Echt jetzt? Wo soll der denn installiert werden. Sofern man einen Tisch in der Höhe verstellt, hat man sich im Vorfeld zu vergewissern, dass der Tisch frei steht, also sich nirgends verfangen kann. Ich wüsste jetzt nicht, wo ich mich klemmen könnte? Beim besten Willen nicht. Außer den Tischbeinen (2) bewegt sich alles mit.
Höhenverstellbarer Schreibtisch - dynamisch Sitzen und Stehen
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Hildegard Schmidt -
6. Januar 2015 um 14:19 -
Erledigt
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Ich wüsste jetzt nicht, wo ich mich klemmen könnte?
Wenn der Tisch freisteht ja. Aus meiner erfahrung ist das oft nicht der Fall. Da sind andere Tische, Rollcontainer, Schränke, Regale oder die Wand.
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Wenn der Tisch freisteht ja. Aus meiner erfahrung ist das oft nicht der Fall. Da sind andere Tische, Rollcontainer, Schränke, Regale oder die Wand.
Ich weiß nicht, was ihr für Tische habt. Einklemmen ist bei unseren Tischen nicht möglich. Der Rollcontainer ist viel niedriger als der Tisch runterfährt. Der Tisch hat "frei" zu stehen. Ansonsten kannst Du diesen nicht hoch und runter fahren.
Wenn Axel Recht hat (hat er) und so argumentiert, dann muss ich eine Zweihandschaltung oder eine Schaltleiste an den Klemmpunkten installieren.
Das wäre wie ein Pürierstab mit Schutzkorb vor der Schneide.
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Hallo,
also das ist das einzige was ich in der Bedienungsanleitung des Tisches finde.
Ist eine Anweisung die Tische 25 mm umlaufend frei zu stellen ausreichend?
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Hallo,
also das ist das einzige was ich in der Bedienungsanleitung des Tisches finde.
Ist eine Anweisung die Tische 25 mm umlaufend frei zu stellen ausreichend?
Was sagt denn deine Gefährdungsbeurteilung
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Moin Florian,
die 25mm sind als Spaltmaß für Fingerverletzungen korrekt.
Gruß Frank
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Wohl alles oder nichts, meine Gefährdungsbeurteilung sagt erst Rechtliche oder Normative Vorgaben zu berücksichtigen und dann eine Risikobeurteilung nach Nohl durchzuführen.
rechtliche oder normative Vorgaben - finde ich keine (Außer vllt. die vom Hersteller...)
somit Risikobeurteilung:
Eintrittswarscheinlichkeit 2 / Schadensschwere 2 = Ergebnis 4 > Maßnahmen zur Veringerung des Risikos sind angezeigt:
Maßnahme 25 mm Abstand lt. Herstellerangabe
aber Passt das dann so?
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Moin Florian,
die 25mm sind als Spaltmaß für Fingerverletzungen korrekt.
Gruß Frank
Hallo Frank,
hast du eine Quelle ?
Grüße
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Moin Florian,
fauler Sack oder ist bei Dir Google kaputt In dem Fall will ich mal nicht so sein
https://www.bghm.de/uploads/tx_ttp…10.4.2.3_04.pdf
Gruß Frank
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Moin Florian,
fauler Sack oder ist bei Dir Google kaputt In dem Fall will ich mal nicht so sein
https://www.bghm.de/uploads/tx_ttp…10.4.2.3_04.pdf
Gruß Frank
Tolles Schema. Danke
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Moin Florian,
fauler Sack oder ist bei Dir Google kaputt In dem Fall will ich mal nicht so sein
https://www.bghm.de/uploads/tx_ttp…10.4.2.3_04.pdf
Gruß Frank
Ne Frank ich hab nur gestern das Internet gelöscht deswegen bin ich nicht selber drauf gekommen.
Vielen Dank
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Gern geschehen Ich verwende die Übersicht ganz gerne, die versteht eigentlich jeder.
Gruß Frank
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25 mm umlaufend frei zu stellen
meiner steht 25 cm frei, aber wenn ich das Fenster offen stehen habe und hochfahre ---dann muss ich schnell sein.
Hier noch was zu den Maßen. Hatten wir bei einem Netzwerktreffen.
VG Reinhard
P.S. Frank war schneller
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Ich weiß nicht, was ihr für Tische habt.
Meiner ist nicht elektrisch höhenverstellbar und eine Winkelkombination, also Schreibtisch, Winkelecke, Schreibtisch. Hätte ich jetzt einen solchen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch, wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass nur eine Schreibtischplatte höhenverstellbar ist, der Rest bleibt auf der niedrigen Höhe. Schon habe ich eine Quetschkante zwischen den beiden Platten. Das dürfte eine häufige Anordnung sein. Natürlich kann man da organisatorisch, sprich über Unterweisung, entsprechend verfahren, aber die technische Lösung hat eigentlich Vorrang.
Kraftbegrenzung beim Verfahren kann bei einem Schreibtisch durchaus möglich sein, kann man ja z.B. über den Strom für den Motor steuern. Eine relativ einfach auszuführende Zweihandschaltung dürfte technisch auch nicht so aufwändig sein.
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Durch die Bewegungen der Hubsäulen besteht Verletzungsgefahr. Wenn sich Personen oder Gegenstände beim Bedienen des Tischuntergestells in dessen Wirkungsbereich aufhalten, besteht halt Quetschgefahr.
Zweihandschaltung
Bin auch Deiner Meinung. Wenn es das noch nicht gibt sollten wir uns das patentieren lassen
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Dann geht doch auch bestimmt sicher Geschwindigkeit und Kraftbegrenzung.
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Ich habe schon mal einen Prospekt eines elektrisch verstellbaren Tisches in der Hand gehabt, der bei einer "Kollision" mit einem Hindernis die Tischplattesofort anhält und ein Stück zurückfährt. Das sollte zum Beispiel die Quetschungen verhindern, die AxelS in #55 erwähnt hat. Der Hersteller nannte das Einklemmschutz. Das Papier habe ich aber nicht mehr.
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Ich habe schon mal einen Prospekt eines elektrisch verstellbaren Tisches in der Hand gehabt, der bei einer "Kollision" mit einem Hindernis die Tischplattesofort anhält und ein Stück zurückfährt. Das sollte zum Beispiel die Quetschungen verhindern, die AxelS in #55 erwähnt hat. Der Hersteller nannte das Einklemmschutz. Das Papier habe ich aber nicht mehr.
War vermutlich aber mehr zum Schutz von Kabeln und anderen Leitungen gedacht
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War vermutlich aber mehr zum Schutz von Kabeln und anderen Leitungen gedacht
Warum auch nicht, klappt auch bei Fingern. Der Hersteller macht sicher gern eher mit dem Fingerschutz Werbung, als mit dem Kabelschutz .
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