Alles anzeigenJa aber nur, wenn dadurch die Arbeitsleistung am folgenden Tag nicht darunter leidet.
Privat nutzen (Fhzg.) heißt aber nicht, dass ich jeden Tag zusätzlich und unnötigerweise, täglich 1.000 km fahre.
Aus meiner Sicht hat hier der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht. Sofern der MA nicht von selbst darauf kommt,
muss man ihn dazu bringen. Schließlich hat er die Pflicht ausgeruht zur Arbeit zu erscheinen. Bei ca. 16 h "Arbeitstag" kann das unmöglich der Fall sein.
Wenn seine Frau oder jemand aus der Familie krank ist und benötigt Betreuung, muss er sich ablösen lassen und am Wohnort (oder in der Nähe) arbeiten.
Allerdings fehlen hier auch ein paar Informationen. Unsere Dienstwagen sind geleast. Die werden so eingesetzt, dass alle ungefähr die gleiche Km-Leistung haben und über die vertraglich zulässigen Km nicht überschritten werden.
Wie ist das bei Euren Fahrzeugen geregelt? AML-Uelv
Und ja uns fehlen einige Informationen. Daher können wir ja richtigerweise nur das beurteilen was hier steht.
a) Das beurteilen einer negativen Arbeitsleistung kann zu einer Abmahnung oder Kündigung führten. Das ist aber schwierig und die Arbeitsleistung wurde ja nicht bemängelt. "Man geht davon aus das..." ist nun mal reine Spekulation. Siehe dazu als Lösungsansatz auch c) und den letzten Satz in diesem Text. Hat aber nichts mit Arbeitssicherheit oder dem ArbZG zu tun.
b) "Ausgeruht sein" ist keine Pflicht. Der AN muss lediglich seinen Job ordnungsgemäß erledigen und dabei nicht einschlafen. Wiederholtes Einschlafen kann durchaus zur Abmahnung/Kündigung führen. (AG Cottbus, Az. 6 Ca 652/09) Ist hier aber nicht bekannt und hätte dann auch nichts mit Arbeitssicherheit zu tun.
c) Genau, Die Fürsorgepflicht endet auch nicht nach Feierabend, da gebe ich dir ja Recht. Man MUSS herausfinden WARUM der Kollege sich so verhält. Aber wie hier eine Abmahnung zu schreiben OHNE vorher herausfinden zu wollen was genau der Grund ist, ist einfach dilettantisch.
Dienstwagen Regelungen sind am besten vor der Übergabe zu treffen. Bei uns wird das etwas Individuell gehalten. Je nach Aufgabengebiet/Wohnort sind mehr oder weniger km/Jahr zu leisten. Das wird vorher zwischen Fuhrpark und Mitarbeiter geregelt und dann der Vertrag geschlossen.
Das ist aber auch nicht das Problem, hier wird versucht, auf eine für mich erschreckende Art und Weise, die Pflichten des Arbeitgebers im ArbZG mit der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zu mischen und indirekt eine 11 Stunden Beschäftigungspause als einzuhaltende Ruhrzeit zu definieren.
Nein..... Gott dem Arbeitsrecht und der DGUV sei Dank ist das nicht so.
Ich bin bei dir das hier auf den Mitarbeiter eingegangen werden muss, Probleme ermittelt und Lösungen gesucht werden. Psychische Gefährdungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement.... Der Beitrag zeigt das hier noch sehr große Defizite vor uns allen liegen.
Nennt sich auch Gefährdungsbeurteilung, ist etwas anderes als Dienstanweisung mit folgender Abmahnung.