Die Kosten übernimmt dabei der AG, da er für die Beschaffung von Arbeitsmitteln verantwortlich ist.
Hallo, ich weis der Beitrag ist etwas älter. ABER ich meine irgendwo eine Erklärung / Verordnung gesehen zu haben das es einen Zuschuss für einen Stuhl gibt aber nicht für einen höhenverstellbaren TIsch.
Wenn dem so war, wäre einer so lieb und könnte mir mitteilen wo das genau steht ? In den Richtlinien ist im groben nur beschrieben wie die Anordnung sein sollte.