Moin,
Wenn die Kaffeemaschine nicht für gewerblichen Betrieb geeignet ist, was heißt das denn jetzt wirklich?
eine Antwort habe ich hier (weil es thematisch besser passt)
http://www.sifaboard.de/index.…ad&postID=78605#post78605
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin,
Wenn die Kaffeemaschine nicht für gewerblichen Betrieb geeignet ist, was heißt das denn jetzt wirklich?
eine Antwort habe ich hier (weil es thematisch besser passt)
http://www.sifaboard.de/index.…ad&postID=78605#post78605
Natürlich muss man immer abwägen aus meiner Sicht!
Da hätten wir dann die nächste Diskussion.
Ein Unternehmen mit 1000 Geräten, benötigt 1000 feuerfeste Unterlagen zum Preis von je 5 Euro. Summe der Investition 50000 Euro. Viel Geld auf einmal!
Aber und da kann man wirklich geteilter Meinung sein, inwieweit nutzt mir die feuerfeste Unterlage etwas, wenn die Kaffeemaschine schmort und der Gang voller Mitarbeiter ist! Da wird einer den Rauch wohl bemerken oder nicht? Ergo er kann frühzeitig reagieren!
Anderes Szenario heute ist Freitag, die Kaffeemaschine an und alle gehen nach Hause und dann fängt die Kaffeemaschine an zu schmorren. Kein Mitarbeiter mehr da und die feuerfeste Unterlagen kann mir etwas nützen. Klar wenn da ja jetzt Holzschränke drüber hängen wahrscheinlich weniger, aber ich habe einen gewissen Schutz! Wie lange? Das vermag ich nicht zu beurteilen!
Andere Geschichte! Rauchmelder Pflicht! Viele Verwaltungen wollen Rauchmelder! Da frage ich mich wofür? Während der Arbeitszeit sind doch Mitarbeiter dort! Der Rauchmelder warnt mich vor Rauch und hilft mir nachts wenn ich schlafe, Tagsüber schlafe ich, also rieche ich doch das etwas brennt. Wenn dann keiner da ist, nutzt mir der Rauchmelder auch nichts wenn es kann eh keiner reagieren wenn er piepet.
Und bitte Vorsicht! Ich rede von Rauchmeldern mit Deckenmontage nicht von einer ganzen BMA. Das wird leider häufig verwechselt.
Seht Ihr, da haben wir unzählige Ansätze für eine Diskussion und immer ein für und Wieder und ein Argument hier und eins da.
Persönlich erachte ich die Entwicklung und die Anforderungen die gestellt werden als teilweise unüberwindbar. Was sagt z.B. der Sachversicherer wenn in der Teeküche eine Kaffee Pad Maschine steht und die einen Brand verursacht? Nun ja, ein Gerät was nicht für das Gewerbe ist, was aber in einem Gewerbe genutzt wird, wohlmöglich im haushaltsüblichen Mengen, was auch immer das sein mag. Die Argumentationen und Interpretationen sind da weitreichend und werden immer zu Diskussionen führen.
So und jetzt Kaffee! Aus einer nicht für das Gewerbe zugelassen Kaffee Maschine
Hallöchen,
hat jemand Erfahrungen (am besten, schlechte) mit feuerfesten Unterlagen aus Stoff?
Da ich keinen Link posten möchte, hier der Text des Online-Händlers dazu:
"Feuerfestes Pad Universal Schutzhülle Tuch auch für Induktion geeignet Herd Fondue Raclette Mikrowelle, Kamin, Hot Stone"
Laut Hersteller soll die Matte aus Aramidfaser bestehen, "TÜV SÜD bescheinigt nach DIN EN ISO 11925-2" und "geprüft durch SGS".
Bei uns sind die Matten gerade im Einsatz, ich persönlich fände Fliesen oder Natursteinplatten vertrauenerweckender.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
Klaus
Hi,
in Bayern war die Verpflichtung, Elektrogeräte wie Wasserkocher, Tauchsieder und ähnliche Geräte nur auf nicht brennbaren Unterlagen abzustellen, bis 2012 in der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) enthalten.
Bei der Novellierung der Verordnung Ende 2012 wurde diese Verpflichtung gestrichen, weil sie sich als nicht praxisgerecht erwiesen hat. Die Einhaltung der Herstellervorgaben zum sicheren Betrieb ist aus brandschutztechnischer Sicht vollkommen ausreichend.
Aus fachlicher Sicht ist die generelle Forderung nach nicht brennbaren Unterlagen egal welcher Art unsinnig und wurde aus guten Gründen aus der VVB gestrichen. Eine Küchenarbeitsplatte bekommst du mit einem kleinen Elektrogerät i.d.R. nicht in Brand. Die Schränke darüber jedoch unter Umständen schon. Ebenfalls sehr beliebt sind auch Vorhänge o.ä. in der Nähe der Geräte, die für die Brandweiterleitung sorgen. Und was macht der Kunststoff im Brandfall? Er schmilzt und fließt brennend von der Fliese runter (warum gibt es eigentlich keine Vorgaben, wie groß die nicht brennbaren Unterlagen unter den Geräten sein muss, um eine Brandweiterleitung wirksam zu verhindern? Vermutlich weil die Maßnahme mit der gewünschten Wirkung nicht sinnvoll umsetzbar ist ). Ergo eine Maßnahme, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts nutzt, aber unter Umständen sogar ordentlich kostet (Beschaffung nicht brennbarer Unterlagen, Arbeitsaufwand des Aufstellens).
schöne Grüße
Hallo,
da ja das Durchschmelzen des Kunststoffes durch Kurzschlüsse / Thermische Einwirkung vermieden werden soll, habe ich jetzt einen Zwischenstecker mit Schalter "einbauen" lassen. Statt den Stecker tagsüber ständig zu ziehen und evtl. eine beschädigung der Steckdose zu riskieren, wird der Strom jetzt einfach nach Verwendung schon an der Steckdose abgeschaltet. In meinen Augen ist damit der Wasserkocher / Mikrowelle / Kaffeemaschine vor solchen Auswirkungen geschützt.
Gruß Frank
Hallo,
Alles anzeigenHallöchen,
hat jemand Erfahrungen (am besten, schlechte) mit feuerfesten Unterlagen aus Stoff?
Da ich keinen Link posten möchte, hier der Text des Online-Händlers dazu:
"Feuerfestes Pad Universal Schutzhülle Tuch auch für Induktion geeignet Herd Fondue Raclette Mikrowelle, Kamin, Hot Stone"
Laut Hersteller soll die Matte aus Aramidfaser bestehen, "TÜV SÜD bescheinigt nach DIN EN ISO 11925-2" und "geprüft durch SGS".
Bei uns sind die Matten gerade im Einsatz, ich persönlich fände Fliesen oder Natursteinplatten vertrauenerweckender.
Was meint ihr dazu?
Keine Erfahrungswerte dazu.
Alles anzeigenHi,
in Bayern war die Verpflichtung, Elektrogeräte wie Wasserkocher, Tauchsieder und ähnliche Geräte nur auf nicht brennbaren Unterlagen abzustellen, bis 2012 in der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) enthalten.
Bei der Novellierung der Verordnung Ende 2012 wurde diese Verpflichtung gestrichen, weil sie sich als nicht praxisgerecht erwiesen hat. Die Einhaltung der Herstellervorgaben zum sicheren Betrieb ist aus brandschutztechnischer Sicht vollkommen ausreichend.
Aus fachlicher Sicht ist die generelle Forderung nach nicht brennbaren Unterlagen egal welcher Art unsinnig und wurde aus guten Gründen aus der VVB gestrichen. Eine Küchenarbeitsplatte bekommst du mit einem kleinen Elektrogerät i.d.R. nicht in Brand. Die Schränke darüber jedoch unter Umständen schon. Ebenfalls sehr beliebt sind auch Vorhänge o.ä. in der Nähe der Geräte, die für die Brandweiterleitung sorgen. Und was macht der Kunststoff im Brandfall? Er schmilzt und fließt brennend von der Fliese runter (warum gibt es eigentlich keine Vorgaben, wie groß die nicht brennbaren Unterlagen unter den Geräten sein muss, um eine Brandweiterleitung wirksam zu verhindern? Vermutlich weil die Maßnahme mit der gewünschten Wirkung nicht sinnvoll umsetzbar ist ). Ergo eine Maßnahme, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts nutzt, aber unter Umständen sogar ordentlich kostet (Beschaffung nicht brennbarer Unterlagen, Arbeitsaufwand des Aufstellens).
Einen solchen Aufwand würde ich so nicht sehen.
Ansonsten kann man diese Sichtweise durchaus teilen.
Doch die Praxis sieht halt anders aus und ich habe bis
jetzt keinen Unternehmer erlebt, der wegen einer
solchen Bemängelung im Rahmen der BVS, dann vor
Gericht zieht. Da man diese "Forderung" einfach
umsetzen kann.
Und bezüglich Sinn oder Unsinn...da würde mir ganz
viel im betrieblichen Brandschutz einfallen. Das ist
halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Gruß
Simon Schmeisser
Auf Empfehlung einer externen Sifa wurden bei uns vor einigen Jahren die Kaffeemaschinen und Wasserkocher mit Blechen unterlegt. Unsere Werkstatt hat bei der Gelegenheit Restbleche zurechtgeschnitten und war sogar froh darüber, das Lager leer zu bekommen.
Optisch fällt das schon lange niemandem mehr auf und die Unterlagen lassen sich gut sauber halten.
Eine hemdsärmelige Lösung, die in unserem kleinen Gebäude kein großer Kostenfaktor war.
Danke!