Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Im Oktober 2014 ist mehr oder weniger unbemerkt von der breiten Arbeits-Öffentlichkeit die Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen worden.
Sie enthält nichts spektakulär Neues. Konsequenterweise wird das Thema psychischen Belastungen durch externe physikalische Einflüsse beim Namen genannt, die Telearbeit und der Telearbeitsplatz werden besprochen und Anforderungen bei künstlich optischer Strahlung sind neu.
Wichtig für mich - eher Bildschirmarbeitsverordnung geprägter Mensch - ist, dass diese Verordnung in die neue Arbeitsstättenverordnung integriert und damit unwirksam wird! Da bin ich ja mal gespannt.