Gibt es bei Euch eine Verfahrensanweisung Vorfalluntersuchung

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  • Hallo Kollegen,

    bei unserem letzten OHSAS Audit wurde bemängelt, dass wir nicht für jeden Unfall / Vorfall eine Vorfalluntersuchung durchführen - dies wird nach OHSAS Kapitel 4.5.3.1 gefordert. Damit das Vorgehen in Zukunft sauber geregelt ist, würde ich es gern aufschreiben. Wie ist dies bei Euch gehandabt? Habt Ihr das Thema in einer Verfahrensanweisung mit erfasst oder ist eventuell eine eigene Anweisung zu dem Thema vorhanden.

    Schon mal besten Dank für ein paar Infos dazu.

    Viele Grüße vom EHS Mann

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  • Hallo EHS Mann,

    bei uns gibt es zum Einen einen Beinaheunfallbericht/Sachschadensbericht, der eine Situation beschreibt, bei der es zum Unfall hätte kommen können. Daraus werden dann präventive Maßnahmen abgeleitet. Zum Anderen, wenn es zum Unfall gekommen ist, gibt es eine sog. Schadensmeldung, in der versucht wird den Unfall nachzuvollziehen, um zu erkennen, ob er noch einmal in solch einer Weise oder ählich auftreten kann. Ist das der Fall, wird aus der Analyse eine Maßnahme abgeleitet, um künftige Unfälle zu vermeiden. Alle Partner- und Subfirmen werden über ein Infoblatt darüber informiert und sollten ihre Mitarbeiter in Toolboxmeetings dahingehend unterweisen. Um wenig Zeit zu verlieren, muss der Bericht innerhalb von 3 Tagen bearbeitet sein. Die Analyse kann länger dauern, vor allem wenn der Verunfallte nicht aussagen kann oder Zeugen gesucht werden.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • ... bei unserem letzten OHSAS Audit wurde bemängelt, dass wir nicht für jeden Unfall / Vorfall eine Vorfalluntersuchung durchführen - dies wird nach OHSAS Kapitel 4.5.3.1 gefordert. ...

    Hallo EHS-Mann,

    Ich antworte ein bisschen spät. Entschuldigung.

    Das Bemängeln ist interessant. Es scheint tatsächlich ernsthafte Auditoren zu geben ;)

    In einem mir bekannten Betrieb mit mehreren 1000 Leuten gibt es im Bereich der psychischen Belastungen überhaupt keine Vorfallsbeurteilungen. Dabei gab es zum Beispiel Abmahnungen, die sich auch aus Sicht des Arbeitgebers als irrtümlich erteilt erwiesen. Nachdem über mehrere Jahre hinweg darüber diskutiert wuerde, ob solche auch aus Arbeitgebersicht ungerechtfertigten Abmahnungen psychische Fehlbelastungen seien, erklärte die Gewerbeaufsicht: "Eine ungerechtfertigte Abmahnung kann auf Seiten des Mitarbeiters zu einer Fehlbeanspruchung führen." Da nun Fehlbeanspruchungen die Folge von Fehlbelastungen sind, und Fehlbelastungen Mitarbeiter gesundheitsverschlechternd fehlbeanspruchen können, lagen also Vorfälle vor, die mindestens zu Erkrankungen hätten führen können und darum erfasst und bewertet werden müssten. Aber selbst solche eindeutigen und einfach identifizierbaren psychischen Fehlbelastungen wollte der Arbeitgeber nicht dokumentieren.

    Im Arbeitsschutz von nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieben gibt es ableitbar aus den Begriffsdefinitionen 3.8 (Erkrankung) und 3.9 (Vorfall) zwölf Arten von Vorfällen. Vier davon wirkenn psychisch fehlbeanspruchend, sind also psychische Fehlbelastungen. Das sind Vorfälle, die …
    … eine mentale Erkrankung zur Folge hatten,
    … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung zur Folge hatten,
    … eine mentale Erkrankung hätten zur Folge haben können,
    … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung hätten zur Folge haben können.

    Bei so vielen Leuten ist es selbst bei bestem Willen des Arbeitgebers nicht möglich, mental (psychisch, psychosozial usw.) fehlbelastensde Vorfälle zu vermeiden. Es gibt dafür auch nicht die erforderlichen Beurteilungsverfahren. Sowohl den externen wie auch die internen Auditoren kümmert das überhaupt nicht. Was würde sagt Euer gestrenger Auditor dazu sagen?

    Übrigens, wenn der Committy Draft 2 für die Norm ISO 45001 so übernommen wird, wie er bis Ende März 2016 zur Diskussion stand, würde eine Kategorisierung von Vorfällen wie bei OHSAS 18001:2007 auch möglich sein. Schöner wäre es natürlich, man käme hier mit gesundem Menschenverstand und ohne Wortklauberei aus, aber im Konfliktfall (und vielleicht insbesondere in Großbetrieben) muss dann doch in einen Standard geguckt werden, der mit sauberen Begriffsbestimmungen Mißverständnisse vermeidet.

    Trotz ISO 45001:2016 (oder ISO 45001:2017?) lohnt es sich vielleicht doch noch, sich OHSAS 18002:2008 anzuschaffen. Das ist OHSAS 18001:2007 mit Hilfen zur Umsetzung. Die sind auch bei der Vorfallsuntersuchung nützlicht.

    Alles Beste,
    achtzehntausendeins

    10 Mal editiert, zuletzt von achtzehntausendeins (3. April 2016 um 16:01) aus folgendem Grund: Mir fällt immer noch was neues ein.