Beiträge von marhapp

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    Ich hatte mal eine Erfahrung, wo doch glatt bei einer Selbstauskunft nachgehakt wurde. "Wir" sind auch nach SCC zertifiziert und durften im Vorfeld eines Auftrags (mechanische Entfernung von Anbackungen aus einem Ofen) eine Selbstauskunft an einen SiGeKo schicken. Die Frage "Arbeiten Sie mit Gefahrstoffen?" habe ich mit nein beantwortet. Prompt kam die Nachfrage,ob ich mir sicher sei. Als ich dem SiGeKo entgegnete, dass er oder der Auftraggeber uns schon sagen müssten, wenn die Anbackungen Gefahrstoff sind, oder ob ich den Diesel im Tank der Autos angeben sollte, wurde er recht kleinlaut und meinte, dass er nur nachfragen will...

    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, das ein Auditor euch, nach den aktuellsten Revisionen der Normen, nicht mehr auf eine schriftliche Beauftragung hin, drängen kann.

    Ich zitiere aus dem letzten und vorletzten Auditbericht, dokumentiert als Verbesserungspotenzial:

    "Es ist zu überlegen, den Gewässerschutzbeauftragten auch zum Umweltschutzbeauftragten zu ernennen."

    Kein Drängen. Ich bin gespannt, ob es beim nächstem Audit wieder auf den Tisch kommt.

    Wir haben seit zwei Jahren wieder einen Gewässerschutzbeauftragten. Jetzt fragt "unser" Auditor jedes Jahr danach, ob wir diesen nicht auch zum Umweltschutzbeauftragten ernennen wollen. Es bringt in meinen Augen auch keinen Mehrwert, da sich die Aufgaben / Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten nicht ändern würden

    Diese Frage aus dem SCC-Regelwerk finde ich jedes Jahr auf Neue überflüssig...