Ich würde es so sehen, dass die freiberuflich Tätigen mit euch einen Werkvertrag eingegangen sind und ihr ihnen somit nur eine sichere Arbeitsstätte zur Verfügung stellen müsst und sie auf besondere Gefahren, Brandschutzordnungen etc. hinweisen müsst. Eine weitere Betreuung durch Euch steht ihnen, außer der Benennung eines Koordinators, nicht zu, es sei denn, ihr vereinbart etwas anderes.