Neue Arbeitsstättenverordnung - Bildschirmarbeitsverordnung Adé!

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  • Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Im Oktober 2014 ist mehr oder weniger unbemerkt von der breiten Arbeits-Öffentlichkeit die Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen worden.


    Sie enthält nichts spektakulär Neues. Konsequenterweise wird das Thema psychischen Belastungen durch externe physikalische Einflüsse beim Namen genannt, die Telearbeit und der Telearbeitsplatz werden besprochen und Anforderungen bei künstlich optischer Strahlung sind neu.


    Wichtig für mich - eher Bildschirmarbeitsverordnung geprägter Mensch - ist, dass diese Verordnung in die neue Arbeitsstättenverordnung integriert und damit unwirksam wird! Da bin ich ja mal gespannt.


    Das BMAS gibt hierzu diese Presseerklärung heraus.

    Hildegard Schmidt


    Ergonomiecampus

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  • Hallo, im Kölner Stadtanzeiger wurde publiziert, dass wir erst Mal weiter mit der Artikelverordnung - Arbeitsstättenverordnung / Bildschirmarbeitsverordnung etc. arbeiten können.
    Der Link zum Beitrag ist hier.


    Tageslicht am Arbeitsplatz = Hauptknackepunkt
    (Zitat Anfang)


    "Absurde Vorgaben
    Gegen den bisherigen Entwurf war die Wirtschaft Sturm gelaufen. Sie sprach von teils "absurden Vorgaben" und warnte vor überbordender Bürokratie. Als Beispiel wurde die Verpflichtung genannt, abschließbare Spinde am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Vor allem die Vorschrift, Tageslicht auch in
    Pausenräumen zu gewähren, stieß auf Ablehnung.

    Etliche Betriebe und Verwaltungen hätten Kantinen für ihre Mitarbeiter schließen müssen, weil keine Fenster vorhanden sind. Läden und Imbisse in Flughäfen und Bahnhöfen wären ebenfalls in Frage gestellt, da in den meisten Fällen die geforderte "Sichtverbindung nach außen" fehlt. Für Toiletten und Erste-Hilfe-Räume hatte der Bundesrat diese von Nahles vorgesehene Pflicht bereits aufgehoben.

    Viele Empfangsbereiche ohne Tageslicht

    Ähnliche Probleme hätten für Labore und Untersuchungszimmer in Krankenhäusern gedroht. Auch viele Empfangsbereiche in Hotels, Arztpraxen oder
    Verwaltungsgebäuden hätten keine zulässigen Arbeitsstätten mehr sein dürfen.
    "(Zitat Ende, Kölner Stadtanzeigen Online 26.02.15)

    Hildegard Schmidt


    Ergonomiecampus

  • Hallo,


    ich sehe das ähnlich wie Du. Die ArbStättVO bringt doch eigentlich nicht viel Neues. Tageslicht und/oder Blick nach draussen wurde schon in älteren Werken gefordert. Da wurde sogar ein Wert für die Größe der Fensterflächen (5% der Raumfläche) gefordert. Gut der abschließbare Schrank/Spind direkt am Arbeitsplatz ist mal etwas Neues. Tele-/Heimarbeitsplätze fallen unter das ArbSchG und sind somit schon von jeher einer GBU zu unterziehen. Ich empfand die neue Version so "absurd" jetzt nicht. Ich denke, hier wird übertrieben und über die Medien negative Politik betrieben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ... Gut der abschließbare Schrank/Spind direkt am Arbeitsplatz ist mal etwas Neues.


    So neu ist das auch nicht, ich würde es eher als gelebte Praxis ansehen. Im gewerblichen Bereich hatte doch bisher in der Regel jeder einen Spind, und im Bürobereich sind abschließbare Rollcontainer auch üblich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.



  • ... Gut der abschließbare Schrank/Spind direkt am Arbeitsplatz ist mal etwas Neues.


    So neu ist das auch nicht, ich würde es eher als gelebte Praxis ansehen. Im gewerblichen Bereich hatte doch bisher in der Regel jeder einen Spind, und im Bürobereich sind abschließbare Rollcontainer auch üblich.



    Ich sehe das auch so. Rollcontainer oder abschließbare Schränke hat fast jeder im Büro. Nur war es bisher nicht in der ArbStättVO schriftlich verankert. Die Spinde waren dann auch nicht direkt am Arbeitsplatz sondern im Sozialraum. Die Werkzeugkiste am Werkplatz war vielleicht noch mit einem Vorhängeschloss abschließbar.
    Die berühmten Verkaufsräume in Bahnhöfen waren früher schon "nicht genehmigungsfähig" ?( Wobei hier die genehmigende Behörde oftmals über die Schaufenster die Sicht "nach aussen" zugelassen hat. Ein Archiv ist für mich kein Arbeitsplatz, sofern dort nicht acht Stunden am Tag dauerhaft gearbeitet wird. Ein Raum, indem ab und zu Akten ein- oder ausgebracht werden, ist K E I N Arbeitsplatz. Also nix Neues im Westen..........

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  • Hallo Sifas,

    So neu ist das auch nicht, ich würde es eher als gelebte Praxis ansehen.

    Also nix Neues im Westen


    Richtig. Nichts wirklich Neues.
    Warum aber dann der Stopp bzw. der Auftrag zur Neuformulierung der Verordnung? Dafür muss es ja einen Grund geben. ?(


    Und da beunruhigt mich dieses Zitat:

    Gegen den bisherigen Entwurf war die Wirtschaft Sturm gelaufen. Sie sprach von teils "absurden Vorgaben" und warnte vor überbordender Bürokratie.

    Wie haben diese Betriebe in der Vergangenheit ihren ordnungsgemässen Betrieb sichergestellt?


    Ich vermisse die dringend notwendige Diskussion über die Schutzziele in Deutschland. ;(
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Ich habe mal im BMAS angerufen, um die Hintergründe zu erfahren. Eine echte post-mortum Analyse gab es wohl nicht. Der Rückmeldung ist zu entnehmen, dass eher der "schlechten Presse" ein Vorwurf gemacht wird, warum die Verordnung gestoppt wurde...


    Meine Vermutung:
    Insgesamt war der neue Verordnungstext dermaßen umfangreich, dass er kaum vollständig gelesen, geschweige denn verstanden worden ist. Als man dann über die Stelle stolperte - ich übertreibe mal ein bisschen - "Tageslicht für alle", war dies wohl auch ein Grund, erst einmal die Verordnung anzuhalten. Die genauen Gründe werden wir nicht erfahren. Tatsache ist, dass weder das Ministerium noch die exekutiven Behörden eine kluge Marketingstrategie zu diesem Thema aufgelegt haben.


    Arbeitsstätten liegen nicht im politischen Trend:
    Überlege mal, wie lange der Markt und der Benutzer auf Nanotechnologie vorbereitet wurde???!!!! Sogar eine Ausstellungseinheit in der DASA Arbeitswelt Ausstellung ist dem Thema gewidmet. Hast Du jemals Entrüstung oder Verbraucherproteste gelesen, dass irgendein Lebensmittel dank Nanotechnologie nun länger knusprig in der Milch bleibt oder Deine Autoscheibe den Regen perfekt abpellen lässt...? Nö, auch die dazugehörigen gesetzlichen Voraussetzungen wurden ohne Murren & Knurren verabschiedet. Keine Verbraucherproteste oder Bürgerintiativen gegen unsichtbare Gefahren, beispielsweise.
    Mein Fazit: Mit der ergonomischen Ausstattung von Arbeitsstätten ist ein monetärer Nutzen kaum nachweisbar. Bessere Arbeitsstätten sind zunächst lästig, wie viele andere Themen im Arbeitsschutz. Also, erst Mal stoppen - anstatt zu schauen, was nutzt allen...

    Hildegard Schmidt


    Ergonomiecampus

  • Hallo Kollegen,


    "Im Dezember 2016 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) durchgesetzt. Daraus folgt, dass die bis dahin bestehende Bildschirmarbeitsverordnung als alleinige Verordnung außer Kraft tritt und in die ArbStättV eingefügt wird. Dieser Ratgeber beruht bis auf weiteres auf der ehemaligen Verordnung, die noch nicht zur Gänze in die Arbeitstättenverordnung eingefügt wurde" (Quelle im Anhang).


    Kennt jemand den aktuellen Stand?


    VG Reinhard

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