Beiträge von Zausel

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    Hallo JoVe

    unterweisen darf der Unternehmer, bzw. die vom Unternehmer eingesetzten Führungskräfte.

    Also Meister, Abteilungsleiter, Teamleiter usw. Spezifische Kenntnisse ( in diesem Fall Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, Gefährdungen bei den Arbeiten usw. ) müssen natürlich vorhanden sein.

    Glück auf

    Georg

    Hallo Marco
    wo ist Euer Problem ? Lasst Eure HSE Anforderungen dem Auftragnehmer zukommen, dann schickt er Euch per Mail die geforderten Unterlagen, wie z.b. Prüfnachweise, Unterweisungsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter usw. und gut ist.
    Taucht ein Mitarbeiter auf und die Unterlagen für Nachweise,oder eingesetzte Maschinen liegen nicht vor....TsCHÜSSS... klappt dann immer relativ fix mit den fehlenden Unterlagen.

    LG Georg

    Moin Moin,

    folgende Frage steht im Raum:

    Welche Rutschhemmung hat Alu Riffelblech als Minimum?
    Ist Duettblech höher eingestuft als Quintettblech?
    Wer hat darüber Tabellen?
    Ist die Rutschhemmung bei Stahl geringer?
    Die Normen hab ich sofern mir bekannt, schon durch und in den einschlägigen BG Schriften hab ich auch nichts gefunden!!!
    R10 steht bei vielen Lieferanten. ---Aber wo steht das????????????????????

    (Einsatzbereich wird im trockenen sein. Wir wollen aber das Maximum herausholen!!!)

    Moin, hatte Deine Frage so verstanden das es Dir um die Reibbeiwerte in dem Bereich Ladungssicherung geht.
    Viel Erfolg, wenn Du weiter gekommen bist wäre es schön wenn Du das Ergebnis hier einstellen könntest.
    Gruß Georg

    Moin
    nachstehend Auszug aus dem Lasiportal:

    Die Gleit-Reibbeiwerte für neun verschiedene Fahrzeugböden aus Aluminium hat die Prüforganisation DEKRA im Auftrag des Nutzfahrzeugzulieferers Pommier jetzt erstmals systematisch ermittelt.
    Die Prüfergebnisse, die gemäß VDI 2700 Blatt 14 ermittelt wurden, liegen zwischen µD 0,50 und 0,55 und damit – entgegen bisheriger Annahmen – auf dem Niveau von Siebdruckböden aus Holz. Bislang waren Fachleute immer davon ausgegangen, dass Aluminiumböden der Ladung deutlich weniger Reibung entgegensetzen.
    Hoffe Dir damit etwas geholfen zu haben. Im Zweifelsfall den Hersteller kontaktieren und den Reibbeiwert bestätigen lassen. Oder in selber ermitteln mittels Reibeklotz .

    Gruß Georg

    Hallo,

    ich habe vor ca. 38 Jahren eine Ausbildung als Energieanlagenelektroniker abgeschlossen. Elektrogeräte haben wir noch mit einem Kurbelinduktor geprüft und gemessen :Lach:
    Nach der Ausbildung habe ich nicht mehr offiziell in meinem Beruf gearbeitet. Jetzt habe ich ein Angebot / Anfrage erhalten Elektrogeräte zu prüfen. Es gibt ja genügend Angebote.
    Reicht das aus? Darf ich dann ohne weitere Anforderungen prüfen? In der DGUV V3 / V4 finde ich dazu nichts. Gemäß Definition bin ich noch Elektrofachkraft. Auch noch nach so langer Zeit
    ohne Berufserfahrung?

    Hallo Mick
    um es mal abzukürzen : Du bist gelernte Elektrofachkraft, egal wann gelernt, die "Basics" sind da.
    Oder wie man so schön sagt : Gelernt ist Gelernt !
    Wenn Du Dir selbst nicht mehr so sicher sein solltest würde ich Dir empfehlen die Weiterbildung als " Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
    zu belegen, um das bei Dir bestimmt noch vorhandene Wissen wieder aufzufrischen, bzw. wieder "hochzuholen" wie man so schön sagt.

    Gruß Georg

    Hallo zusammen

    Zuerst einmal Grundsätzlich dazu

    Niemand kann gegen seinen Willen für irgendeine Sache bestellt werden.

    Nachfolgend dazu :

    Der Unternehmer/Arbeitgeber ist nach § 22 Sozialgesetzbuch VII - SGB VII in Verbindung mit § 20 - Sicherheitsbeauftragte der DGUV Vorschrift 1"Grundsätze der Prävention" verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte für seinen Betrieb zu bestellen.

    Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist eine freiwillige Aufgabe und kann nicht durch Anweisung, auch wenn sich kein Freiwilliger findet, auf einen Mitarbeiter/-in übertragen werden. Der Leitfaden Recht der BG ETEM führt dazu in seinem Vorwort folgendes aus:

    "(....) Es ist Ihnen aufgefallen, dass der Betrieb Sie nur gebeten hat, die Aufgaben zu übernehmen. Verlangen kann er es nämlich nicht. § 22 Sozialgesetzbuch (SGB VII) macht es dem Unternehmer zur Pflicht, eine ausreichende Anzahl von Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.

    Der Betrieb muss geeignete Mitarbeiter auswählen, sie ansprechen und um ihre Zustimmung bitten. Das Amt kann nur freiwillig übernommen werden. Und es kann jederzeit wieder zurückgegeben werden – ohne Angabe von Gründen.

    Die Freiwilligkeit gehört zum Wesen der Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten. Niemand kann sie gezwungenermaßen richtig erfüllen.

    Ein Sicherheitsbeauftragter kann auch nicht zu einer bestimmten Vorgehensweise und einzelnen Schritten verpflichtet werden.

    Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine Verantwortung für die Sicherheit. Er hilft den Verantwortlichen und den Kollegen dabei, ihre Pflichten in der Arbeitssicherheit zu erfüllen.

    Es wäre also möglich, dem Drängen des Betriebes einfach nur der guten Ordnung halber nachzugeben. Dann wäre der Forderung im Gesetz Genüge getan. Aber es wäre nichts für die Arbeitssicherheit gewonnen.

    Der Betrieb braucht Sicherheitsbeauftragte, die den Wert der Aufgabe erkennen und bereit sind, sich dafür einzusetzen."
    Hinweis:
    Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter http://www.dguv.de/publikationen angeboten.

    Gruß aus dem Münsterland

    Hallo Thomas
    hab es mir gerade mal etwas näher angesehen. Die Organisation ist nicht staatlich . Zur Zertifizierung : Es existiert ein Abkommen das Unternehmen die bereits nach VCA zertifiziert sind keine erneute Zertifizierung nach MASE benötigen. (siehe Website MASE)
    Vom Aufwand scheint die MASE nicht all zusehr von der SCC/VCA Zertifizierung zu liegen. Ich würde bei weiteren Fragen die MASE Niederlassung in Metz kontaktieren. Adresse findest Du auf der Übersichtskarte der MASE Website.
    Zu Deiner Frage :
    Nur wer sich der Zertifizierung unterzieht, bekommt Zugang zu Aufträgen von zertifizierten Unternehmen der chemischen Industrie in Frankreich?
    So ist es wohl, es sei denn Du bist als Unternehmen VCA/VCAVOL zertifiziert.
    Hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

    Gruß Georg

    Moin zusammen....wollte mich auch mal kurz zu der gestellten Frage , welche Kleidung als SiFa passend wäre.

    Einfache Frage=Einfache Antwort : Vorgeschriebene PSA...sollte reichen.
    Den Rest mit Kompetenz und Fachwissen, sowie Feingefühl und Empathie erledigen. Frohes Fest und guten Rutsch an alle... :)

    Keine Maschine, ergo nix CE (meine Meinung)
    Ist aber ein Arbeitsmittel gem. BetrSichV
    GBU ist natürlich zu erstellen inkl. Prüfumfang und Fristen, ggf. BAW und natürlich ne Unterweisung.
    LG

    Guten Abend zusammen. Sehe ich genauso wie sifafettie. Solche mobilen Übergänge/Brücken werden auch im Bereich Rohrleitungsbau/Tiefbau etc. eingesetzt und dort als Arbeitsmittel gemäß BetrSichv behandelt .
    LG Zausel

    Hallo zusammen

    bin seit gestern, 23.11.2017 frischgebackene SiFa.... :)
    Mein Wohnort liegt in der Nähe von Osnabrück. Beschäftigt bin ich in einem Consultingunternehmen als Ausbildungsleiter.
    Na,da lass ich mich mal überraschen ob ich mich hier nützlich einbringen kann....