Ein immer wieder auftretendes Thema in unserem Betrieb ist das Rückwärtsfahren mit dem Abfallsammelfahrzeug.
Die Berufsgenossenschaft BG Verkehr bestrebt seit längerer Zeit ein Totalverbot des Rückwärtsfahrens bei Müllsammelfahrzeugen im Sinne der Unfallversicherungsregeln zu schaffen.
Nach meinen Informationen sollte im August/September ein Branchenregelung erarbeitet werden, die präzise Regelungen beinhaltet.
Bei uns ist das Rückwärtsfahren mit Abfallsammelfahrzeugen mittels einer Arbeitsanweisung genau geregelt.
Gibt es zu diesem Thema irgendwelche Neuerungen, die an mir vorbei gegangen sind? In einer unserer Nachbarkommunen scheint sich jetzt wohl ein Rückwärtsfahrverbot in der Müllabfuhr durchzusetzen.
Danke schon mal für eure Antworten
Grüße aus Duisburg!