Turnhalle

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  • Ich habe eine Frage zu Brandschutzanforderungen im Bereich einer Turnhalle.


    Es handelt sich um eine Einfeldturnhalle mit zwei Umkleideräumen und ein Schitzrichterraum.


    Ist der Flur in dem Bereich ein notwendiger Flur gem. Landesbauordnugn?


    Kann man das überhaupt so pauschal beantworten?



    Beste Grüße,


    Marcha

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  • Hallo,


    wenn Du die Brandschutzanforderungen klären willst, musst Du
    im ersten Schritt die Nutzung klären. Der Rest ergibt sich
    dann....deine Frage ist so nicht zu beantworten.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,


    aus der Ferne sind solche Fragen wie bereits schon angedeutet schwer zu beantworten. Ich gehe mal davon aus, dass rechts und links neben dem Zugangsflur die Umkleiden angeordnet sind.
    Wichtig zu wissen ist bei der Klärung, wie die Flucht- und Rettungswege angeordnet sind. Besteht aus der Halle noch ein weiterer baulicher Ausweg (ggf. durch den Geräteraum oder direkt aus der Halle ins Freie)? Wie groß ist die Nutzungseinheit? ...

    ---


    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“



    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter