Beiträge von Tree723

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    Gegenfrage: Wofür sollte der Not-Aus sein? Ich denke für die Steckdosenkreise. Da macht es Sinn. Hier geht es um das schnelle + manuelle Abschalten per Hand. Das macht der Not-Aus.

    Hallo,

    gibt es in Laboren eine prinzipielle Pflicht für einen Elektro-Notaus, insbesondere für die Steckdosen, an denen die Laborgeräte hängen, oder muss hier immer in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Lage entschieden werden?

    Ich finde dazu bisher keine Anhaltspunkte, wann ein Not-Aus erforderlich wird und wann nicht. In TRGS 526 steht nichts explizites dazu.

    Danke!

    Gruß

    Die 80cm folgen aus der ASR A2.3 Fluchtwege Tabelle 1. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen Fluchtweg handelt, da die Fluchtweglänge immer vom entferntesten Punkt gemessen wird, an dem sich eine Person aufhalten kann.

    Meine Argumentation ist noch offen, soll aber entweder des kleinere Maß begründen oder die mind. 80cm fordern.

    Hallo zusammen,

    folgende Fragestellung tauchte auf: bei einem Neubau kann es passieren, dass die Türen zu Toilettenvorräumen bzw. zu den Toilettenräumen (Konstellation: Flur --> Toilettenvorraum --> Toilettenraum --> Toilettenkabine) keine 80 cm lichte Breite aufweisen, sondern wenige Zentimeter geringer ausfallen könnten. Die Toiletten sind für 3 Personen ausgelegt. Sofern es nicht zulässig ist, springt man im Rohbaumaß automatisch recht weit hoch, was zu vermeiden ist. Die Türen werden damit auch entsprechend breiter.

    Über die ASR A1.8 bekommt man es nicht argumentiert, warum das Mindestmaß von 80cm nicht eingehalten wird. Adäquate Maßnahmen sind für mich nicht herzuleiten. Die geringere Breite hätte lediglich als positiven Nebeneffekt, dass die Türen nicht so weit in den Raum schlagen und damit Personen, die am Waschbecken stehen, dadurch nicht beeinträchtigt werden.

    In anderen Foren liest man auch andere Argumentationen für Türen von 65cm lichte Breite. Meist bezieht man auch die 60cm Breite der Türkabinen mit ein, was m.E. aber nicht sinnvoll ist, da durch diese Tür nur ein Person treten muss und die Zugangstüren von mehreren Personen genutzt wird, also faktisch ein normaler Verkehrsweg ist.

    Hat jemand einen guten Ansatz bzw. Praxisbeispiele parat?

    Danke! |?

    Gruß

    Die zweite Welle sehe ich nicht und ich bin in guter Gesellschaft.

    https://www.t-online.de/gesundheit/kra…t-erkennen.html

    Ich sehe das mehr getestet wird und zwangsweise dadurch die Zahl der falsch Positiven erhöht wird.

    Ihr Kommentar stellt für mich nur einen Versuch dar, die Pandemie kleinzureden. 2. Welle, Dauerwelle oder was auch immer. Herr Schmeisser hat es treffend beschrieben: DIe Tendenz geht nach oben.

    Dass sich bei mehr Tests auch die Zahl der falsch positiven Ergebnisse erhöht, da die Tests nunmal nicht unfehlbar sind, ist eine Milchmädchenrechnung.

    Genauso könnte ich feststellen, dass bei einer höheren Produktionszahl von Formteilen in Summe mehr Ausschuss anfällt.

    Konkrete Bilder habe ich nicht.

    Ich würde aber das Betreiben der Mikrowelle nur unter Aufsicht darstellen - durchgestrichnes Männchen, das die Mikrowelle verlässt

    Dazu noch die Bedienung der Knöpfe mittels Fotos (zugeschnitten) Schritt für Schritt darstellen

    War nur die Leistung zu hoch eingestellt? Die Dauer zu lang? Oder beides?

    Gibt die Bedienungsanleitung nichts her?

    Ich habe hier noch was gefunden:

    https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/…lwerk/index.jsp

    Technisches Regelwerk

    Technische Regeln dienen der Konkretisierung von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz. Sie enthalten Empfehlungen und technische Vorschläge dafür, auf welche Art und Weise die jeweiligen Forderungen umgesetzt werden können. Dabei geben sie den zum Zeitpunkt der Bekanntgabe aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse wieder. Generell sind Technische Regeln nicht rechtsverbindlich. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Forderungen der Gesetze und Verordnungen erfüllt sind (Vermutungswirkung). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er beweisen, dass er mit dieser Lösung mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht.

    Allgemeines zu den TRBS sind der TRBS 1001 zu entnehmen.

    Manchmal ist es aber besser, mit offenen Augen die Welt zu bewundern, statt ständig durch die Kamera zu linsen.

    Das schließt sich m.E. nicht aus. Man braucht dann eben mehr Zeit.

    Ich meinte, wenn man von der Situation/dem Objekt unbedingt ein Foto haben möchte, dann spielt die Qualität für mich nicht die erste Geige.

    Als Erinnerung reichen die Fotos.

    Das ist ja in vielen Fällen auch der Sinn von Fotos. Besser ein Foto gemacht in weniger guter Qualität, als gar keins. Der Moment ist das entscheidende, den man festhalten möchte. Daher nehme ich mit 28-300 auch die Qualitätsverluste in Kauf. Für eine richtige Session gibt es dann bessere Ausrüstung.

    das heilige Dreigestirn der Vollformatobjektive AF-S 14-24 mm 1:2,8; AF-S 24-70mm 1:2,8; und AF-S 70-200mm 1:2,8

    Von der Brennweitenabdeckung gibt es nichts zu meckern. Respekt!

    Aber die Pro's ((hier nicht Zielgruppe) gehen dann doch lieber auf Festbrennweiten. Die sind in Schärfe, Lichtstärke (Anfangsblende) und Bokeh nicht zu toppen.

    Ich nutze eine D700 meistens mit 28-300, VR, 3,5.5,6 als Immerdrauf. Nicht das Optimum aber man muss nicht ständig wechseln. Gerade im Urlaub finde ich es sehr entspannt.

    Dazu noch das Nikkor 18-35 und ich habe noch etwas mehr Weitwinkel (echte 18mm!). Dazu habe ich noch zwei Festbrennweiten 50mmm, 1.4 und 60mm, 2.8 Mikro (105 wäre schöner).

    Aber ich hatte auch schonmal Zeiten mit mehr Lust und Laune für das Hobby.

    "Humor: Fähigkeit und Bereitschaft, auf bestimmte Dinge heiter und gelassen zu reagieren. Duden"

    Hinter vielen Bildern/Zitaten steht doch ein Quentchen Wahrheit. Was die Corona-Pandemie teilweise für Stilblüten hervorbringt, ist schon zum Schütteln. Es wird einfach sehr viel gemacht, ohne viel zu überlegen, ob es auch sinnvoll ist.

    Die Lage ist sicherlich noch ernst. Ich lache trotzdem.

    Hallo zusammen,

    in der alten TRbF 20 gab es unter Anhang J 2.1 noch eine Mengengrenze von 5L, bis zu der für entzündbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 35°C auch isolierende Gebindegenutzt werden durften. Darüber hinaus sind ableitfähige Gebinde zu nutzen. Diese Regelung ist den TRBS bzw. TRGS nicht mehr enthalten. Ein KomNet-Artikel dazu: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/21871

    Jetzt stelle ich jedoch fest, dass bei uns u.a. Ethanol in 20-30L-Kanistern aus scheinbar isolierendem Kunststoff (milchig weiß, nicht die schwarzen) geliefert werden. Und das ist nicht nur ein Hersteller, sondern es sind mehrere.

    Kommt das bei jemandem auch vor und falls ja, wie geht ihr damit um? Bei uns wird aus den Kanistern auch abgefüllt.

    Danke.

    Gruß

    A bisserl schnell, wa? Durchlesen und dann mit der imaginären Keule kommen. Die dürfte dann aber jemand anderen treffen.

    Hallo,

    eine GBU für eine Klinik? Wie unkonkret kann eine Aufgabenstellung noch formuliert werden? Eine GBU für eine ganze Stadt? Sorry, aber da würde ich dem Gegenüber erstmal konkretere Vorgaben abtrotzen. Und für die Forumsteilnehmer wäre es günstig zu wissen, welche Dimension die Klinik hat, welche Spezialisierung diese ggf. hat etc.

    In der Klinik wird es Tätigkeiten und Arbeitsplätze geben (Labor, unterschiedliche Stationen, Röntgen, ...). Da sollte man mit der Abgrenzung anfangen und dafür GBUs erstellen. Und kurzfristig ist nicht. Jede Tätigkeit/Arbeitsplatz hat seine Besonderheiten und benötigt entsprechende Recherche und Bewertung.

    Gruß