Pelletheizung

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Morgen!
    Suche Infos zum Thema "Pelletheizungen inkl. Pelletlager".
    Die Problematik der CO Bildung usw. ist bekannt.
    Hat da jemand schon mal was erstellt / bearbeitet oder weiss wo ich Infos finde.
    Fällt die Anlage unter das BImSchG?
    Gruss!

  • ANZEIGE
  • Moin,


    auch wenn der Thread schon etwas älter ist, muss ich ihn aus aktuellem Anlass wiederbeleben. Gerade hat mir ein Kollege mitgeteilt, dass er mit einem Kollegen "rumgemault" hat, der mit dem Oberkörper in einem Pelletlager in einem unserer Objekte hing, um dort irgendwelche Kontrollarbeiten durchzuführen. Bis heute wusste ich gar nicht, dass wir in verschiedenen Objekten Pelletheizungen betreiben. Art und Größe der Lager sind mir bislang unbekannt, genau so wie, die Tätigkeiten, die dort von unseren Leuten verrichtet werden. Die Häufigkeit der Tätigkeiten, sowie der betroffene Personenkreis und die Expositionszeiten kenne ich auch noch nicht.


    Bevor ich aber jetzt das Thema aufgreife, würde ich gerne ein paar Anhaltspunkte haben, auf was im Rahmen einer Begehung und der Grunddatenerhebung zu achten ist. Natürlich hole ich mir noch externen Sachverstand mit ins Boot, da dieser Bereich jetzt wirklich nicht mein ureigenster Beritt ist.


    Grunddaten, die ich bislang auf dem Schirm habe:


    - Lagerort (ebenerdig / unter Erdgleiche)
    - Lagergröße (Raumvolumen, Tonnage der Pellets)
    - betroffener Personenkreis
    - zu verrichtende Tätigkeiten (Intervalle, Expositionsdauer)
    - Kennzeichnung des Lagers
    - Belüftung des Lagers
    - bislang getroffene Schutzmaßnahmen
    - Alleinarbeit
    - Gefahr der Rückströmung von CO aus der Heizungsanlage (z.B. nicht verschlossenes Abgasmessloch, Undichtigkeiten etc.)
    - Handlungsanweisung für Fremdgewerke (Wartungstechniker, Pelletlieferant etc.)
    - CO-Konzentration
    - CO-Warnanlage vorhanden?
    - Stäube
    - Verfahrensanweisung der vor dem Betreten des Lagers durchzuführenden Tätigkeiten (Ausschalten der Anlage, ausreichende Belüftung etc.)
    - Freimessen? CO-Warner am Körper (regelmäßige Kalibrierung)? Sicherungsposten? Erste-Hilfe? Notrufmöglichkeit?
    - Freigabeverfahren festlegen, dokumentieren und unterweisen.
    - Pflichtvorsorge nach Teil 1 (1) ArbMedVV


    Weitere Vorschläge werden gerne angenommen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Da hast du schon eine Menge


    Stäube hast du ja schon erwähnt. Um große Staubablagerungen zu verhindern müssen die Lagerräume regelmäßig gereinigt werden.


    Ganz hilfreich ist diese Broschüre des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands e. V. (DEPV)

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ANZEIGE
  • Kohlenmonoxid ist nicht zu unterschätzen. Daher würde ich auf eine gute Duchlüftung und evt. Gaswarnung achten.
    Durchlüftung hilft auch gegen andere chemische Stoffe, die im Holz entstehen wie z.B. Formaldehyd und diverse Terpene.
    Staubbildung ist auch nicht ohne, das sind (Hart)holzstäube, welche entsprechend berücksichtigt werden müssen. Siehe TRGS 553. Was Harthölzer sind, siehe TRGS 906, Anlage 1. Das ist deutlich mehr als Eiche oder Buche! Wobei die Wirkdauer eher gering sein wird, so dass davon auszugehen ist, dass keine Schichtmittelwerte überschritten werden.
    Explosionsschutz ist auch relevant, besonders beim Füllvorgang. => Erdung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Reinhard,


    danke, den habe ich bereits. Auch die Fachbereichsinformation der DGUV "Transport und Lagerung von Holzpellets" liegt mir vor sowie die Ausarbeitung aus dem Springer VDI-Verlag aus 2017.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Moin,


    so gestern die Begehung gemacht. Es gibt einiges zu tun. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten. Sobald ich die Gefährdungsbeurteilung fertig habe, stelle ich sie gerne im Downloadbereich ein.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    in Ausnahmefällen müssen unsere Beschäftigten auch mal in die Pelletlager direkt rein (Schrägbodensilo). Da ich dort die Möglichkeit einer erhöhten CO-Gefährdung habe, muss ich den Bereich entsprechend kennzeichnen. Trotz aller Kennzeichnung, CO-Warnern im Lager und tragbaren CO-Warnern kann es im dümmsten Fall passieren, dass ein Kollege in dem Lager umkippt. Alleinarbeit haben wir ausgeschlossen, und es ist ein Sicherungsposten außerhalb des Lagers vorgeschrieben.


    Im Fall der Fälle kann der Sicherungsposten natürlich nicht in das Lager, um den Kollegen, der gerade umgekippt ist, zu retten. Unsere Überlegung ist jetzt, mit einem Geschirr ähnlich der PSAgA zu arbeiten und denn Kollegen quasi "anzuleinen", damit im Fall der Fälle der Sicherungsposten den Kollegen so weit den Schrägboden hinaufziehen kann, dass der Verunfallte möglichst nahe an dem Lagerzugang liegt und ausreichend Sauerstoff erhält.


    Eine bessere Idee haben wir bislang nicht. Vielleicht hat ja jemand von Euch noch einen Geistesblitz?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,


    ich habe mal in einem großen Chemiebetrieb gearbeitet. Dort wurden Behälter immer freigespült/geblasen/frei gemessen. Das hat super geklappt.
    Und als ich meinen Brunnen tiefer gegraben habe (ca. 7m), habe ich die ganze Nacht mit dem Kompressor Luft in den Brunnenschacht geblasen.
    (Damals war ich noch nicht beim Arbeitsschutz) :D


    VG Reinhard

  • ANZEIGE
  • Unsere Überlegung ist jetzt, mit einem Geschirr ähnlich der PSAgA zu arbeiten

    Ähnlich, aber doch nicht gleich. Bei der BGRCI gibt es hierzu vielfältiges Informationsmaterial und auch FAQ.


    Auch daran denken, dass solche Silos oft Entnahmeschnecken besitzen, die durch das Füllgut verdeckt sein können. Diese müssen vor dem Befahrvorgang stillgelegt werden mit entsprechender Absicherung gegen Wiederanlauf.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Ich hätte hier wahrscheinlich 2 BA erstellt. Eine technische für den Begehungsvorgang und eine Gefahrstoff BA für die Gefährdung durch Gase und Stäube.
    Deine Überschrift Kohlenmonoxid passt auch nicht zu einigen Forderungen in der BA. Warum soll jemand gegen Kohlenmonoxid eine FFP2 Maske aufsetzen? Diese wirkt gegen die Holzstäube. Auch das Piktogramm M020 Rückhaltesystem benutzen würde ich eher durch M018, Auffanggurt benutzen, ersetzen, auch wenn dies nicht ganz zu dem passt, was erforderlich ist, es ist immer noch besser passend, als das Rückhaltesystem.
    Mit welcher Kleidung darf man in das Lager? Turnschuhe, Shorts und T-Shirt oder doch was anderes? Wie wird die Kleidung anschließend gereinigt? Haben die Beteiligten, zumindest der Sicherungsposten entsprechende Geräte für einen Notruf vor Ort?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.