Beiträge von Aberle

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    Servus!

    Bin zwar schon eine Weile aus dem Thema raus. Und das ich es richtig verstehe, das Werkzeug wird im Revolver in der Maschine gewechselt?

    Ich kenne es so, dass im Revolver das Werkzeug mit einer (Steil-)Kegelaufnahme (DIN69871) gewechselt wird. Der Kegel wird dann hydraulisch/elektrisch gespannt bzw. fixiert. Der Werkzeugwechsel/-einstellung wird am AP vorgenommen und auf dem Werkzeugwagen mit den Korrekturmaßen bereitgestellt. Alternativ bei moderneren System erfolgt die Übermittlung der Korrekturen via LAN und das Werkzeug ist mit Barcode/Chip gekennzeichnet. Der Masch.Bediener kommt also gar nicht in die Situation IN DER MASCHINE das Werkzeug zu wechseln.

    Hoffe es hat was geholfen. Viele Grüße

    Servus!

    Liest sich nach einer ähnlichen Problemstellung wie im Thread diskutiert.



    Unterweisung durch Auftraggeber. Doppelt gemoppelt hält besser?


    Hab zwar die Folien von dem Vortrag - und bei Bedarf/Wunsch kann ich gerne Fragen, ob ich die hier seitenweise posten darf - aber sind ohne die Erläuterungen ziemlich harter Stoff. Wie ich gerade beim Durchblättern selber feststellen musste ...


    Inzwischen hab ich mir das Buch von Dr.Wilrich besorgt und konnte einiges daraus umsetzen.
    Aber ist für einen Nicht-Juristen teilweise echt harter Tobak.
    Setze mal den Link hier rein, und hoffe das es nicht als Werbung verstanden wird.

    Aberle

    Servus Zusammen!

    Ich habe hier den Eindruck, dass manch(e) wohl nicht eine allzu gute Arbeitswoche hatten. =O:whistling:

    Habe lediglich gefragt wie bzw. ob ihr das bei den Unterweisungen Thema Wegeunfall bzw. innerbetrieblicher Verkehr einbindet. Was jemand privat macht war nicht die Frage. Und das in Deutschland manches anders läuft ist (vor allen Dingen) auch mir bekannt. Das heisst nicht das ich das gut heissen muss. Aber danke nochmal für die Erinnerung!

    Schönes Wochenende und
    viel viel Entspannung! :D

    Servus!

    diese Meinung teile ich so nicht ganz. Für den BS im Haushalt,
    halte ich es durchaus für ein gutes Löschgerät. Und ja, ich habe
    es schon x-fach in der Anwendung (Übungen).

    Der Meinung bin ich als NICHT-Brandschützer ebenso. Und danke für den Link.

    Nachdem ich Anfang des Jahres meine Schulung als Brandschutzhelfer aufgefrischt habe, hab ich während der Theorie den 'obersten' Ausbilder der Feuerwehrschule bei mir um die Ecke, diesbezüglich befragt. Bei etwas mehr Geduld meinerseits hätte ich es nach der Praxisübung dann selber beantworten können.

    Im Grundsatz wurde das was schon vom VFDB zitiert wurde bestätigt. Geringere Nutzungsschwelle, geringere Reaktionszeit unter der Voraussetzung der höheren Verbreitung bzw. besseren Verteilung. Geringeres Gewicht.
    Allerdings wurde eine Einschränkung gemacht. Die möglichst frühe Interventionszeit (ist nie schlecht 8o ) und geringere Bekämpfungsdauer.
    Als Handlungsempfehlung wurde auf die Ergänzung von bestehenden FLs und Überbrückung von Einsatzwartezeiten (von anderen entfernteren FLs) verwiesen.

    Bisher hatte ich privat keinen FL zu hause, danach hab ich mir aber ein FL-Spray angeschafft. Getreu dem Motte besser als nix, bisher war mir ein Fl einfach zu gross bzw. der Platz zu wenig. Jetzt steht das Spray am Gang oben auf der Garderobe neben dem Eingang zur Köche und Büro.
    Als Hinweis für die Beschaffung wurde von einem Kauf im Baumarkt abgeraten, wegen des Haltbarkeits-datums, also analog Batterien. Empfehlung war hier, möglichst direkt beim Hersteller via Internet einzukaufen.

    vG

    Ahhhhhh!

    So einen Vogel hatte ich auch mal beim Audit, der einen Nachweis wollte, dass alle Gesetze und rechtsverbindliche Vorschriften im Betrieb eingehalten werden. Praxistipp: neuen Auditor suchen!
    Ein realitätsferner Auditor, der unerfüllbare und nicht praxisgerechte Anforderungen stellt, kostet nur Geld und Nerven.

    Ich bin seit ca. 15 Jahren Monitoring-Auditor und Auditor-Ausbilder. Also Auditor der die Qualifikation, Berufung und Ausbildung von Auditor-KollegeInnen begleitet. Und wenn ich so was lese, kriege ich regelmässig Pickel bzw. Zuckungen! :cursing:
    Kann da MrH nur zustimmen! :thumbup: Hasse zwar persönlich solche Fragen, danach wo das in welcher Norm/Gesetz steht, aber hier betrachte ich es als Notwehr gehen einen Erbsenzähler. Die Qualifikation und das Verständnis des Auditors darf in Zweifel gezogen werden. Zumindest in Anbetracht eines Managementsystems (ISO 9001, 14001, 45001, etc.).
    Eine Beschwerde über den Auditor und Anforderung eines anderen Auditors kann mit ruhigen Gewissen realisiert werden.

    Also hatte mal für so eine APP (inkl. Blutdruck und EKG, etc.) eine Projektanfrage, und mich mich daher ein wenig mit dem Thema befasst.
    Als grösstes Hemmnis haben sich die KVs der Länder erwiesen. Konservativ ist da gar kein Ausdruck. Es bewahrheitet dabei scheinbar der Spruch: 'Neues setzt sich nicht durch weil es besser ist, sondern weil seine Gegner aussterben.' In Kanada ist das übrigens bereits seit Jahren erfolgreich im Einsatz.
    Sofern die LandesKV es ihren Mitgliedern 'erlaubt', habe ich mit bekommen, das es nur bei Patienten gestattet ist, die der Arzt bereits 'gesehen hat', also eine Krankenakte vorliegt. Weiterhin ist ein Telefonat (Vorzugsweise mit Video) via Skype, Handy, etc. zu führen (pers. Konultation). Ebenso muss eine unterschriebene DSGVO-Erklärung vorliegen. Dann kann sogar ein Rezept oder Krankmeldung ausgestellt und per Post versandt werden. Hält der Arzt ein pers. Erscheinen für notwendig, kann er es auch verweigern. Ist das Ermessen des Arztes und was er vertreten will.

    Bzgl. ländliche Gegenden ist angedacht, das dieses auch für Rettungswägen (Stichwort: TeleMed ohne Arzt) grundsätzlich erlaubt werden soll. Derzeit gibt es dazu mehre Pilotprojekte. Und das Ganze ist auch z.B. für Arzthelferinnen angedacht, die Hausbesuche machen und dann online den Patienten und den Arzt koppeln.

    Dürfte in naher Zukunft ziemlich spannend werden, was sich da entwickelt.

    Ist ja interessant was die Kolleginnen und Kollegen so alles veranstalten (Vorbildfunktion, etc.), und freue mich ja über die rege Diskussion, aber ...

    ... irgendwie passt das nur bedingt zu meiner Fragestellung, oder? ?(


    Jetzt wollte ich wissen, wie ihr das bei euch handhabt und wie umfangreich ihr das gestaltet?
    Auf was weisst ihr besonders hin? Verweist ihr lediglich auf die (dürftige) DGUV FAQ hin?
    Wie geht ihr auf die Bedingungen (Gepäck) bzgl. ÖNV um?

    Ich danke für eure konstruktiven und sachdienlichen Hinweise/Beiträge.

    Ich entnehme also den Antworten, das sich eigentlich keine(r) intensiver mit dem Thema Wegeunfall und e-scooter bisher beschäftigt hat.

    Auf jeden Fall recht herzlichen Dank dafür. Wenn sich später, mal jemand damit beschäftigt, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme und einen Austausch.

    Danke erst mal für die schnellen Reaktionen.


    Wieso Unterweisung? Hat der E-Scooter einen betrieblichen Hintergrund?
    Also ich war immer der Meinung, dass WIE der Beschäftigte an den Arbeitsplatz kommt ihm überlassen ist. Er muss sich hierbei lediglich an die gesetzlich vorgegebenen Normen halten

    Aber ja doch! Siehe @jeske :rolleyes:

    Klar ist es dem Mitarbeiter selbst überlassen, wie er zur Arbeit kommt. Nichts desto trotz,sollte es in der jährlichen Unterweisung mit einfließen. Zunächst aus Sicht der Vorsorgepflicht des Arbeitgebers. Desweiten ist es auch ein Wirtschaftlicher Grund. Wegeunfälle sind Hauptpunkte bei Unfallrenten und Toten bei der Arbeit bzw. Weg zur Arbeit.

    ...
    Desweitern Link:
    https://www.dguv.de/fbhl/sachgebie…ooter/index.jsp

    jeske: war auch mein Link. =O

    Und zusl. kommt noch dazu das es mehre Standorte im Ort gibt, die fussläufig bzw. per 'Dienstrad' (gestellt vom AG = AM) erreichbar sind. Warte nur noch auf die ersten Anfragen zu e-scootern. :D
    Oder gilt das bei euch nicht als Wegeunfall, wenn jemanden da was passiert? :rolleyes: Von der Nutzung auf dem Betriebsgelände ganz zu schweigen.
    Oder als 'corpus delicti', wenn jemanden über 'abgestelltes' (besser wohl >fallen gelassen< bzw. >abgesprungen<) Rad/(e-)scooter, stolpert bzw. mit dem Stapler drüber fährt. Es passieren ja die tollsten Dinge, an die man als professioneller Bedenkenträger gar nie nicht alle denken kann. ;(

    Servus!

    Hab mich ja schon gefragt, wann es soweit ist. Und der erste Vorfall mit einem e-scooter bei mir auf dem Tisch liegt.
    Gestern war es dann soweit. Eigentlich nicht verwunderlich, wenn man beobachtet, wie sich die Verkehrsteilnehmer zum Teil verhalten. Und im Sommer noch dazu, wo fast jeder Radfahrer glaubt am Giro oder der Tour teilzunehmen. :/ Mit oder ohne Helm. 8| Da wäre eher ein 'Vollprotektoren-Anzug' a la Eishockey angebracht. :rolleyes: Ist fast so wie die ungezügelten (Hass-)Postings bei facebook, twitter und Co. :cursing:

    Aber zu meinem eigentlichen Anliegen.
    Habe mich - in Voraussicht (nein ich bin kein Pessimist! Eher nur Realist :huh: ) - schon darauf vorbereitet. Und die e-scooter bei der regelmässige Unterweisung mit aufgenommen. Gleich nach/mit den Fahrrädern, Motorrädern, Skateboards, etc.
    Jetzt wollte ich wissen, wie ihr das bei euch handhabt und wie umfangreich ihr das gestaltet?
    Auf was weisst ihr besonders hin? Verweist ihr lediglich auf die (dürftige) DGUV FAQ hin?
    Wie geht ihr auf die Bedingungen (Gepäck) bzgl. ÖNV um?

    Ich danke für eure konstruktiven und sachdienlichen Hinweise/Beiträge.

    Viele Grüße

    Was hindert mich als Unternehmen so eine Rauchhaube anzuschaffen? Sinnvollerweise natürlich in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr. Ähnlich ist es m.A.n. mit einem Rettungstuch.
    Und der Personenkreis ist ja nicht nur auf werdende Mütter begrenzt. Also auch nach der Schwangerschaft noch für andere Personen nutzbar.
    Klar ein ideales Rettungsmittel das für jeden Fall optimal einsetzbar ist gibt es meines Wissens (noch) nicht.

    Servus!

    Schon mal an ein Rauchhaube gedacht? Was meint die zuständige Feuerwehr?
    Ich wohne z.B. in einem Hochhaus (>10 Stock & ein isoliertes Treppenhaus). Unsere Feuerwehr hat für verrauchte Treppenhäuser (sonst i.O.) Rauchhauben für die Personenrettung (unisex und eine Größe für alle), die an die Atemgeräte des Personals angeschlossen werden bzw. eine eigene Atemversorgung haben.

    Wie ist in der Firma in der du arbeitest?Habt ihr Raucherplätze? Wieveil AN habt ihr?

    Nachdem ich als sen.Consultant tätig bin, kommt es auf den Kunden an.
    Wir selber nicht. 3-500 MA in mehreren Niederlassungen. Z.Zt. versuche ich das bei einer 'Fremdfirma' an die Leute zu bringen, bzw. in die Infos/Verträge dafür 'einzubauen' (Rauchverbot auf dem Gelände).

    Servus!

    Will die Sache ja nicht verkomplizieren, aber was sagt den der Fachmann/frau für den Datenschutz bei euch im Betrieb? Meist können die DSBs eine unkomplizierte und pragmatische Lösung vorschlagen, mit der alle Beteiligten leben können. Vorausgesetzt der BR hat sich nicht schon auf eine Position festgelegt und ist noch flexibel.

    "Arbeitsblatt nur gültig in Verbindung mit dem Arbeitsblatt „Allgemeine Gefährdungen“ sowie der „Maßnahmenliste“

    Servus!

    Die Maßnahmenliste inkl. der Zuständigkeit, Termine und ggf. der Folgemaßnahmen stellt die Wirksamkeit dar.
    Gemäß dem PDCA-Zyklus aus der ISO 45001. Ohne sauber geführter Maßnahmenliste kann man sich eigentlich den ganzen Aufwand der GB im Vorlauf schenken. Die Wirksamkeit ist von der Systematik her anzuzweifeln und eher Zufall als Methode.
    Leider ist das viel zu oft der Fall.