Verwaltungs BG

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  • Hallo! Ich habe die Ausbildung bei der BGN absolviert und die LEK zur Präsensphase 4 der BGW abgelegt. Bisher war ich auch meist für Lebensmittelbetriebe und BGW Betriebe als externe Fachkraft tätig und habe damit auch ausreichend zu tun. Allerdings gibt es da jetzt einen VBG Kunden den ich unbedingt betreuen möchte. Weiß jemand wie eng die VBG das sieht, wenn man nicht den fachspezifischen Teil bei denen absolviert hat? Ich habe z.b bei der BGHM die Erfahrung gemacht, das es da kein Problem ist... Wie ist eure Erfahrung?


    Gruß
    Thomas

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  • Moin Thomas,


    da gibt es nur eines: Bei der VBG nachfragen, ob der branchenspezifische Teil in Deinem speziellen Fall erforderlich ist oder nicht, und sich - vor allem falls der branchenspezifische Teil nicht erforderlich ist - sich dies schriftlich bestätigen zu lassen.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Guten Morgen,


    ich habe mehrere Zulassungen durch die BG'en (GroLa, Chemie, Metall) und bin jetzt seitvier Jahren bei BGW und VBG. Für die BGW habe ich keine weitere Zulassung benötigt. Die VBG bestand auf eine Prüfung. Ich habe daraufhin von zu Haus eaus die CD bearbeitet und dann am Rechner die Prüfungsfragen beantwortet. Test bestanden und Zulassung erhalten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Guten Morgen,


    Auskunft der VBG an mich vor etwa einem viertel Jahr: Sie müssen erst einen Grundlehrgang in Sachen Büro besuchen. Dann können Sie sich zum Fachteil bei der VBG anmelden. Akzeptiert hätten sie z.B. den "ERB Bildschirmarbeitsplätze - ergonomisch gestalten" von der BGHM.
    Ok, es wird Kollegen geben, die sagen "Kein Mensch fragt danach, ob du einen Ausbildungsnachweis für die passende BG hast, denn letztendlich entscheidet der Auftraggeber, ob du befähigt bist." Aber ich persönlich finde es immer besser, wenn man sich da nochmal schlau macht
    Ansonsten ... am besten persönlich nachfragen. Das ist immer das Sicherste. Das sehe ich auch so.


    Schönen Tag!
    Elena

  • .... Die VBG bestand auf eine Prüfung. Ich habe daraufhin von zu Haus eaus die CD bearbeitet und dann am Rechner die Prüfungsfragen beantwortet. Test bestanden und Zulassung erhalten.


    Bist Du sicher, dass die VBG war? Bei lief das so mit der BGW ab.


    Zur VBG kann ich aus eigener Erfahrung sagen: Nach Absolvierung der "Büro und Verwaltung" habe ich nachgefragt, ob dies auch für die Zeitarbeit reicht. Antwort war: Nein, da bräuchte ich auch die Branchenspezikation.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Moin,


    bei der VBG ist der jeweilige Bereich (hier gibt es mehrere! Siehe Anhang der DGUV V2 der VBG), also die letzten 3 Tage der Ausbildung praktisch an einer Akademie zu durchlaufen. Dabei gibt es eine Arbeitsaufgabe, die von einer Gruppe gelöst wird, wobei jeder Einzelne seinen erkennbaren Beitrag leisten muß.


    Es hilft nix: Direkt bei der VBG informieren!


    Die Krux dabei ist: Lernen ist im letzten Teil nicht mehr angesagt. Hier geht es ans Eingemachte. Wenn dann auch noch das Fachliche für den Bereich fehlen sollte, wird's eng.


    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich habe gestern mit VBG gesprochen, da ich auch einen Kunden der bei Ihr versichert ist. Also Prüfung ja, man muss aber auch als Nichtmitglied die Anpassungsphase nicht zahlen, wenn man den Nachweis (Vertrag) liefert das man den Kunden betreut. Dann läuft das wie bei Mitgliedern ab. Also alles kostenfrei.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis


    Jens