Beiträge von RaMo-Bremen

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    Moin,

    suchst du das Ampelsystem um dir einen festen Status anzeigen zu lassen, z.Bsp. erledigt = grün, in Arbeit = gelb und noch offen = rot, dann kannst du das ja wie bereits in den vorigen Kommentaren, ganz einfach in deine EXCEL-Liste als feste Elemente einbauen.

    Oder möchtest du das Ampelsystem als eine Art Terminüberwachung nutzen ?

    Ich habe mir da zum Beispiel ein Ampelsytem in meine EXCEL-Listen eingebaut, die mir eine zeitliche Übersicht darstellen, hier zum Beispiel für die Unterweisungen um zu sehen wann welcher Mitarbeiter wieder dran ist. Das Datum der nächsten Unterweisung wird automatisch gem. eingestelltem Parameter errechnet und die Ampelfarbei passen sich dynamisch gemäß der Einstellung an.

    So kann man dann gut planen und filtern:

    rot = überfällig

    gelb= nächste Unterweisung innerhalb der nächsten 3 Monate fällig

    grün = Unterweisung noch länger als 3 Monate gültig

    pasted-from-clipboard.png

    Wie du so etwas in deine Listen einbauen kannst, kannst du der kurzen Anleitung entnehmen, die ich mir als Gedankenstütze geschrieben habe.

    Liebe Grüße

    dein Namenskollege Ralf

    Moin Andreas, schön zu sehen, dass mal wieder jemand aus der "Nachbarschaft" sich hier angemeldet hat (ich komme aus Bremen).

    Viel Erfolg bei deiner LEK1 :doppelthumbsup: und bei deiner weiteren Ausbildung. :516:

    VG Ralf

    Hallo,

    an der Umfrage habe ich nun auch teilgenommen.

    Mittlerweile bin ich 2 mal geimpft (mit Moderna) und habe somit nun "angeblich" den Vollschutz vor einer schwer verlaufenden Coronaerkrankung.

    Meine Erfahrungen mit dem Impfzentrum, Impfzertifikaten und digitalen Nachweisen waren durchaus positiv.

    Irgendwelche Nebenwirkungen hatte ich absolut nicht (es tat nicht mal der Arm weh), weder nach der Erst-, noch nach der Zweitimpfung.

    Die Terminvergabe über das Land Niedersachsen und der Ablauf im Impfzentrum Bassum hat alles problemlos geklappt und es gab auch hier keinerlei Probleme.

    Die digitalen Impfzertifikate habe ich mir im Anschluss bei einer Apotheke geholt, was auch ganz problemlos verlief. Und selbst das Hochladen der Zertifikate in die Luca-App und in die Cov-Pass-App war total easy.

    Also ich bin definitiv positiv überrascht, wie simpel, einfach und problemlos das alles klappte, das hatte ich im Vorfeld nicht so erwartet.

    Gruß

    Ralf

    ja, mit den drei Varianten sehe ich genauso. In meiner Präsentation für die Unterweisung habe ich dies wie folgt dargestellt:

    pasted-from-clipboard.png

    und in meinem Ursprungsthread ging es mir nur um den ganz linken Bereich "Mobiles Arbeiten von unterwegs".

    Hallo Mike,

    ich glaube du verstehst meine Fragestellung nicht richtig. Mit einer "Checkliste Homeoffice" kann ich nichts anfangen. Das Homeoffice ist lediglich eine bestimmte Form des mobilen Arbeitens, aber zum Homeoffice habe ich keine Frage. Und dieses Thema wurde hier in den Foren ja auch schon ausführlich behandelt.

    Beim "mobilen Arbeiten an einem beliebigen Ort" habe ich keinen Arbeitstisch und keinen Arbeitsstuhl, das Licht kommt auch nicht von der Seite wenn ich z.B. draußen bin, ich habe keine externe Tastatur oder Maus, ich habe kein Raumklima und ich brauche auch nicht Arbeits- und Wohnbereich voneinander trennen, da ich mich ja nicht in meiner Wohnung aufhalte. Diese Checklisten sind für das Homeoffice geeignet, aber nicht für das was ich suche.

    Arbeitsmittel sind z.B. nur Laptop und Mobiltelefon und die Arbeitsumgebung ist ständig wechselnd (kein fester Arbeitsplatz) .....z.B. morgens auf der Segeljacht, mittags im Restaurant und danach gemütlich am Ostseestrand auf einer Decke sitzend. Da helfen mir die Checklisten für Homeoffice leider nicht viel weiter :/

    Gruß

    Ralf

    Hallo Mike,

    wie ich oben geschrieben hatte, geht es mir nicht um das Homeoffice. Da habe ich alles fertig, u.a. auch unter Beachtung der Checklisten, usw..

    Mir geht es um "Mobiles Arbeiten an einem beliebigen Ort", also außerhalb des "Homes". Und klar habe ich bereits die Suche genutzt, aber bin zu diesem Thema nicht richtig fündig geworden. In den meisten Threads geht es um das Homeoffice, auch in deinen gesendeten Links.

    Gruß

    Ralf

    Hallo zusammen, meine Firma in der ich als Vollzeit-SiFa angestellt bin, möchte zukünftig auch a) Homeoffice und b) mobiles Arbeiten in Frage kommenden Mitarbeitern fest anbieten. Hierzu muss ich nun eine Gefährdungsbeurteilung, eine Betriebsanweisung sowie eine Unterweisung vorbereiten.

    Für den Punkt "Homeoffice" habe ich diese drei Dokumente jetzt fertig, was ja noch relativ einfach war.

    Aber wie sieht es mit "mobilem Arbeiten" aus ? Hiermit ist weder das Homeoffice noch ein Telearbeitsplatz gemeint, sondern wirklich wo der Mitarbeiter sich den Ort des Arbeitens frei aussuchen kann, also z.B. auch im Restaurant, am See, auf dem Campingplatz, im Liegestuhl, im Flugzeug, in seinem Garten und so weiter.

    Habt jemand von Euch schon mal eine GBU und BA erstellt, bzw. dafür eine Unterweisung abgehalten ? (jaja, ich weiß, eigentlich nicht Aufgabe der SiFa :) )

    Wie seid ihr da vorgegangen ? Außer die normalen Gefährdungen bzgl. Bildschirmtätigkeiten usw., können ja alle möglichen Gefährdungen je nach Aufenthaltsort in Betracht kommen. Auch einen festen Arbeitsplatz gibt es ja nicht. Diese alle abzubilden ist ja schier unmöglich, geschweige denn geeignete Schutzmaßnahmen für alle Fälle aufzuzählen da dies ja sehr situationsbedingt ist.........

    Über Tips würde ich mich sehr freuen.......vielleicht gibt es ja auch irgendwelche Printinformationen zu diesem Thema, aber leider bin ich da nicht fündig geworden (selbst in der DGUV Information 215-410 steht dazu wenig drin).

    Oder hat vielleicht jemand ein Muster einer bereits durchgeführten GBU und BA zum Thema "Mobiles Arbeiten an einem beliebigen Ort" für mich ?

    In der Hoffnung ein paar Hiweise und Tips zu diesem Thema zu bekommen,verbleibe ich mit sonnigen Grüßen aus Bremen...... 8)

    Okay super, ich danke Euch allen für die Antworten, Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema, die sehr aufschlussreich für mich waren.

    Also werden wir das nächste Mal nicht zu einer formalen "Unterweisung" einladen, sondern eher zu einer Art "Erfahrungsaustausch", von dem dann alle profitieren werden (natürlich inkl. Dokumentation).

    Also noch einmal vielen Dank.

    Gruß

    Ralf

    Hallo, liebe SiFa-Kollegen und Kolleginnen,

    mich würde einmal interessieren, wie ihr über folgende Problematik der Unterweisung denkt und wie ihr so etwas handhabt:

    Wie und wer unterweist einen Mitarbeiter (einmal jährlich gem. ArbSchG inkl. Dokumentation der Unterweisung) der Spezialist auf seinem Gebiet ist ?

    Fall1:

    Eine Firma hat eine kleine mechanische Werkstatt mit Drehbank, nagelneuer CNC-Fräse, Bohrmaschine, Schweißarbeitsplatz, usw. In dieser Werkstatt arbeitet seit über 20 Jahren ein einziger Mitarbeiter, der "seine" Maschinen in- und auswendig kennt, u.a. auch durch Herstellerschulungen (CNC-Fräse) und so weiter. Es kennt sich keine weitere Person mit den Maschinen aus.

    In dieser Werkstatt wird nicht produziert im herkömmlöichen Sinne, sondern sie dient lediglich des Prototypenbaus und der Nacharbeit und Sonderfertigung von Einzelteilen

    Disziplinarisch ist der Mitarbeiter dem Leiter der Abteilung Arbeitsvorbereitung (AV) unterstellt, welcher wiederum dem Produktionsleiter unterstellt ist, der direkt dem Vorstand unterstellt ist. Pflichtenübertragungen vom Vorstand an den Produktionsleiter und weiter an den Leiter der AV liegen vor.

    Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen wurden im Zusammenarbeit SiFa und Mitarbeiter durch die SiFa erstellt.

    Doch wer unterweist in so einem Fall den Mitarbeiter ? Theoretisch der Vorgesetzte, also der Leiter der AV, doch der kennt sich mit den Maschinen nicht aus und ist daher fachlich nicht für die Unterweisung geeignet.

    Fall 2:

    In der Entwicklungsabteilung existiert ein LASER-Testraum mit Klasse-4-Laser, in dem Versuche zur Entwicklung neuer Technologien vorgenommen werden. Dieser Laser-Testraum wird von einem promovierten Entwicklungsingenieur betrieben, der auch eine Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten hat. Der Testraum wurde von ihm selbst konzipiert mit allen erdenklichen Sicherheitsvorrichtungen.

    Dieser "Dr." ist dem Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung (F&E)-Abteilung unterstellt und hat keine Vorgesetztenfunktion.

    Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen wurden im Zusammenarbeit SiFa und promovierten Entwicklungsingenieur durch die SiFa erstellt.

    Doch wer unterweist in so einem Fall den "Dr." einmal jährlich gem. ArbSchG ? Theoretisch natürlich wieder der Vorgesetzte, also der Leiter der F&E, doch der kennt sich weder mit den Gefährdungen der Versuche noch mit dem Laser bzw. der Laserstrahlung aus und ist daher fachlich eigentlich nicht für eine Unterweisung geeignet.


    Natürlich kann der Vorgesetzte jetzt die Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen vorlegen und vorlesen, die der "Spezialist" ja im Prinzip selber erstellt hat, nur um die jährliche Unterschrift für die Unterweisung zu bekommen . Aber macht so etwas wirklich Sinn

    ?

    Wie handhabt ihr so etwas ? Wer unterweist solche absoluten "Spezialisten" in ihrem Gebiet ? Ist es wirklich erforderlich so einen "Spezialisten" zu unterweisen (ggf. mit Rechtsgrundlagen für Ausnahmen ?) ?


    Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen zu diesem Thema.......

    Gruß

    Ralf

    Hallo,

    ich habe jetzt hier mehrfach gelesen, dass ihr (richtigerweise) eine entsprechende Unfallmeldung (ab > 3 Tagen AU) an die BG macht.

    Aber was ist mit der Meldung bzw. Kopie an die Gewerbeaufsicht (o.ä. als staatliche Behörde) ??

    ********************************************

    Zitat aus SGB VII, § 193, Abs. 7:

    "Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S.1254)

    § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer

    (1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.....
    .

    .

    (7) Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden."

    ***************************************************

    Ist das nicht bekannt dass Unfallmeldungen in Kopie auch immer an die Gewerbeaufsicht (o.ä.) gehen müssen oder macht ihr das einfach nur nicht ??

    Also ich bin zumindest bei der letzten Systemüberprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt explizit noch einmal darauf hingewiesen worden.

    Gruß

    Ralf

    Hallo Kai,

    ich bin als Vollzeit-SiFa bei einem international tätigen Industrielektronkunternehmen tätig und wir haben in unserer Bremer Hauptniederlassung die gleiche Konstellation.

    Das Betriebsrestaurant ist Eigentum unserer Firma, inkl. aller Räumlichkeiten, der Geräte und sämtlicher Arbeitsmittel bis hin zum Besteck. Das Personal für die Essenzubereitung ( 2 Köche und 3 Küchenhelferinnen) kommt jedoch von einer anderen Firma, die sich auf Betriebsrestaurants spezialisiert hat, mit Ausnahme der Reinigungskräfte, die wiederum durch uns gestellt werden.

    Wie Du in deinem Eingangspost durch deine Fragen ja schon festgestellt hast, gibt es hier sehr viele Überschneidungen und Schnittstellen der beiden Firmen.

    Also mein erster Rat: Lade deinen SiFa-Kollegen (m/w/d) des externen Caterers doch einfach mal zu einer Tasse Kaffee ein und bespreche die Situation und die durch die jeweilige Seite bereits durchgeführten Maßnahmen. Danach könnt ihr dann gemeinsam abstimmen, wer was nun weiterhin macht. So kann auch jeder von dem anderen noch etwas lernen :)

    Das hat bei mir und der SiFa des externen Dienstleisters wunderbar geklappt. Jeder wusste danach was er zu machen hat ohne das etwas doppelt oder sogar widersprüchlich durchgeführt wurde, denn Schnittstellen gibt es ohne Ende. Teilweise wurden dann auch gemeinsame Dokumente erstellt.

    Natürlich hängt es auch alles davon ab, wie es vertraglich vereinbart ist. Unsere Konstellation muss ja nicht exakt mit eurer übereinstimmen und es kann sicherlich Abweichungen geben.

    Hier nun ein paar Punkte, wie es bei uns praktiziert wurde:

    • Die GBU's der Maschinen und Arbeitsgeräte wurde durch uns erstellt (sind ja auch unsere Maschinen und Geräte).
    • Die GBU's der Tätigkeiten des Küchenpersonals durch die andere SiFa.
    • Die GBU's haben wir dann abgestimmt unter Beachtung der jeweils anderen
    • Die Betriebsanweisungen für das Küchenpersonal wurden durch die externe SiFa auf Grundlage meiner GBU's erstellt (sein Personal, ich (unsere Firma) haben ja auch keine Weisungsbefugnis)
    • Unterweisungen führen wir zusammen durch: Ich den allgemeinen Firmenteil (Fluchtwege, Brandbekämpfung, Erste Hilfe, spezielle Gefährdungen und Gefahrenbereiche in unserer Firma, usw.) und die andere SiFa den Restaurantanteil (Küche, Maschinenbenutzung, Hygiene, usw.).
    • Die beiden Köche wurden als Ersthelfer und Brandschutzhelfer durch ihre Firma bereits vorab ausgebildet und alle 2 Jahre fortgebildet. Dies war also auch kein Problem und sie wurden sogar als Erst- und Brandschutzhelfer in unser System als Brandschutzhelfer mit integriert. Wir haben es so vereinbart, dass das Küchenpersonal für die Räumung des Restaurants zuständig ist und den Bereich erst verlässt wenn alle Anwesenden den Bereich verlassen haben. Am Sammelpunkt führt der Hauptkoch eine Anwesenheitsprüfung des gesamten Küchenpersonals durch, mit Meldung an uns.
    • Erste Hilfe-Ausstattung sowie die Feuerlöscher (spezielle Flüssiglöschmittellöscher für Fettbrände) werden durch uns gestellt, genau wie die Wartung
    • Die RLT-Anlagen werden durch das Küchenpersonal täglich gereinigt (Benutzerreinigung), aber durch uns gewartet und intervallmäßig getauscht
    • Änderungen bzw. Ergänzungen unserer BSO erfolgte durch unseren Brandschutzbeauftragten
    • Die Prüfungen der Geräte und Maschinen nach BetrSichV und DGUV V3 werden durch unsere VEFK vorgenommen, da es ja unsere Betriebsmittel sind.
    • Für arbeitsmedizinische Vorsorgen sowie persönliche Schutzausstattungen des Küchenpersonals ist die andere Firma verantwortlich. Dies wird mir auch einmal jährlich bestätigt.


    Zwischenzeitlich war übrigens auch schon die BG und die Gewerbeaufsicht bei uns, und beide haben uns für die gute Zusammenarbeit gelobt. Alle Dokumente waren in Ordnung und es wurden keine weiteren Maßnahmen oder Änderungswünsche angeregt.

    Der Aufsichtsbeamte der BG wollte aber trotzdem noch etwas äußern (oder nur schlau "schnacken" ?):

    Bei der Inaugenscheinnahme des Verbandbuches durch die BG wurden einige Schnittverletzungen mit Messern bei dem Küchenpersonal festgestellt, was bei Köchen ja nicht gerade unnormal ist. Hier wurden wir auf die Thematik aufmerksam gemacht, dass es ggf. zu Problemen kommen kann, wenn das Küchenpersonal betriebsfremde Messer (also unsere) als Arbeitsmittel benutzt.

    Nachdem ich dann gefragt hatte, wie es sich denn verhält wenn er einen seiner Fettspritzer auf die Hand aus unserer Pfanne abbekommt, lächelte er nur und schlug das Verbandbuch wieder zu.

    Wie es sich in so einem Fall wirklich rechtlich verhält und ob es wirklich zu Problemen kommen kann, kann ich daher nicht genau sagen, glaube aber nicht.

    Hier müsstest Du dich ggf. noch einmal bei deiner BG schlau machen.......

    Bei uns wurde das Problem bereits gelöst, denn die Köche verwenden seitdem ausschließlich ihre eigenen Messer (Köche haben meistens eh ihr eigenes Messerbesteck).

    Ich hoffe, ich konnte dir ein paar Anregungen und Tips geben......

    Gruß

    Ralf

    Hallo MMKFV,

    dies ist zwar keine direkte Antwort auf deine Frage, aber ein kleiner Hinweis auf was ihr grundsätzlich noch achten solltet.......

    Ich lese hier immer den Ausdruck "Verbandbuch". Denkt bitte daran, dass ein Verbandbuch in der alten herkömmlichen Papier gebundenen Form gegen den Datenschutz verstößt. Eine Möglichkeit wären z.B. Abreißblöcke, die man bei jeder Erste-Hilfe-Leistung bzw. einem Unfall dann ausfüllt und in eine verschlossene Box wirft, damit kein Unbefugter auf die Daten zurück greifen kann. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten......

    Wir zum Beispiel nutzen bei uns in der Firma CONFLUENCE als INTRANET-Software. Dort habe ich nun ein elektronisches Verbandbuch eingerichtet, wo jeder Ersthelfer und jeder Mitarbeiter von jedem PC einen Eintrag in das "eVerbandbuch" machen kann. Die Akzeptanz der Mitarbeiter für dieses neue Feature ist vorhanden und es ist nun auch einfacher das Verbandbuch auszuwerten, da alle Daten gleich gesammelt beim Seitenbetreiber (in diesem Fall ich) vorliegen. Früher bin ich wirklich regelmäßig durch die gesamte Firma gegangen und habe mir die Daten aus den einzelnen Verbandbüchern abgeschrieben und in einer EXCEL-Tabelle gesammelt um sie auszuwerten.

    Nun bekomme ich sofort eine CONFLUENCE-Meldung wenn ein neuer Eintrag in das eVerbandbuch gemacht wurde und kann, sofern weitere Maßnahmen erforderlich sind, auch sofort aktiv werden. Eine echt tolle Sache :)

    Und auch ganz wichtig: Der Datenschutzbeauftragte ist nun auch zufrieden und es ist wieder eine Datenschutzaufgabe weniger.

    Gruß

    Ralf

    Ich danke Euch für eure Meinungen und Antworten wie ihr mit diesem Thema umgeht, die sehr hilfreich für mich waren.

    Die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen für unsere Außendiensttechniker werde ich nun etwas überarbeiten und um die Internas etwas reduzieren, damit ich eine Version habe, die ich problemlos nach Extern geben kann.

    Also nochmal vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen.

    Gruß
    Ralf

    Hallo Alex,

    herzlich willkommen hier im Forum und noch weiterhin viel Erfolg bei deiner restlichen Ausbildung.
    Die größte Hürde (LEK1) hast du ja bereits erfolgreich bestanden und der Rest wird auch noch laufen....

    Gruß
    Ralf

    Hallo Daniel, herzlich willkommen hier im Forum und viel Erfolg bei deiner restlichen SiFa-Ausbildung. Ist ja eigentlich nur noch das Praktikum und die Präsentation und dann hast du es ja auch schon geschafft.

    Viel Glück dabei

    Gruß
    Ralf