in meinen AGBs

    Zitat

    Hinweis nach § 33 BDSG: Der Auftraggeber ist verpflichtet jeden von ihm angemeldeten Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsverbindung gespeichert werden und die Zustimmung zur Speicherung einzuholen.


    :whistling:

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ICH BIN SCHOCKIERT!

    Hier wird mein Name missbraucht! :rock2:

    Alles gut :pop2:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin,

    da macht man morgens die Kiste an, keinen Kaffee gehabt, und der eigene Nickname springt einen an. :rock2:

    Also.
    Auf zweierlei Art und Weise.

    Wir führen für unsere Mitarbeiter eigene Schulungen durch, damit wir auch genügend Personal haben für Ersthelfer, Brandschützer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte. Das sind alles Kollegen, die auch bereit sind ein Amt zu übernehmen, kein Thema also, wenn später die Namen irgendwo und irgendwie aushängen. Die Leute werden natürlich gefragt und es ist immer ok.

    Externe Schulungen funktionieren da auch nur im Teilnehmerkreis. Vorab kriegt man vom Veranstalter nicht einmal eine TN-Liste um z.B. Fahrgemeinschaften zu bilden. Namen werden vom Veranstalter gar nicht rausgerückt. Er stellt offiziell nur einen Kopierer zur Verfügung.

    In beiden Fällen wird vom Veranstalter der Teilnehmerkreis und auch das übertragene Wissen abgespeichert. Das wird den TN aber auch mitgeteilt.

    Manchmal leiste ich selber eine Veranstaltung. Wenn ich bspw. eine Ausbildung im Flurförderbereich abhalte, dann behalte ich für mich die TN-Liste mit den Details und meinen Prüfungsbogen für die Theorie und den für die Praxis. So kann ich selber noch nach einigen Jahren nachvollziehen, dass Harry Müller nicht so der Crack war, aber am 08.08.2008 von mir einen Schein bekommen hat und ich zwei Tage für die Fa. abc geschult habe. Das ist für mich Selbstschutz.

    Die vorab vorgestellte Datenschutzerklärung ist schon gut. Als Vorlage bietet sie schon viel.

    Was ich jetzt nicht ganz nachvollziehen kann, ist das einige AG die Originalzeugnisse hamstern. Ich habe, und so kenne ich es auch, immer das Original behalten und eine gute Kopie abgegeben.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,

    steht bei uns so ähnlich auch... :S
    Datenschutz war bisher noch kein Thema, dafür sehr ausführlich
    das Widerrufsrecht bei Schulungsteilnehmern....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin Bauco,

    wie oben bereits geschrieben, sehe ich zu, dass ich nächste Woche etwas bekomme. Was mir aber spontan einfällt, dass eine Einwilligung der/des Betroffenen nicht von nöten ist:

    BDSG § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
    (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
    (2) Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn

    1. eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder zwingend voraussetzt ....

    Für mein Verständnis bist Du freiberuflich tätig und mußt gegenüber dem Finanzamt Deine Einnahmen und Ausgaben angeben. Die Anliegen der/des Betroffenen sind demnach untergeordnet.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Also,

    ich bin bei der Deutschen Rentenversicherung im ÖD. Wir bieten keine externen Schulungen an und speichern somit keine "Kundendaten". Ich denke, ich kann Dir hier nicht weiterhelfen. Datenschutz ist auch nicht mein Thema. Wir haben extra einen Juristen als Datenschutzbeauftragten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo Stephan,
    bei uns im Unternehmen finden Schulungen und Unterweisungen zum großen Teil in den
    jeweiligen Einrichtungen vor Ort statt. Da werden dann Anwesenheitslisten geführt.
    Übergeordnete Schulungen werden im Hauseigenen Seminarhotel durchgeführt.
    Danach gehen die Anwesenheitslisten in unsere Personalabteilung.
    Der Auditor kann dann wenn er es möchte die Anzahl der Durchgeführten Schulungen
    vorgelegt bekommen. Personenbezogene Daten werden von uns nicht weitergegeben.

    Gruß
    Thomas :50: :thumbup:

  • A_B:

    Schicke Deinen Beitrag doch mal an den Landesdatenschutzbeauftragten. ;) Du würdest Dich über die Antwort wundern.

    stephan: Ich würde mich am §18 HDSG orientieren.

    Als Benachrichtigung reicht folgender Text:

    Zitat

    Mir/uns ist bekannt, dass die notwendigen personenbezogenen Angaben automatisiert gespeichert und verarbeitet werden (Benachrichtigung nach § 18, Abs. 2 HDSG). Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Sie werden gelöscht, sobald sie für die Aufgabenerfüllung einschließlich Rechnungsprüfung nicht mehr erforderlich sind.


    Wenn Du ganz auf Nummer sicher gehen willst, schreibst Du noch rein, welche Daten Du speicherst.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.