Pelletheizung

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  • Moin,


    ich bin tatsächlich dem Ratschlag gefolgt und habe zwei Betriebsanweisungen erstellt. Einmal für Kohlenmonoxid und eine für Tätigkeiten im Pelletlager. Das macht es für die Beschäftigten verständlicher. Die Idee mit dem Rettungsgeschirr haben wir nach Rücksprache mit den Rettungskräften verworfen. Wenn die CO-Konzentration tatsächlich so hoch wird, dass der Kollege sofort und ohne Vorwarnung umkippt, dann haben die stationären Melder versagt, dann haben die tragbaren Melder versagt, und der Kollege hat alle Warnzeichen wie Schwindelgefühl etc. ignoriert. Das sind schon sehr viele Eventualitäten, die zusammenkommen müssen.


    Aus dem Schrägbodensilo bekommt der Kollege den Verunfallten nicht mehr rechtzeitig heraus, wenn die CO-Konzentration so hoch ist, dass er sofort umfällt. Insofern haben wir Eintrittswahrscheinlichkeit gegen Schadensschwere abgewogen und uns gegen das Rettungsgeschirr entschieden. Originalzitat der Feuerwehr (das eine Pelletlager grenzt an eine Fahrzeughalle der Feuerwehr):


    "Den bekommste nur rechtzeitig raus, wenn de des Gescherr an e Hängerkupplung machst, erste Gang unn Vollgas." :44:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Wird das Lager eigentlich nur leer betreten oder besteht die Gefahr des Einsinkens? Sollte letzteres zutreffen kommst Du um weitere technische Maßnahmen nicht herum.
    Die DGUV hat die Regel 113-004 im Februar 2019 aktualisiert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Axel,


    das Lager wird nur dann betreten, wenn entweder nicht genug Material zur Förderschnecke nach unten nachrutscht, d.h. das Lager ist schon nahezu leer oder wenn es Probleme an der Förderschnecke gibt, dann muss das Lager sowieso erst geleert werden, bevor man an die Fördereinheit rankommt. Die hauptsächlichen Kontrollarbeiten sind eine Sichtkontrolle durch Sicht- und Füllstandsfenster. Im Idealfall sind die Kollegen maximal einmal pro Jahr im Lager.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Guudjse


    Ich würde immer ein Rettungsgeschirr bevorzugen. Einfach schon aus dem Grund des Halten und Ziehen der Person.
    Das würde ich aus Sicht der Gefährdungsbeurteilung für die Rettungskräfte betrachten, egal ob ich Retten oder Bergen muss.


    Wir haben bei Retten von Personen aus Behältern diese Sache durchaus Schätzen gelernt.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo zusammen,


    Ich muss das Thema einmal aus der Versenkung holen.
    Ich habe heute einen Kunden besucht und da ist mir aufgefallen, dass ein Holzpellets-Gewebesilo neben der Heizung steht. Das Ganze im Aufenthaltsraum der Mitarbeiter ebenerdig und somit unterhalb der Büros im ersten Stock. (Hoffe es kann sich jeder ein Bild machen)
    Der Raum ist komplett ohne Fenster und würde sagen 10 x 5m. Ein Ausgang ist eine Brandschutz-RS-Tür in die Lagerhalle und der andere Ausgang ist offen und geht Richtung Ausgang Außenbereich ( Habe ein kleine Skizze angefügt)

    Das ist als FaSi mein erster Kontakt mit einer Pellets Heizung und deren Lagerungssystem. Allerdings habe ich bei einem Bekannten im Keller sowas schon einmal gesehen und wurde deshalb stutzig.
    Bei dessen Kellertür stand nämlich Achtung Gefahr Kohlenmonoxid.


    Bei Suchen stoße ich immer wieder auf die VDI 3464, allerdings habe ich diese nicht zur Hand…
    Ich habe immer wieder gefunden, das es die Gefahr von Kohlenmonoxidvergiftung geben kann, Erdung ist wichtig, Feinstaub ist ein Thema.

    Allerdings habe ich jetzt nicht gefunden, ob ich so einen Gewebesack dort aufstellen darf, wo er sich jetzt befindet. Faktisch im Aufenthaltsbereich der MA und nach oben weiterführend zu den Büros ohne baulicher Trennung.



    Mich wundert auch ein wenig, dass der Montagebetrieb dieser Gewebesäcke, nichts zu der Nutzung oder ähnlichem dem Kunden gesagt hat.


    Bin über jeden Input soweit sehr dankbar.


    Grüße,

    Kevin

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  • Moin Kevin,


    schau mal hier.


    Unabhängig davon wird in dem Aufenthaltsraum sicherlich auch gegessen und getrunken, d.h. der Betrieb hat seine "Mensa" quasi im "Heizungskeller". Geht für mich gar nicht. Feinstaub, CO alles richtig, da hat ein Aufenthaltsraum nichts verloren. Wenn es bei Euch so etwas wie einen Energieberater am Ort gibt, kann der Dir sicherlich wertvolle Hinweise und Tipps liefern.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Für mich passt Aufenthaltsraum der Mitarbeiter und ohne Fenster nicht so richtig zusammen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gleich der erste Link unter dem angezeigten alten Text gibt Dir eigentlich alle Infos, die die brauchst.

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    Da spricht man ja schon von einem Lager und nicht mehr von einem Aufenthaltsraum.

    DAs war ein guter Hinweis für Dich von Guudsje.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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