Insolierung / Dämmung Gesundheitsschädlich?

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  • Guten Morgen Ihr ALLE,
    bei den BIldern handelt es sich mit gr0ßer Wahrscheinlichkeit um Akustikdämmplatten. Dies sind vlieskaschierte Glaswollplatten, heutzutage werden kaschierte Steinwollplatten genommen. Die sind meiste schwarz oder grau im vlies, damit die Löcher in den gelochten Deckenplatten durch das schwarz oder grau des vlies besser zur Geltung kommen.
    www.superglass.de oder unter ursa.de


    Beste Grüße aus dem jeckischen Rheinland
    man war die Autobahn frei, herrlich mein Auto fährt schneller als 80 km/h :thumbup:


    Thomas

  • Moin,


    ist zwar schon etwas älter das Thema, aber ich bin gerade über eine Seite gestolpert, die das Thema auch für Laien recht gut aufarbeitet und anschauliche Tabellen bis hin zu Betriebsanweisungen bietet.


    Klick


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    ich muss den Thread nochmals hochholen. Bei uns soll die Sicherheitsbeleuchtung erneuert werden. Dazu werden auch die Zwischendecken geöffnet und im dortigen Bereich verkabelungsarbeiten vorgenommen. Bei uns ist noch der "alte Dämmstoff" verbaut (ca. 1984).


    TRGS 521 ist klar, die Handlungsanleitung der BG Bau zum Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen liegt vor. Der Hersteller/Lieferant des Dämmstoffes ist nicht bekannt. An 75 Stellen wird nacheinander jeweils ca. 0,5m² Decke geöffnet, die neue Beleuchtung installiert und die Decke wieder geschlossen. Der Dämmstoff selbst bleibt insoweit unberührt, außer, dass er vielleicht kurz einmal zur seite geschoben wird, um in der Decke arbeiten zu können.


    Das Ganze findet nach Arbeitsende unserer Beschäftigten bzw. am Wochenende statt. Nach Beendigung der Arbeiten werden die betroffenen Bereiche gründlich gereinigt. Ergo für unsere Beschäftigten erst einmal keine/geringe Gefährdung, aber wie sieht es mit den Beschäftigten der Fremdfirma aus? Unser Gebäudemanagement will konkrete Vorgaben machen (Atemschutz, Schutzanzug etc.). Steht nicht eigentlich der Auftragnehmer in der Pflicht, die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?


    Natürlich sollte man den Auftragnehmer mit Informationen füttern, aber ob dieser jetzt zehn Minuten zum Umrüsten einer Sicherheitsleuchte benötigt oder die decke an dieser Stelle zwei Stunden offen lassen muss, kann ich doch nicht beurteilen, und von den Tätigkeiten und der Expositionsdauer hängt doch dann auch die Expositionsstufe ab.


    In manchen Bereichen muss vielleicht über Kopf gearbeitet werden, in manchen vielleicht nicht. da kann ich doch nicht pauschal sagen "FFP2-Maske, atmungsaktiver Schutzanzug, Handschuhe und gut isses".


    Alles wunderbar von einem Architekten im Leistungsverzeichnis vorbereitet. Sogar die Beschreibung der neuen beleuchteten Rettungszeichen gemäß BGV A8 ;(
    Meine Vorstellung ist es, einen unserer Mitarbeiter auszudeuten, der das Ganze koordiniert, d.h. unsere Gefährdungsbeurteilung mit der des Auftragnehmers abstimmt und dann gemeinsam Maßnahmen festlegen oder bin ich da auf dem falschen Weg und wir müssen tatsächlich dem Auftragnehmer ganz konkrete Vorgaben machen?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Steht nicht eigentlich der Auftragnehmer in der Pflicht, die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

    Nach dem, was ich in der Ausbildung (die ja noch nicht lang her ist) gelernt habe hier: klares "Ja, der Auftragnehmer steht in der Pflicht"! Und Du hast ja alle Begründungen dafür schon selbst genannt (ER kennt die genauen Details der Arbeit und damit auch die Expositionszeiten etc.).
    Genau, den Auftragnehmer mit bekannten Fakten und Informationen füttern.


    Meine Vorstellung ist es, einen unserer Mitarbeiter auszudeuten, der das Ganze koordiniert, d.h. unsere Gefährdungsbeurteilung mit der des Auftragnehmers abstimmt und dann gemeinsam Maßnahmen festlegen oder bin ich da auf dem falschen Weg und wir müssen tatsächlich dem Auftragnehmer ganz konkrete Vorgaben machen?

    Ist eine gute Idee, dass einer eurer Mitarbeiter das koordiniert. Könnte ja aus der Gefährdungsbeurteilung des Auftragnehmers ersichtlich werden, dass für eure Mitarbeiter vielleicht doch ein unerwartet höheres Risiko besteht. Und die Gefährdungsbeurteilungen miteinander kombiniert und daraus gemeinsam Maßnahmen ableitet, ermöglicht in meinen Augen eine hohe Effektivität der Maßnahmen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • @Guudsje
    Wenn Dir die nötige branchenkenntnisse fehlen, dann würde ich die Forderungen auch nur allgemein in der Ausschreibung/Auftragsbestätigung formulieren. Das die Gefährdungsbeurteilung / Betriebsanweisung / Unterweisungsnachweise vor Aufnahme der Tätigkeiten vorliegen müssen würde ich ebenfalls schriftlich festhalten.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Das die Gefährdungsbeurteilung / Betriebsanweisung / Unterweisungsnachweise vor Aufnahme der Tätigkeiten vorliegen müssen würde ich ebenfalls schriftlich festhalten.

    Moin,


    könnte passieren, dass dann kein einziges Angebot bei dieser Ausschreibung reinkommt. :whistling:


    Gruß Frank


    P.S. Sollte ich ab nächster Woche nichts mehr hier schreiben, dann sagt dem Staatsanwalt bitte: "Es waren die Kollegen vom Gebäudemanagement." :44:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wie geht noch das Sprichwort:
    "Wasch mich, aber mach mich nicht nass." ;)

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Moin,


    ich muss das Thema nochmals hochholen. Ich sitze gerade an den Betriebsanweisungen für den Umgang mit KMF in den verschiedenen Expositionsstufen. Muss ich KMF mit GHS08 kennzeichnen? Eigentlich werden ja nur Chemikalien mit GHS gekennzeichnet oder habe ich da etwas übersehen?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank
    Auch wenn neue KMF nicht als krebserzeugend eingestuft sind, stellen die Fasern jedoch eine Gefährdung da.
    Ich würde hier die Kennzeichnung auf jeden Fall mit einfließen lassen.


    Von der BG ETEM die Handlungshilfe zu KMF kennst du?


    Gruß Martin


    Nachtrag und Auszug TRGS 201:
    Aus der Auswahl der Gefahrenpiktogramme muss für den Beschäftigten ersichtlich werden, welche Gefährdungen maßgeblich die Schutzmaßnahmen bestimmen.
    Die folgende Rangfolge kann dabei als Orientierung dienen:
    1. Physikalische Gefahren: GHS01 > GHS02 und/oder GHS03 > GHS04;
    2. Gesundheitsgefahren: GHS06 und/oder GHS05 und/oder GHS08 > GHS07;
    3. Umweltgefahren: GHS09 > GHS07.


    zu GHS 08: Bei der Einstufung als Resp. Sens. 1,1A oder 1B; H334 (Sensibilisierung der Atemwege) darf das Piktogramm GHS08 nicht entfallen

    2 Mal editiert, zuletzt von martin s ()