Wenn Du die Maschine außerhalb der EU in Verkehr bringst.
Beiträge von A_B
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Moin.
.....Ich würde mir da keinen Kopf machen was solche Zielvorgaben angeht. Für viele Unfälle kann die FASI nichts, weil einfach "hinter ihrem Rücken" gearbeitet wird.
Es gibt auch Unternehmen, die die Auszahlung von Boni vom Erreichen der Zielvorgaben abhägig machen. Dann fängt man schon an sich einen Kopf zu machen. Weitere psychologische Belastungen möchte ich gar nicht erst erwähnen.
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Du kannst auch selber in die Norm schauen. Oder Du bestellst die Aufkleber woanders. Es könnte sogar sein, dass es die bei der BG gibt.
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Nur so am Rande: GFBen im Bereich Arbeitssicherheit bedürfen keiner Unterschrift.
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Bei 5000 Beschäftigten nur eine SiFa? Bei einem angenommenen Faktor von 1,5 h/beschäftigter Person komme ich auf 7500 h Einsatzzeit. Selbst 80% davon sind immer noch 6000 h pro Jahr an Grundbetreuung. Solltest Du Schwierigkeiten haben, diese zu leisten, kannst Du gerne die Nächte mit dazunehmen. Solltest Du hingegen nicht ausgelastet sein, kannst Du gerne noch weitere Beauftragungen übernehmen. Als Sifa 24/7 schaffst Du 8760 Stunden pro Jahr.
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Oder die BGW?
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Warum willst Du die Ausbildung bei einem privaten Anbieter machen? Wenn Du dafür Urlaub nehmen willst, kannst Du sie genauso gut bei der BG Deines Arbeitgebers machen. Erspart Dir zumindest die Seminarkosten un die Fahrkosten.
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Meine Seminare vom 03. bis 05.08.2020 und 25. bis 27.11.2020 jeweils Gevelinghausen wurden am 02.06. abgesagt.
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Bislang bist Du auf der Betreiberseite tätig. Es gibt auch eine Herstellerseite, wenn es z. B. um die Konstruktion von Maschinen und Anlagen und somit um die MaschRL etc geht, bist Du mit einem abgeschlossenen Maschinenbaustudium im Vorteil. Zudem bist Du mit dem MaschbauStudium flexibler.
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Das ist schön. Die da wäre?
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Bestellungsurkunden sind mir nur im Bereich ASiG bekannt. Für welchen Bereich braucht ihr eine Schweißaufsicht? Wenn nach einem Regelwerk eine SAP gefordert wird, sind i.d.R. auch die Aufgaben genannt.
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Es wird mit Sicherheit einen Dienstleistungsvertrag geben. Das sollte als "Bestellung" reichen.
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Ob das eine Brandschutztür ist oder nicht, ist mir erstmal egal. Brandlasten haben in Flucht- und Rettungswegen nichts zu suchen.
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Hätte ich auch nicht gemacht. Du bist für Deine Beratungsleistung verantwortlich und wenn es als Bummerang zurückkommt... :wacko:
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Ergänze einfach Dein Dokument um die Höchstmengen, die er bei einem 5-fachen Luftwechsel haben darf. Dann habt ihr beide Euren Willen: Der Kunde bekommt seine gewünschte Luftwechselrate und räumt vielleicht sein Lager auf. Er darf sich dann auch entsprechende Angebote bzgl. Belüftungsanlage einholen und dann anhand der Kosten (nicht nur Anschaffung sondern auch Betriebskosten) entscheiden, welchen Weg er geht.
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Gibt es inzwischen nur noch einen Bereich für die Ausbildungsstufe III bei der BG Chemie? Zu meiner Zeit waren es u.a.
- Bereich Papier
- Bereich Leder
- Bereich Zucker
- Bereich Baustoffe – Steine – Erden
- Bereich Chemie
- Bereich Bergbau
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Dann lies dich mal ein, fang bei der 2006/42/EG an, über die entsprechenden B-Normen landest Du evtl. bei einer entsprechenden C-Norm. Zeit hast Du ja.
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Ein Firmenwagen rechnet sich, wenn man ihn ausschließlich geschäftlich nutzt. Bekomme ich deutlich mehr als die 30 ct ist die Steuer zweitrangig, solange der Endbetrag über den eigenen Kosten liegt. 30 ct reichen für fast kein Auto als eigene Kosten.
Solange Du ihn auch nur geschäftlich nutzt sind Dir die Kosten egal und brauchst Du auch nicht zu rechnen. Nutzt Du ihn auch privat, mußt Du schon genauer hinschauhen.
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Alles was über die 30 ct hinaus geht muss versteuert werden. Ein Firmenwagen rechnet sich auch nicht immer.
Der Thread wurde auf Wunsch geteilt und als neues Thema gesetzt!
Ursprung s. hier: Jobwechsel zur BAD
Zur Info - Chris
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Dann geh noch einen Schritt weiter. Schau in die TRBS 1201-x. Dort steht z.b. was über die Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräte, Druckgeräte etc. Die ein Freiberufler zu Schulungen mitbringt, z. B. bei der Ausbildung zu Brandschutzhelfer. Und die TRBS konkretisiert die BetrSichV.
Was Deine These mit mehrern Projekten ("Schlosser, Schreiner, Bildhauer usw. - alle selbständig/freiberuflich - sich zusammenschließen,gleichzeitig") betrifft, auch dazu steht was unter §8 im ArbSchG "...haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig ... über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit ... zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen."
(um mal wieder auf die eigentliche Fragestellung zurückzukommen)