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Beiträge von Mick1204
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Ich habe insgesamt 4 mal gewechselt. Dabei aber immer wieder neue Bereiche beackert. Autos gebaut, Werkstoffe für Flugzeuge (Chemie) hergestellt, Recycling, ÖD und als Selbstständiger unterwegs gewesen (immer noch ein bisschen).
Das war für mich immer das wichtigste, neue Aufgabenbereiche, neue Techniken etc.
Ich habe dabei sehr viel gesehen und kennengelernt. Auch im Ausland.
Der letzte Schritt nach all den Abenteuern war für mich der ÖD. Jetzt zählt nur noch die Work-live-Ballance
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Da steht ja "Archivbild". Insofern kennen wir das Setup nicht, können den Autoren aber auch nichts vorwerfen.
war schon klar. Aber dann veröffentliche eben kein Bild........
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Auch so ein Beispiel für das Thema, das mir neulich aufgekommen ist:
Teleskoplader als Arbeitsbühne. (es gibt auch ein Bild davon hier im Bilder-Bereich)
Laut Artikel ist der Teleskoplader umgefallen.
Wie ist das eigentlich geregelt?
Zum einen darf ich doch nur solche Teleskoplader mit einer Arbeitsbühne ausstatten, die dafür auch ausdrücklich geeignet sind. (Hubarbeitsbühnen-Betrieb nach Herstellervorgaben in der Betriebsanleitung; siehe BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 108, TRBS 2121-4)
Sieht das eigentlich auch Vorgaben für Stützen und ggf. zusätzliche Lastverteilungsmaßnahmen vor?
Zum anderen, und das habe ich bei einem Arbeitsunfall beim Kunden gesehen, darf der Teleskoplader dann ja auch nicht von den Lastverteilungsplatten heruntergefahren werden. Sonst passiert in etwa das, was hier beschrieben ist. Das war beim damaligen Unfall eine der Ursachen.
Wenn der auf einer unebenen Fläche bzw. schiefen Ebene gestanden hat, sind dem Unfall Tür und Tor geöffnet. Tragisch, wieder einmal sehr tragisch. Die waren sogar beide mit PSgA "geschützt".
Das Bild vom Fahrzeug könnte z. B. auch falsch sein. Die Schreiberlinge nehmen das mit der Informationstreue nicht so ernst.
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to the pleasuredome
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to the pleasuredome
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Eine der wichtigsten Fragen ist, ob die GF/die Firma Arbeitsschutz will oder ob es ein lästiges Anhängsel ist.
Natürlich wird Dir niemand erzählen, daß ihm Arbeitsschutz unwichtig ist. Das muß man geschickt rauskriegen. Wurde bisher eine externe FaSi beschäftigt? Wo ist deine Position angesiedelt, wem bist du unterstellt und wem berichtest du?
Wie ist die Firmengeschichte, stabil oder ständig hin- und her verkauft?
ja, ganz genau. Insbesondere die Position der Fasi ist da ganz wichtig bzw. wo ist der Bereich des Arbeitsschutzes aufgehängt --> Produktion oder Technischer Dienst etc.?
Wo hängt die Fasi --> kaufmännische Abteilung oder GL?
Eine schöne Frage für Vertragsverhandlungen ist: wenn wir uns in einem Jahr wieder zusammensetzen, was erwarten sie bis dahin von mir? Das zeigt deine vorausdenkende Art und deine Motivation, und du findest heraus, ob sie überhaupt wissen, was sie wollen.
mmmmhh --> ich geh eigentlich eher hin und sage, was ich erreichen möchte. Ziele nennen. In der Regel wollen das ja alle. Aber das ist abhängig von der Stimmung im Gespräch. Gerne Frage ich auch nach den Werkzeugen der SiFa. IPad, Messgeräte etc.
Ich war mal in einer gr. Klinik am Chiemsee. Da war nichts digital, der Abteilungsleiter war ein Bürokrat und Jurist. --> Bin dann gegangen.
Bei der Lebensmittelindustrie würde ich allgemein von einer guten Einstellung zum Arbeitsschutz ausgehen.
JS
Hygiene und Arbeitsschutz ganz bestimmt.
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Die chemische Industrie ist auch für ihre recht guten Tarifabschlüsse bekannt, die neben der Metallindustrie zu den höheren zählen dürfte,
Die neuen Verträge sind bei weitem nicht mehr so hoch wie früher. Schon bei mir war ein Unterschied zu den Altverträgen zu sehen.
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Also, ich habe mit dem Veranstalter (Deutsche Wasserakademie) des Seminars geschrieben.
Wenn Du bei denen das Seminar zum Probennehmers besuchst und dich von dem zugelassenen Labor registrieren lässt, dann darfst du die Proben selbst nehmen und im Labor einreichen.
s. Zertifikat und die Antwortmail von der Akademie.
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Moin,
so funktioniert für mich ein Forum. Wissen anderer nutzen, um das eigene Wissen zu erweitern, um es dann wieder mit Anderen zu teilen. Sozusagen das intelektuelle perpetuum Mobile.
Gruß Frank
Das funktioniert aber nicht überall und kommt auch nicht bei jeden an. Beispiel --> Schulen
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Ich denke, dass mit den Beratungen durch die AP ist individuell unterschiedlich. Bestimmt gibt es da auch Neigungen zu Themen aber auch Abneigungen.
Wenn ich den Ausgangstext einer LinkedIn Nutzerin so lese, frage ich mich ob da nicht ein geeignetes Gesundheitsmanagement hilfreicher wäre als die BG.
Wir haben eine tolle und kompetente BGM - Mitarbeiterin. Die hat Gesundheitsmanagement studiert und zusammen mit unserem, für dieses Thema sehr empfänglichen Betriebsarzt, gestalten die hier ein sehr schönes Umfeld und ein tolles Gesundheitsprogramm.
Wenn ein Mitarbeiter der Meinung ist, in einer kubanischen Raucherkneipe in Havanna arbeiten zu müssen, kann ich ihm auch nicht helfen. Ein stückweit hat der Mitarbeiter auch eine Mitwirkungspflicht. So nimm denn meine Hände und bringe mich zu meiner Arbeit, funktioniert hier und auf Kuba nicht. In einer asiatischen Reisküche auch nicht.
Da bin ich sehr zu frieden damit.
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hallo, ich bin aus Leipzig, und aktuell in der Ausbildung zur Sifa 3.0, ich arbeite im Branchenschlüssel 93.12.0 - (ein kleiner Teil meiner Kollegen spielt Fußball auf einigermaßen hohem Niveau) - ich freue mich auf den Austausch mit euch hier!
Hier regiert der FCK!!!!!!!!!! pasted-from-clipboard.png
Trotzdem to the pleasuredome
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Genau, wie Ihr das beschreibt lese ich die TrinkWV auch.
Danke Frank für deinen Hinweis. Das werde ich gleich mal recherchieren.
Könnte natürlich sein, dass der nur nach der Trübung guckt.
Klinik oder Rathaus. Völlig bumms.
Allen dient mein Dank für die reichlichen und wichtigen Inputs hier!!!!!
Ich geb mal eine lüttje Lage (Herrengedeck) aus.
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Hallo,
ich wende mich heute an die Klinik SiFas und an die, die sich mit der Verprobung von Trinkwasseranlagen gem. TrinkwV zu tun haben.
Ich habe heute von einem Kollegen aus der Technik (REHA-Klinik) ein Zertifikat bekommen, mit der Bitte eine Bestellung zu formulieren.
Dazu habe ich nichts gefunden. Ich sehe keine Notwendigkeit, diese Bestellung zu erstellen. Nach welcher Grundlage?
Jetzt habe ich aber nichts gefunden, die eine selbsttätige Probeentnahme von Trinkwasserproben zulässt / erfordert.
So weit ich das jetzt gelesen habe, dürfen das nur (§39 Abs. 1) zertifizierte Labor (Stellen) oder ein von denen beauftragte zugelassene Probenehmer. Es sei denn Abs. 2 trifft zu. Dann wäre es nur eine betriebliche Untersuchung.
Was gilt nun?
Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht.
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Moin Mick,
die Kollegen des Veterinärwesens und Verbraucherschutz sollten eigentlich bei Euch in den Küchen auch regelmäßig aufschlagen. Bei uns kommen die Kollegen mindestens einmal jährlich vor Ort.
Gruß Frank
Das machen die auch. Allerdings wurde dieses Thema noch nicht hochgeholt. Vielleicht weil wir keine Kinderbetreuung haben. Ich bin gestern gedanklich alle Kliniken durch. Und ich bin davon überzeugt, dass das Personal der Speisenzubereitung keine extra für sich ausgeschriebenen WC Räume hat.
Von daher war ich ein wenig überrascht. Deine Recherchen sind ja eindeutig.
Soll ich noch ein Fass aufmachen?....... Nach den von mir gestern beschriebenen Problem mit den Nassräumen und heute noch die WC.
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Was es alles gibt?
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Das hatte ich im Poste 1 eigentlich ergänzt. Gefährdungsstufe A, unterirdisch, WGK 1, 360 Liter.
Danke. Dann melde ich mal
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Da sehe ich schon einen Unterschied. Kinder erkranken relativ häufig. Auch ist da die Hygiene nicht immer so, wie man sie im Küchenbereich gerne hätte. Dadurch besteht die Gefahr der Verschleppung von ansteckenden Erregern wie z.B. Noroviren vom Kind auf die Erzieher. Deshalb wird in der Gastronomie auch die Trennung von Personaltoiletten und Gästetoiletten empfohlen. Eine formale rechtliche Regelung ist mir auch nicht bekannt, aber in einigen Empfehlungen der Gesundheitsämter ist dies so zu finden. Dürfte somit über die Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzepte angesagt sein.
Wieder etwas gelernt. Ich gehe gerade alle Nassbereiche in den Kliniken durch.
Da fällt mir aber nicht eine ein, wo ich das explizit erkennen kann.
Doch eine, da sind sogar die Türen über Sensorschlüssel blockiert.
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Es gab diverse Übergangsfristen für die Prüfung usw. siehe §70.
ja, das betrifft jetzt aber nur die Prüffristen. Nicht eine Anzeigepflicht, oder sehe ich das falsch?
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Bisher bin ich davon ausgegangen, dass WC's lediglich eine Geschlechtertrennung haben müssen.
Und Kindergärtnerinnen sind bestimmt nicht unhygienischer als Küchenpersonal.
In unseren Kliniken habe ich das so noch nicht gehört.