Hallo verehrte Kollegen,
ich möchte mal eine Diskussion zum Thema Bestandsschutz im Sinn der Betriebssicherheitsverordnung 2015 anstoßen.
Ich sehe das so:
Zum einen gibt es in der Betriebssicherheitsverordnung im Anhang eine Mindestvorschriften für (fast) alle Arbeitsmittel,
zum anderen muss die Gefährdungsbeurteilung den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Verwendung es Arbeitsmittels berücksichtigen.
Da die Gefährdungsbeurteilung jetzt nun regelmäßig (alle 2 Jahre ?!?) durchgeführt werden muss, muss auch alle zwei Jahre der zu dem Zeitpunkt aktuelle "Stand der Technik" herangezogen werden.
Demnach existiert ein Bestandsschutz aus meiner Sicht nicht mehr.
Wie ist Eure Meinung zu dem Thema?
Evtl. wurde das Thema hier bereits diskutiert. Dann bitte ich einmal um den Link.
Euch einen sonnigen Sonntag!
Marcha