Betreuung von Honorarkräften und Dozenten

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Diese Probleme haben wir auch.
    Bei uns arbeiten viel Journalisten, teileweilse als Feste Angestelte und teilweise als Honorarkräfte.
    Zusätzlich gibt es bei uns noch die Kollegen mit Honorarrahmenverträgen.
    Wir machen die Grundunterweisung für alle und auch alle Arbeitsplätze sind identisch ausgerüstet, da es sich auch oft um Wechselarbeitsplätze handelt.
    Bei z.B.: Bildschirmbrillen gibt es da unterschiede, hier verhandeln dann die Personalvertretungen über eventuelle zuschüsse.


    Ich betrachte alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeit gleich und alle müssen die Unterweisungen machen.
    Sonst werden sie bei uns wie Besucher behandelt und dürfen sich nicht alleine im Haus bewegen.
    Zumindest ist dies der Plan, an der Umsetztung arbeiten wir noch.


    Aber richtig ist, das das Gestzt unterschiede bei den verschiedenen Beschäftigungsformen macht.
    Und die Unternehmen machen meist unterschiede wenn sie dadurch Geld sparen können.


    Ws alles Menschen und sollten somit gleich behandelt werden.

    Gruß
    Wolfgang

  • ANZEIGE
  • Den Freiberuflern kann ich den Besuch beim Doc nur im Rahmen der jährlichen allgemeinen Unterweisung ans Herz legen.


    Die Beschäftigten bekommen im Bedarfsfall Otoplastiken gestellt, den Freiberuflern kann ich nur empfehlen, sich selbst darum zu kümmern, mit dem Hinweis, dass sie auch die Kosten tragen müssen.

    Naja ... ich sehe das so ... die Freiberufler müssen wenn nötig auch Pflicht Vorsorgen machen und Gehörschutz tragen, das aber auf Ihre eigenen Kosten.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Guudsje,


    ich hoffe doch ihr habt auch die Honorarkräfte, z.B. im Rahmen eurer AGB's, auf die Einhaltung der Spielregeln im Hause verpflichtet?! Letztendlich ist es dann deren Entscheidung ob sie sich daran halten und entsprechend weiterbeschäftigt werden (wollen). ;)


    In Ausübung Deiner gehörigen Aufsichtspflicht kontrollierst Du selbstverständlich im Rahmen Deiner Rundgänge die Einhaltung dieser Spielregeln und weist die Betroffenen im Falle eines Falles darauf hin. Und et voilà - alles ist gut!!! Clever, oder?!?!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin Kelte,


    EINSPRUCH! Die ArbMedVV greift für die Honorarkräfte meines Erachtens nicht, und Pflichtvorsorgen muss niemand machen. Der Einzige, der bei der Pflichtvorsorge etwas machen MUSS ist der Arbeitgeber. Niemand kann einen Beschäftigten zwingen, an einer Pflichtvorsorge teilzunehmen. Was der Arbeitgeber dann mit dem Beschäftigten dann macht, steht auf einem anderen Blatt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • EINSPRUCH! Die ArbMedVV greift für die Honorarkräfte meines Erachtens nicht, und Pflichtvorsorgen muss niemand machen. Der Einzige, der bei der Pflichtvorsorge etwas machen MUSS ist der Arbeitgeber. Niemand kann einen Beschäftigten zwingen, an einer Pflichtvorsorge teilzunehmen. Was der Arbeitgeber dann mit dem Beschäftigten dann macht, steht auf einem anderen Blatt.

    Zwingen nicht aber ich kann Vorgeben was ich erwarte.....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Und et voilà - alles ist gut!!! Clever, oder?!?!

    Moin Michael,


    wenn ich die Führungskraft wäre, wäre das der Ablauf. :whistling: Ob das rechtlich haltbar wäre, wage ich aber zu bezweifeln, da die Vorsorge durch die ArbMedVV geregelt ist und diese eben nicht für die Honorarkräfte gilt. Ob ich dann im Rahmen eines Arbeitsvertrages festlegen kann, dass jemand, der nicht an der Pflichtvorsorge teilnimmt, nicht mehr weiterbeschäftigt wird, wird dann irgendwann ein Arbeitsgericht entscheiden.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guudsje,


    da warst Du mir auch hier mal wieder voraus - Vorsorge hab ich gar nicht auf dem Schirm gehabt. Ist aber hier m.E. auch VÖLLIG irrelevant und daran würde ich nicht einen Gedanken verschwenden.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,
    alles was Du mit den Freiberuflern machst und anbietest ist löblich und auch gut.


    Das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz u.ä. gilt ausschließlich für Beschäftigte und nicht für Selbständige bzw. Freiberufler.


    Rechtlich gesehen machst Du die örtliche Einweisung in den Gebäuden, Flucht-/Rettungswege zeigen, betriebliche Besonderheiten und ähnliches. Wer freiberuflich unterwegs ist, hat meistens den Status eines Einzelunternehmers (Selbstständig) und ist somit für seinen Arbeitsschutz selbst veranwortlich. Oftmals sind diese nich einmal (freiwillig) bei einem gesetzlichen UVT versichert.


    Verordnest Du nun deinen Beschäftigten (Versicherten) Gehörschutz, dann ist die Information an die Freiberufler ausreichend. Diese können dann selber entscheiden ob Sie sich ärtzlich beraten lassen oder auch Gehörschutz anschaffen.


    @kelte
    da gibt es weder was zu verlangen noch vorzugeben, ArbMedVV zählt nicht bei Freiberuflern. Etwas "vorgeben" weil wir Arbeitsschützer sind, jedoch keinerlei Rechtsgrundlage haben, finde ich mehr als gewöhnungsbedürftig - oder schickst Du einen Archtihekten zum Hörtest, weil er gerade Stahlbau vor Ort betreut......

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA ()

  • Den Ausführungen von AL_MTSA kann ich vollumfänglich zustimmen.
    Als Freiberufler welcher ich bin, kann ich -muss aber nicht. Letztendlich sollte man aber den Weg einschlagen welcher nicht auf Konfontation mit dem Auftraggeber führt.
    Meine Gesundheit steht steht an erster Stelle. Was ich anderen empfehle oder empfohlen bekomme, werde ich selbst mir nicht verweigern. Bin nicht immun.
    Gruß Martin

  • ANZEIGE
  • Ist aber hier m.E. auch VÖLLIG irrelevant und daran würde ich nicht einen Gedanken verschwenden.

    Moin Michael,


    Jein. Ich klammere mich ja nicht nur an Paragrafen und Verordnungen, sondern versuche, die Dinge praktikabel anzugehen, damit alle letztendes jeden Abend wieder so gesund nach Hause gehen, wie sie morgens angekommen sind. Mir ging es erst einmal um die rechtliche Seite. Da sehe ich uns weder bei der Vorsorge noch bei der PSA im Boot.


    Die Lösung, die mir vorschwebt ist folgende:


    Im Rahmen der Vorsorge können auch die Freiberufler einen Termin beim Doc, der die Tätigkeiten und die Arbeitsstätte bereits kennt, wahrnehmen und müssen dafür halt löhnen. Wer nicht will, der will halt nicht. Das wäre für mich der praktikabelste Weg für alle.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Mann!!!


    Hochkarätige öffentliche Verwaltung mit einem Topp-Mann, der sich um alles kümmert.


    Jetzt bin ich aber enttäuscht von dir. :Lach:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hochkarätige öffentliche Verwaltung mit einem Topp-Mann, der sich um alles kümmert.

    Moin Siggi,


    Du meintest sicher:


    DIE hochkarätige öffentliche Verwaltung mit DEM Top-Mann, der sich um alles kümmert. :44:


    Es sei Dir in der Eile des Schreibens verziehen, aber dass mir das nicht noch einmal vorkommt. :rolleyes:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • So,


    jetzt ist die Verwirrung komplett Klick


    Ich habe Musikschullehrer, die freiberuflich sind und einen Vertrag mit uns haben. Die Räumlichkeiten, in denen sie den Unterricht erbringen müssen sind vorgegeben. Die Zeiten, in denen sie die Leistung erbringen müssen, sind durch den Stundenplan vorgegeben. Nach dem urteil des Bundesarbeitsgerichtes bedeutet das für mich, dass ich diese wie Beschäftigte behandeln muss. Demnach z.B. auch Vorsorge gemäß ArbMedVV und Bereitstellung von PSA gegen Lärm.


    Spannendes Thema. Ich werde es mal an die BG/Uk durchreichen. Mal schauen, wie die sich positionieren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank, Du befindest dich hier auf dem schmalen Brett von Scheinselbstständigkeit/RV-pflichtigem Selbstständigem. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben im Rundschreiben 20100413 im Anhang 5 dazu einiges geschrieben. Grundsatz ist, dass Lehrer, die durch Übernahme weiterer Nebenpflichten in den Schulbetrieb eingebunden sind, sind abhängig Beschäftigt. Dozenten/Lehrbeuftragte, die von vornheiren zeitlich und sachlich begrenzt ihrer Lehrverpflichtung nachgehen, sind nicht abhängig beschäftigt.


    Es ist die Aufgabe es Auftraggebers, zu prüfen, ob ein Mitarbieter selbstständig ist oder nicht.


    Dennoch ist bei selbstständigen Einzelunternehmern auch auf die Koordinationspflichten und auf die Regeln in der BetrSichV zu achten.

  • Hallo Frank,


    in der Vergangenheit war ich an einer Hochschule beschäftigt. Da gab es genau diese Konstellation.


    Der Tenor war immer: Alle Vorsorgen und Betreuungen sind für die Mitarbeiter, die bei uns voll oder teilweise beschäftigt sind. Honorarkräfte sind selbstständig und fallen nicht unter diese Regelung. (Das war dabei die UK NRW.)
    Selbstständige sind für sich selber verantwortlich. X(

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,
    Freiberufler bzw. Selbstständige fallen nicht in die Gruppe der Beschäftigten.
    Natürlich ist einem freiberuflichen Musiklehrer keine Vorsorge vom Arbeitgeber anzubieten.
    Als Selbstständige sind sie selbst für sich verantwortlich.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • ANZEIGE
  • so ist es auch.
    Die Definition beinhaltet zwar bspw. Praktikanten, Aushilfen und Leiharbeiter u.ä. aber keine Selbstständigen oder Freiberufler. Oftmals sind diese (leider) nicht einmal gesetzlich (freiwillig) unfallversichert.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • so ist es auch.

    Nur scheint es das BAG anders zu sehen. Nach dessen Rechtsauffassung kann man zwar selbstständig sein, aber trotzdem als Beschäftigter gelten. Seltsame Sichtweise. Mal schauen, wie sich meine UK positioniert.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.